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abstract
Ulrich Wittwer:
Stellenwert und Perspektiven der Berufsförderungswerke
Zum 1.7.2001 trat das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs
(SGB IX) in Kraft. Es wurde von Fachleuten als bahnbrechend
für die Rechte behinderter Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland gelobt, sicherte es doch die Teilhabe am
Arbeitsleben und die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben als hochrangige Ziele der Sozialpolitik für
behinderter Menschen. Deren Recht auf Selbstbestimmung
hinsichtlich der ihnen zustehenden Rehabilitationsleistungen
und Beteiligung an der Ausführung dieser Leistungen
wurde erstmals in einem Gesetz verankert.
Der Beitrag greift die zentralen Elemente des SGB IX
heraus: Nahtlosigkeit und Zügigkeit der Leistungsgewährung,
gleichberechtigte Beteiligung am Reha-Verfahren, Qualitätssicherung
und weitgehende Dokumentationspflichten. Vor diesem
Hintergrund wird die Leistungsfähigkeit der Berufsförderungswerke
untersucht als den wichtigsten Einrichtungen zur beruflichen
Rehabilitation von Menschen, die wegen einer Behinderung
ihrer vormaligen Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen
können und deshalb auf Rehabilitationsleistungen
zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit angewiesen
sind. Dabei wird die Entwicklungsgeschichte der Berufsförderungswerke
nachgezeichnet. Persönlichkeitsbildung, Prävention,
Leistungsqualität, Erfolgsorientierung und die
Entwicklung ambulanter Angebote werden als Hauptkategorien
herausgestellt, bevor abschließend die Perspektive
der Berufsförderungswerke beleuchtet wird.
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