Handlungsorientiertes Lernen erfordert Vollständigkeit des Handelns (Peterßen). Dazu gehört u.a., dass Lernende ihre Ziele bzw. Handlungsmöglichkeiten möglichst uneingeschränkt andenken können. In der Übungsfirma (ÜFA) scheint gerade das nicht der Fall zu sein, wird doch ein Großteil von der Lehrperson vorgegeben und als „nicht-diskutierbar“ markiert. Die intellektuelle Regulation des eigenen Handelns der Lernenden ist damit in vielen Fällen nicht nur nicht möglich, sondern auch gar nicht (die oberste) Zielsetzung.
ÜFA wird vielfach im Sinne der klassischen BWL gesehen, in der Organisationen als zielorientierte, absichtsvoll und rational gestaltete Gebilde verstanden werden. Menschen agieren demzufolge darin zweckrational (vgl. Mayntz; Weick). Dieses Bild von Organisation wird von der Systemtheorie erschüttert, da sie Komplexität, Dynamik, Ambivalenz, Widersprüchlichkeit sowie das Konfliktträchtige und das Prozesshafte als Wesensmerkmale betont. Zieht man dieses Verständnis von Organisation für die Arbeit in und mit Übungsfirmen heran, so ergeben sich daraus gerade für die Gestaltung von ÜFA neue Herausforderungen. Die ÜFA als nicht-triviales System (v. Foerster), welches nicht direkt gesteuert werden kann, sondern in das nur indirekt interveniert werden kann, würde eine neue LehrerInnen-Rolle mit sich bringen. Andererseits könnte die Tatsache, dass eine Führungskraft die paradoxe Aufgabe hat, dass sie gewisser Maßen etwas steuern soll, was nicht steuerbar ist (Simon) es vielleicht erleichtern, in der Ausbildung vermehrt auf Handlungsorientierung zu setzen.
Ziel des Beitrags ist es zu zeigen, dass die klassische Sichtweise von Organisation auch starke Auswirkungen auf das Verständnis von Handlungsorientierung hat. Anhand des Zugangs über die Systemtheorie wird diskutiert, wie Handlungsorientierung anders umgesetzt werden kann und welche Implikationen dies für die ÜFA-Arbeit bedeutet.