wbv   Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen e.V.

 

 



Schrift vergrößern Schrift zurücksetzen Schrift verkleinern download pdf-file pdf file | www.bwpat.de





 

 bwp@ Spezial 4 | September 2008
Hochschultage Berufliche Bildung 2008
FT 06 Hauswirtschaft

Qualifizierungsbausteine verändern Lebensläufe – Qualifizierungsbausteine als Instrument der fachbezogenen Benachteiligtenförderung

 

Eine „chancenlose“ Jugendliche, hat über die Berufsausbildungsvorbereitung einen Berufsausbildungsvertrag für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in erhalten. Durch die Bearbeitung realer Fragestellungen im breiten Kompetenzfeld Ernährung – Reinigung – Wäscheversorgung – Betreuung von Menschen entwickelte sich der Entschluss für diesen Beruf. Dieses exemplarische Beispiel ist das Ergebnis eines in Rheinland-Pfalz erprobten Modells eines flexibel vernetzten modularen Systems für die berufliche Grund und Fachbildung Erwachsener und junger Menschen sowie benachteiligter und schwer behinderter Personen im Berufsbild Hauswirtschaft.

1.  Ausbildungsplatzmangel für benachteiligte Jugendlich

In der Tradition des deutschen Bildungs- und Ausbildungssystems führt der Weg der Absolventinnen und Absolventen der Hauptschule ins Arbeitsleben über eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbe­ruf. Die Alternative, nach Ende der Pflichtschulzeit ohne weitere Qualifizierung als ungelernte Arbeitskraft in den Arbeitsmarkt einzusteigen, ist problematisch, weil der Anteil an Arbeitsplätzen, die von Erwerbspersonen ohne Ausbildung ausgefüllt werden können, seit langem kontinuierlich zurück geht und weil an­gesichts der hohen Gesamtarbeitslosigkeit die verbleibenden Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen von Personen eingenommen werden, die für die Arbeitsplätze eigentlich überqualifiziert sind. Dieses Phänomen ist in der hauswirtschaftlichen Dienstleistung besonders ausgeprägt.

Trotz der schlechten Arbeitsmarktchancen für Unqualifizierte stagniert der Anteil der jungen Erwachsenen, die bis zum 25. Lebensjahr keine anerkannte Berufs­ausbildung absolviert haben, seit längerem auf hohem Niveau (ca. 14 %). Gleichzeitig ist das durchschnittliche Alter der Jugendlichen beim Eintritt in eine betriebliche Berufsausbildung über die Jahre hinweg deutlich gestiegen. Der „frühere Normalverlauf“, ein unmittelbar nach Ende der Pflichtschulzeit ohne weitere Zwischenschritte stattfindender Eintritt in die Berufsausbildung, ist eher die Ausnahme geworden.

Aufgrund des lange anhaltenden Mangels an Ausbildungsplätzen befinden sich die Hauptschulabsolventinnen und -absolventen und hier insbesondere die Ju­gendlichen, die zum Kreis der Benachteiligten gehören, in einer schwierigen Konkurrenz zu Jugendlichen mit mittlerem Bildungsabschluss oder gar Abitur.

Zur Gruppe der benachteiligten Jugendlichen gehören z.B.:

Jugendliche im allgemeinbildenden Schulwesen ohne Aussicht auf einen Haupt­schulabschluss,

Jugendliche, die an der ersten Schwelle nach der Schule scheitern, keinen Aus­bildungsplatz finden und deshalb eine schulische oder außerschulische be­rufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen,

Jugendliche, die durch Jobs und ungelernte Tätigkeiten den Übergang in eine existenzsichernde Beschäftigung suchen,

Gründe für diese Problemkreise können insbesondere sein:

•  Schulische Überforderung und Leistungsmisserfolg,

•  außerschulische Überforderung und Lebensprobleme

•  Sinn- und Identitätssuche,

•  Herkunftsfamilien mit Gewalterfahrungen,

•  Protest- und Autonomiebeweise und

•  Migrationhintergrund.

Diese Jugendlichen haben eines gemeinsam, sie haben einen besonderen, in­dividuell zu differenzierenden Förderbedarf, um den Anforderungen des heuti­gen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

2.  Das Berufsbildungsgesetz schafft neue Möglichkeiten

Mit der am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Erweiterung des Berufsbildungs­gesetzes um die Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68-70 BBiG) sind erstmalig Qualifizierungsbausteine als strukturierende Elemente verankert. Die Ausbil­dung in Qualifizierungsbausteinen soll zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist. Qualifizierungsbausteine beziehen sich immer auf die Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe. Durch den Nachweis von erfolgreich absolvierten Qualifizierungsbausteinen soll es insbesondere Ju­gendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf ermöglicht werden, ihre Kompetenzen nachzuweisen. Es handelt sich um Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Durch eine konsequente Verzahnung von Qua­lifizierungsbausteinen mit einer individuellen Förderplanung kann, ausgehend von den Kompetenzen und Fähigkeiten des Jugendlichen einerseits und den regionalen Gegebenheiten andererseits, ein verbesserter Übergang der Ju­gendlichen von der Berufsausbildungsvorbereitung in eine Ausbildung oder zu­mindest Arbeit ermöglicht werden. Im Mittelpunkt steht das Anliegen, Betriebe und die berufsbildende Schule möglichst so in die Berufsausbildungsvorberei­tung einzubinden, dass der Übergang von der Schule in den Beruf besser ge­lingt. Die regionale Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes ist des­halb besonders zu berücksichtigen.

Diese Änderungen im BBiG, Qualifizierungsbausteine zu entwickeln, in Baus­teinen zu qualifizieren, entsprechend zu zertifizieren und ggf. auf die Ausbil­dungszeit anzurechnen, beziehen sich derzeit nur auf die Berufsausbildungs­vorbereitung. Diese Entwicklung ist ein großer Fortschritt und wird die Ansprü­che der „Zielgruppe Benachteiligte“ noch besser treffen können, wenn diese auch für die Ausbildung greifen würde.

3.  Erprobung eines Ausbildungsmodells für die Zielgruppe „Benachteiligte“

In Rheinland-Pfalz wurde ein Modell eines flexibel vernetzten mo­dularen Systems für die berufliche Grund- und Fachbildung Erwachsener und junger Menschen sowie benachteiligter und schwer behinderter Per­sonen im Berufsbild Hauswirtschaft in zwei Zeitabschnitten erprobt (MQS-E).

Das modulare Qualifizierungssystem orientiert sich sowohl an den Besonder­heiten unterschiedlicher Personenkreise, die benachteiligten Jugendlichen ein­geschlossen, als auch an der Realität betrieblicher Arbeitsorganisationen und beruflicher Zusammenhänge. Das flexible System sichert außerdem Variabilität hinsichtlich Zeit, Zielen, Struktur und Verlauf beruflicher Qualifizierung. Dabei gewährleistet die Qualifizierung in der Hauswirtschaft die Grundlage für eine Vielzahl weiterführender Fachqualifizierungen.

Das Anforderungsprofil der Teilnehmer

An die Teilnehmer im Projekt wurden u. a. folgende Anforderungen gestellt:

Hygienebewusstsein: dies ist für die gewählten Berufsfelder unverzichtbar.

Verantwortungsbewusstsein: Die Teilnehmer müssen sich bewusst sein, dass sie hier einen Arbeitsbereich gewählt haben, in dem sie im ständigen Kontakt mit Menschen stehen, besonders mit den der Einrichtung anvertrauten Bewohnern.

Selbstständigkeit: Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, selbstständig zu organisieren, wie sie zu den Orten der Qualifizierung und wieder nach Hause kommen.

Lesefähigkeit: Die Teilnehmer müssen fähig sein, einfache Texte zu lesen und zu erfassen und das Gelesene auch umzusetzen.

Rechenfähigkeit: Die Grundrechenarten sollten bekannt sein.

Flexibilität: Die Teilnehmer müssen bereit sein, sich auf neue Dinge einzulas­sen.

Soziale Kompetenzen: Es wird die Bereitschaft erwartet, in einem bestehen­den Team einzusteigen und mitzuarbeiten.

Die Qualifizierung selber vollzieht sich in zwei selbstständigen Teilabschnitten mit Grundqualifizierung und Fachqualifizierung (Abbildung 1), wobei aber ein flexibler Ausstieg je nach erreichtem Qualifizierungsstand jederzeit denkbar ist. Dies war auch in der Praxis tatsächlich so, sowohl beim Ausstieg, als auch beim Einstieg während der gesamten Qualifizierung. Damit ist und war sichergestellt, dass die Teilnehmer, die weiterhin nach einem Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz suchen, auch direkt vermittelt werden können.

ährend der Qualifizierungszeit wurden Sie in jeder zeitlichen Phase durch Vermittlung von Ausbildungsinhalten fortlaufend fachlich und persönlich mit Kompetenzen gestärkt und gefördert. Der didaktische Ansatz „Lern- und Ar­beitsaufgabenkonzept“ auf der Grundlage eines arbeitsprozessorientierten Cur­riculum fordert und fördert die Selbstständigkeit der Lernenden beim tieferen Eindringen in die Arbeitswelt. Die Lernenden werden befähigt, auf der Basis ei­nes individuellen Bildungsplanes ihre eigenen Kompetenzen in die Gestaltung ihrer Lernprozesse einzubringen und durch selbstständiges Hinzulernen zu er­weitern. Dies ist eindruckvoll nachgewiesen.

Nach Abschluss der Grundqualifizierung wurde die Fachqualifizierung nahtlos angeknüpft. In der Fachqualifizierung wurden insgesamt folgende Module angeboten:

•  Hausreinigung und -gestaltung

•  Textilreinigung und -pflege

•  Küche/Service und Küche/Vorratshaltung

•  Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen

Von den anerkannt schwer behinderten Teilnehmern und Teilnehmerinnen wurden zwei aufgrund ihrer spezifischen Behinderung in ihren bisherigen Einsatzbereichen weiter qualifiziert. Eine Teilnehmerin wechselte vom Bereich Textilpflege in den Bereich Hausreinigung und –gestaltung/Service, da sich hier im Laufe des Projektes die Möglichkeit für einen später zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz aufzeigte. Dabei wurde der besondere Vorzug des modularen Systems genutzt. Es fand weiterhin sowohl eine enge Orientierung an den betrieblichen Abläufen, sowie an den aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt statt.

Die Orientierung an der persönlichen Leistungsstruktur der Adressaten soll an einem weiteren Beispiel dargestellt werden: so ist z.B. eine lernschwache Teilnehmerin sowohl in der Grundqualifizierung als auch in der Fachqualifizierung im gleichen Einsatzbereich geblieben. Ein Wechsel der Abteilung und die gleichzeitige Herausforderung, neue Lerninhalte zu bewältigen, wären auf Grund persönlicher Probleme - wie fehlende feste Wohnmöglichkeit vor Ort und gleichzeitig fehlende Mobilität (kein Führerschein und kein Auto) für die Teilnehmerin zu diesem Zeitpunkt unüberschaubar gewesen. Im Laufe der Fachqualifizierung hat sich dies bestätigt. Die Teilnehmerin war längere Zeit erkrankt. Dadurch dass sie in ihrem Einsatzbereich integriert war, und auch während ihrer Erkrankung dieser Kontakt aufrecht erhalten wurde, konnte sie nach ihrem Krankenhausaufenthalt wieder an der begonnen Fachqualifizierung anknüpfen. Sie wurde im ihr bekannten Arbeitsumfeld weiterhin qualifiziert und begleitet.

Beispiele für „Qualifizierungskarrieren“

Die Ausbildung in Modulen ergibt eine Vielzahl von Beispielen für persönliche berufliche Karrieren der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Projekt.

Einige dieser Wege werden im Folgenden exemplarisch dargestellt.

Diese Beispiele zeigen die Vielfalt der Wege, die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin abzulegen.

Daneben besteht natürlich immer die Möglichkeit, auch in eine reguläre Ausbildung einzumünden.

Diese Projektteilnehmerin hat sich während der Fachqualifizierung bereits im ersten Modul entschieden, eine Ausbildung im Hotel- und Gastgewerbe zu absolvieren. Während der Ausbildungszeit sammelte sie zusätzlich Erfahrungen im Kooperationsbetrieb und in einem Praktikum in einem Hotel in der Schweiz. Sie gibt an, dass sie durch das Projekt erst die vielfältigen Möglichkeiten, die ihr offen stehen, wahrgenommen hat. Während des Aufenthaltes in der Schweiz wurde ihr klar, dass sie noch eine weitere Ausbildung absolvieren möchte, um damit zum einen ihre persönlichen Stärken zu fördern und zum anderen, um später ihre Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Das Modell ist auch für Benachteiligte geeignet, die nicht zum Abschluss einer Vollausbildung geführt werden können. So wurde die Möglichkeit eröffnet, die Abschlussprüfung als Hauswirtschaftshelferin (Ausbildungsregelung gem § 66 BBiG) abzulegen.

Diese Teilnehmerin gab an, dass sich während der Projektteilnahme bei ihr der Wunsch nach einer Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft verstärkt hat. Trotzdem wollte sie auch gerne andere Berufe testen. Während der Praktikumsphase wurde aber schnell klar, dass der eingeschlagene Weg für sie der Richtige ist. In der kurzen Zeit der Projektteilnahme hat bei ihr ein persönlicher Reifeprozess stattgefunden. Sie war in der Lage, sich mit ihren Stärken und Schwächen realistisch einzuschätzen. Die Teilnahme am Projekt begründete die Förderung der Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin im Rahmen der Einzelfallförderung.

Nicht immer ist es das Ziel eines Jeden, eine Abschlussprüfung ablegen zu wollen. Auch der Übergang in Arbeit ist ein Ziel der Qualifizierung. Das folgende Beispiel eines gehörlosen jungen Mannes zeigt es.

Aufgrund der Behinderung konnte der Projektteilnehmer als Technischer Zeichner nach seiner Ausbildung nicht in den Arbeitsmarkt einmünden. Die Qualifizierung gab ihm die Möglichkeit, sich in einem völlig anderen Berufsbereich neu zu orientieren, was ihm nach anfänglichen Hemmschwellen sehr gut gelungen ist. Er hat die Fachkompetenz in seinem Arbeitsbereich erworben und ist damit in der Lage, die an ihn gestellten Forderungen problemlos zu erfüllen.

Bei zwei weiteren jungen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ist es ähnlich gelaufen. Auch sie kamen aus einem ganz anderen Bereich und haben die Zeit der Qualifizierung genutzt, sich Fachkompetenzen anzueignen. Beide sind ebenfalls in ein Arbeitsverhältnis in den Arbeitsbereichen Hausreinigung/Service/Gastronomie übernommen worden.

Diese Auswahl von Beispielen macht deutlich, dass die modulare Qualifizierung ein geeignetes Instrument ist, die beruflichen Karrieren von Benachteiligten positiv zu beeinflussen und die Chancen zu erhöhen, einen für sie passenden Arbeitsplatz zu finden. Dieses wichtige Ziel der Qualifizierung in Bausteinen muss gerade für diesen Personenkreis weiter verfolgt und modifiziert werden.

Ein wichtiges weiteres Ergebnis der Erprobung war der Nachweis, dass die berufsabschlussbezogene modulare Qualifizierung mit klarer Orientierung an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (hier insbesondere Hauswirtschafterin und teilweise Berufe im Hotel- und Gastgewerbe) mit dem Berufsprinzip vereinbar ist. Ausbildungsbausteine werden als abgegrenzte standardisierte Einheiten innerhalb der curricularen Gesamtstruktur des Ausbildungsberufes verstanden. Ausbildungsbausteine bilden eine echte Alternative zu den bisherigen Bildungsmaßnahmen, die keine qualifizierten Berufsabschlüsse oder auf abschlussbezogene Berufsausbildung anrechenbare Qualifikationen vermitteln. Damit ist ausbildungsfähigen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz auch ermöglicht, die Ausbildung in der regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren erfolgreich abzuschließen. Einer „Maßnahmenkarriere“ ohne Berufsabschluss wird damit die Absage erteilt.

Die Ausbildungsorganisation in Modulen ermöglicht zudem eine erhebliche Erweiterung der Kapazitäten für eine anerkannte Berufsausbildung. Unternehmen bzw. Teilbereiche von Unternehmen, die bisher nicht ausbilden, da sie das erforderliche Spektrum nicht vorhalten können, können mit einbezogen werden. Damit bietet diese modulare Qualifizierung auch die Vorlage für eine Ausbildung im Verbund.

4.  Leistungsüberprüfung der Module

Vergleich mit der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in

Die Leistungsüberprüfungen, die im Projekt durchgeführt wurden

in der Grundqualifizierung

und nach Abschluss der vier Module der Fachqualifizierung

- Küche und Service

- Hausreinigung und -gestaltung

- Textilreinigung und -pflege

- Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen

sind qualitativ und quantitativ insgesamt vergleichbar mit dem Anforderungsniveau der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin. Unterschiede bestehen lediglich in der Prüfungsorganisation.

Bei der Organisation der Prüfungen wurde die Prüfungsordnung für die Ausbildungsberufe Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin bzw. Hauswirtschaftshelfer/Hauswirtschaftshelferin zugrunde gelegt.

Die Gegenüberstellung der Prüfungszeiten der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in mit den Modulprüfungen der Fachqualifizierung zeigt, dass der Vergleich Stand hält.

Auch qualitativ ist die Prüfung der Fachqualifizierung in den einzelnen Arbeitsfeldern vergleichbar.

Eine Gleichstellung der Modulprüfungen in der Gesamtheit mit dem Ausbildungsabschluss im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in ist deshalb dringend anzustreben.

Die Erfahrungen im Projekt bestätigen die Erfordernis, Alternativen in der Berufsbildung wie erprobt zu ermöglichen.

Qualifizierungsbausteine verändern Lebensläufe im positiven Sinne!

Weitere Informationen zum Projektverlauf, zu den Projektergebnissen sowie Beispiele von Prüfungsaufgaben und Zertifikaten können herunter geladen werden unter

www.stmartin-dku.de

Für Rückfragen steht die Autorin des Beitrags gerne zur Verfügung.

Margot Baur
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Zuständige Stelle für Berufsbildung
67433 Neustadt a.d.W.
E-Mail: margot.baur@addnw.rlp.de
www.add.rlp.de

 

------------------------
bwp@ 2001 - 2008
Hrsg. von Karin Büchter, Franz Gramlinger, Martin Kipp, H.-Hugo Kremer und Tade Tramm
Postalische Adresse:
bwp@
Universität Hamburg, Sedanstraße 19, 20146 Hamburg
Im Internet: http://www.bwpat.de
bwp@ erscheint 2xjährlich ausschließlich online
Development: HoHo OG, DK-AT
(C) 2008 bwpat.de