Vor dem Hintergrund eines Drei-Ebenen-Modells mehrdimensionalen Handelns und Lernens in Schule und Betrieb werden die kennzeichnenden Merkmale des Bildungsauftrags für die Berufsschule ‚Aufbau von Handlungskompetenz', ‚Handlungsorientierung' und ‚Lernfelder' analysiert. Dabei wird deutlich, dass die Handlungskompetenzdefinition der Kultusministerkonferenz mehr vernebelt als klärt. Die geforderte Handlungsorientierung gibt implizitem Lernen und damit verbunden Lernergebnissen, die auf neue Situationen nur bedingt übertragbar sind, unausgesprochen den Vorzug. Die Benennung statt Bestimmung von Arbeits- und Geschäftsprozessen zur Entwicklung von Lernfeldern scheint zur Wahl von Prozessmodellen zu führen, die mit einer bestimmten Wirtschaftsordnung eng verbunden sind, sowie zu Zielformulierungen, die erst weit nach der beruflichen Erstausbildung auf ihre Realisierung hin überprüft werden können. Auf der Grundlage dieser Befunde wird ein Drei-Komponenten-Modell zur Ordnungsmittelentwicklung vorgeschlagen.