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 bwp@ Ausgabe Nr. 8 | Juli 2005
Prüfungen und Standards in der beruflichen Bildung

Berufliche Handlungskompetenz – Aspekte zu einer gültigen Diagnostik in der beruflichen Bildung


 

 

Abstract:

Die Zielvorgabe für die Ausbildungsberufe ist seit 1987 in eine Formel gefasst: Die Ausbildung soll zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigen (…), die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Der diagnostische Auftrag dazu lautet, dass diese Befähigung in der Abschlussprüfung nachgewiesen werden soll. Spätestens seit der Einführung der IT-Berufe wird diese Zielvorgabe auch unter dem Terminus berufliche Handlungskompetenz angesprochen. Das Berufsbildungsgesetz gibt als Orientierung für die Abschlussprüfung zu den Ausbildungsordnungen vor, dass der Prüfling nachweisen soll, dass er die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (Hervorhebung K.B.). Für den Unterricht in den berufsbildenden Schulen ist das Leitziel seit 1996 in dem Begriff Handlungskompetenz vorgegeben. Aus diesen kurzen Angaben wird deutlich, dass die Ziele der Ausbildung auf die Vermittlung von Befähigungen bzw. von Kompetenzen gerichtet sind. Auf der Grundlage dieser Feststellungen kommt zwangsläufig der Anspruch der internationalen Schulleistungsstudien in den Blick, die Ausprägung von Kompetenzen abzubilden. Hier setzt der Beitrag an: Er analysiert die verschiedenen Vorgaben, bezieht sie aufeinander und versucht eine Perspektive für eine angemessene, gültige Diagnostik zu entwickeln.