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Die Lernstrategien - Lernstrategien sind keine Unterrichtsstrategien
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1. Vorwort
Seit vielen Jahren ist die internationale Wirtschaftspädagogik
bzw. Berufsbildungskooperation ein entscheidender Arbeitsschwerpunkt
von Willi BRAND. Die internationale Berufsbildungskooperation lässt
deutlicher hervortreten, was in Deutschland real nur langsam reift,
dass nämlich Wirtschafts- und Berufspädagogik bei Berufsbildungskooperationen
und -entwicklungen verbindlich zusammen gehören. Diese Erkenntnis
ist sowohl im Profil "Internationales" des Institutes
für Berufs- und Wirtschaftspädagogik als auch in konkreten
Projekten internationaler Kooperation von Willi BRAND eingebracht
und genutzt worden.
Der folgende Beitrag soll ein kleines Dankeschön für die
internationale Arbeit von Willi BRAND sein und im übrigen die
nicht abgeschlossene Diskussion um Systembeschreibungen beruflicher
Bildungssysteme im nationalen und internationalen Kontext neu beleben
helfen.
2. Die Notwendigkeit von Systembeschreibungen
(Die nachfolgenden Systemüberlegungen beziehen sich auf Berufsbildungssysteme
im allgemeinen und nicht auf die Unterdifferenzierungen von nationalen
Berufsbildungssystemen mit deren Unterscheidungen in verschiedene
Schultypen, etc. Dazu hat die EU-Kommission interessantes Material
für die EU-Staaten vorgelegt, auf das wir in diesem Zusammenhang
verweisen (siehe: Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa,
Europäische Kommission, 2002).)
Die überwiegende Anzahl nationaler Berufsbildungssysteme zeichnet
sich vor allem durch eine Eigenart aus, nämlich durch die Tatsache,
dass es sich um in vielen Jahrzehnten gewachsene Strukturen handelt.
Um sie analysieren zu können, muss man die geschichtlichen
Hintergründe erkennen und verstehen. Gerade wenn es um Systementwicklung
und -beratung im Rahmen von Berufsbildungshilfe geht, ist es sinnvoll,
die unterschiedlichen Bildungssysteme in ihrer historischen Gewordenheit
zur Kenntnis zu nehmen und zu analysieren, bevor zukunftsorientierte
Förderprogramme entworfen werden. Die historische Aufarbeitung
sowie Zukunftsüberlegungen zu Berufsbildungssystemen sollten
vor allem zur Vermeidung sozialpsychologisch bedingter "Abstoßreaktionen"
in einem Kontinuum begriffen werden. Durch eine solche Analyse können
Probleme und Chancen, bzw. Tendenzen und Strömungen aufgezeigt
werden. Durch qualitative Analysen von Berufsbildungssystemen wird
eine Basis geschaffen, aufgrund derer sich Berufsbildungsexperten
und Systementwickler verständigen können. Eine historisch
bewusste und nicht ausschließlich systemisch-technische Arbeitssprache
ist die Grundlage für jegliche Umgestaltungen und Weiterentwicklungen
von vorgefundenen Berufsbildungssystemen, Teilsystemen und Reformansätzen.
Auch ist eine Kenntnis von Systembeschreibungen für internationale
Berufsbildungsexperten notwendig, um in knapper Form das eigene
nationale Berufsbildungssystem mit anderen Systemen kategoriengeleitet
darstellen und vergleichen zu können (Das ist eine wesentliche
Voraussetzung für multinationale Berufsbildungsseminare.).
Wenn von der Krise des "Dualen Systems" der Berufsbildung
gesprochen wird, dann sollte auch von einem Berufsbildungssystem
und den damit vermachten Implikationen ausgegangen werden. Eine
historisch orientierte Analyse des Dualen Systems der Berufsbildung
ergibt, dass nämlich die Dualität der Lernorte, was immer
wieder in der berufspädagogischen Literatur implizit und explizit
vertreten wird, nicht das primäre, sondern nur ein sekundäres
Kriterium ist. Das primäre historisch gewachsene Kriterium
ist vielmehr die Dualität der Zuständigkeit und Verantwortung.
Bei der Dualität der Zuständigkeit und Verantwortung handelt
es sich um die traditionellen Selbstverwaltungsorgane von Handwerk
und später Industrie sowie der neu hinzugetretenen Zuständigkeit
des Staates (Nur so kann die zentrale Rolle, die Kerschensteiner
dem Staat als neuem Partner in der beruflichen Bildung zuschreibt,
angemessen verstanden werden. ).
Beschreibungen von Berufsbildungssystemen haben sich daher sehr
konsequent an geklärten Kriterien zu orientieren, da sonst
falsche Grundannahmen getroffen und Berufsbildungssysteme letztlich
nicht mehr vergleichbar, rational diskutierbar und gestaltbar sind.
Beim "Export" des Dualen Systems hat man mit der Einrichtung
einer Lernortdualität von Betrieben und der staatlichen Berufsschule
noch nicht das deutsche Duale System der Berufsbildung erfasst und
exportiert, sondern sich am nachrangigen Kriterium des Lernorts
orientiert.
3. Der UNESCO Kongress von 1989 und die dort vorgestellte Berufsbildungssystembeschreibung
Am 5. bis 9. Juni 1989 fand in Hamburg am UNESCO Institut ein internationales
Symposium statt. Teilnehmer waren neben internationalen Organisationen
u.a. die Behörde für Bildung und Wissenschaft. Es ging
um das Thema "Innovative Methoden in der beruflichen Bildung"
(Innovative Methods of Technical and Vocational Education). Eine
der Hauptaufgaben dieses Symposiums war es, die Elemente der Zusammenarbeit
zwischen Schulen und Betrieben herauszuarbeiten. Dieses sollte auf
zwei Ebenen geschehen. Einerseits auf der Ebene des Berufsbildungssystems,
andererseits auf der Ebene der beruflichen Lernprozesse. Die Teilnehmer
sollten mit verschiedenen Systemen und didaktischen Ansätzen
des beruflichen Lernens in und außerhalb der Schule vertraut
gemacht werden. (vgl. UNESCO 1989, 7)
Dazu wurde ein System, bestehend aus einer Makro- und einer Mikroebene
entwickelt, an dessen Erstellung Wolf-Dietrich GREINERT maßgeblich
beteiligt war. Auf der Makroebene (siehe Tabelle 1) sollten Kriterien
für die Klassifikation von Berufsbildungssystemen erarbeitet
werden. Die Mikroebene (siehe Tabelle 2) sollte Lehr- und Lernmethoden
in der beruflichen Bildung beinhalten. Neben der Absicht, Berufsbildungssysteme
klassifizieren zu können, sollten Makro- und Mikrosysteme vor
allem die Kommunikation zwischen Experten erleichtern helfen. Laut
Horst BIERMANN, der sich in dem Papier des Symposiums zu diesem
Problem äußert, ergab sich schon auf dem ersten Symposium
1987 in Berlin die Notwendigkeit eines Basis-Systems, das sich zur
Beschreibung von Berufsbildungssystemen eignet. (vgl. UNESCO 1989,
11)
WIEMANN hat 1994 versucht, die Begrifflichkeiten des Makro- und
Mikrosystems präziser zu beschreiben. Danach wäre unter
einem Makrosystem die Ebene eines Bildungssystems zu verstehen,
in der es um rechtliche, finanzielle Belange sowie Kontroll- und
Beteiligungsverfahren von gesellschaftlichen Gruppen bei der beruflichen
Bildung geht. Fragen des Ausbildungsniveaus und dessen Prüfung,
die Ein- oder Ausgliederung des Systems in das allgemeine Bildungswesen
sowie die Zuständigkeiten werden im Zusammenhang mit dem soziokulturellen
Hintergrund des betreffenden Staates erörtert (vgl. WIEMANN
1994, 108 f.).
Bei einem Mikrosystem geht es um die Organisation der Lernprozesse,
Selektion und Vernetzung von Lerninhalten, Leistungsbeurteilungen,
Durchführung- und Kontrolle von Lernprozessen und Lernleistungen
und den Einsatz von Lernhilfen. (vgl. WIEMANN 1994, 108 f.) Die
Mikrosysteme kommen (groß)methodischen Ansätzen und Prinzipien
durchaus im Sinne Hilbert MEYERs (MEYER 1988, 236 f.) nahe.
GREINERT ging es bei der Entwicklung einer Beschreibung der Berufsbildungssysteme
vor allem darum, keine statischen Modelle zu entwickeln. Er lehnte
strikt Systeme ab, die als Hauptkriterium lediglich den Lernort
beachten (vgl. GREINERT 1995, 10). Untersucht man die Einteilungen
zu den Makrosystemen in der nachstehenden GREINERTschen Übersicht,
so erkennt man, dass GREINERT auch wieder dem Lernortkriterium verfällt.
Tabelle 1: Makrosysteme beruflicher Bildung
Sonst könnte er nicht das Berufsbildungssystem der Bundesrepublik
und das der DDR gleicherweise als "kooperativ" bezeichnen.
Das Berufsbildungssystem der Bundesrepublik, das eigentlich plural
ist, ist aber dual in Bezug auf die doppelte Zuständigkeit
des Staates und die Selbstverwaltungsorgane der Betriebe. Die Staatsdominanz
in der DDR führte zur monalen Zuständigkeit über
Betriebe und Berufsschulen. Formal gleichstellen ließen sich
die Bundesrepublik und die DDR nur über das Lernortkriterium,
wonach beide eine formal gleiche Dualität der Lernorte, nämlich
die von Schule und Betrieb, besitzen (Für die Bundesrepublik
galt durch die überbetrieblichen Lehrwerkstätten zudem
bereits die Trialität der Hauptlernorte).
Tabelle 2: Mikrosysteme beruflicher Bildung
4. Das Problem des Lernortkriteriums zur Systembeschreibung
Wenn über Berufsbildungssysteme diskutiert wird, dann wird
nach wie vor von den Lernorten als Primärkriterium ausgegangen.
Gerade beim "Dualen System" geht es häufig leider
lediglich um die Struktur des Ausbildungssystems, also um die Lernorte
Betrieb und Berufsschule. GREINERT spricht sich in einem Beitrag
von 1995 gegen eine zu enge Klassifizierung von Bildungssystemen
aus (vgl. GREINERT 1995, 7). Eine Betrachtung dieser Art erfasst
nach GREINERT nicht die Funktionsmechanismen des Systems, da sie
von vorne herein die politische Frage der Trägerschaft ausklammert.
Durch die sehr statische Klassifizierungskategorie "Lernort"
kommt einem solchen Systematisierungsversuch nur geringer analytischer
Wert zu. (vgl. GREINERT 1995, 7)
GREINERT wendet sich allgemein sehr kritisch gegen Versuche von
Berufspädagogen Klassifizierungssysteme aufzustellen, ohne
überhaupt ein Klassifizierungskriterium anzugeben, oder eben
nur das des Lernortes (Schule, Betrieb, Lehrwerkstatt etc.). Der
Begriff "Lernort" beschreibt Einrichtungen in denen berufliche
Qualifikationen vorzugsweise erworben werden. Dieses Klassifizierungskriterium
hat sich allgemein durchgesetzt, obwohl der Begriff sehr vage ist.
Der Begriff Lernort ist semantisch nicht präzise. Lernorte
sind nach der Definition des Deutschen Bildungsrates "in ihrer
pädagogischen Funktion unterscheidbare Orte. Seine Eigenart
gewinnt jeder Lernort aus den ihm eigenen Funktionen im Lernprozess"
(GREINERT 1995, 9). Auch Klaus BECK hat sich bereits in einer 1984
erschienenen Veröffentlichung kritisch zum Lernortkonzept geäußert.
Seiner Meinung nach beinhalte die Diskussion um den Lernort implizit
die These, dass Lernen zeitlich und lokal gegliedert sei. Dem hält
Beck jedoch entgegen, dass sich Lernen immer und überall vollziehen
kann und nicht von wenigen Lernorten abhängig gemacht werden
kann. Ebenso wenig kann man davon sprechen, dass die Lernorte nach
ihren pädagogischen Funktionen klar abgegrenzt werden können.
Unterschiede zwischen Lernorten ein und desselben Typs könnten
größer sein als zwischen Lernorten verschiedenen Typs
(vgl. BECK 1984, 258). Beck hält es für eine unzulässig
vereinfachende Betrachtungsweise, "über die Optimierung
von Lernprozessen unter ausschließlicher Bezugnahme auf Lernorte
zu reflektieren,..." (BECK 1984, 258).
GREINERT schließt sich BECKs Ausführungen an und macht
deutlich, dass die Dualität des "Dualen Systems"
nicht ausschließlich am Lernortkriterium festgemacht werden
kann und sollte. Es sei möglich, weitere Strukturelemente zu
finden, an denen sich die Dualität des Systems festmachen lässt.
GREINERT nennt folgende:
1) Rechtsstatus der beiden Lernorte
2) Verschiedenheit ihrer Trägerschaft
3) unterschiedliche Finanzierung
4) verschiedene Kontrollinstanzen
5) Rechtsstellung der Auszubildenden
6) Lernorganisation der Lernorte
7) Professionalisierung ihres Ausbildungspersonals
(GREINERT 1988, 149)
Was GREINERT zum Ausdruck bringen will, ist, dass entscheidende
Faktoren bzw. Strukturelemente in der Diskussion um Berufsbildungssysteme
unerwähnt bleiben. So z.B. die Frage nach der Trägerschaft,
die sich auch mit den Machtstrukturen beschäftigt, die sich
in Berufsbildungssystemen als Teil gesamtgesellschaftlicher Einflüsse
vorfinden lassen. GREINERT sieht in der Frage der Trägerschaft
den Aspekt beleuchtet, "welche gesellschaftlichen oder politischen
Machträger Strukturen und Funktionen der einzelnen Lernorte
bestimmen." Der entscheidende Kritikpunkt am Lernortkriterium
ist vor allem die Implikation, das Lernorten lediglich aufgrund
ihrer pädagogischen Funktion und Zweckmäßigkeit
Bedeutung zukommt. Das sie aber auch und in erster Linie das Ergebnis
von Interessenauseinandersetzungen von Machtträgern sind und
ein "Spiegelbild gesellschaftlicher Machtkonstellationen"
darstellen, werde verschwiegen.
Es bedarf also für die vergleichende Systembeschreibung von
Berufsbildung einiger Instrumente, die bisher noch nicht ausreichend
entwickelt wurden. Es handelt sich um Folgende:
a) Ein einheitliches und praxisorientiertes Kriterienraster zur
systematischen Beschreibung möglichst zahlreicher Varianten
von Berufsausbildung
b) Ein Analyseschema für die Ermittlung der Struktur der Berufsausbildung
(vgl. GREINERT 1988, 152)
Von Bedeutung für diese Arbeit ist vor allem die Entwicklung
eines einheitlichen Kriterienrasters, das nachfolgend entwickelt
und dargestellt werden soll.
5. Die Bedeutung des Staates als Unterscheidungskriterium für
Berufsbildungssysteme nach GREINERT
Systemtheorie hat nach GREINERT die Aufgabe, Strukturen und Funktionen
der Berufsbildung zu analysieren und sie aufeinander zu beziehen.
Dieses gelingt mit dem Kriterium "Lernort" kaum, da es
eine statische Dimension aufweist. Mit Hilfe des Lernortes lassen
sich zwar die Institutionen in denen Bildung vor sich geht strukturell
beschreiben und analysieren, nicht jedoch konkrete Prozesse einer
Berufsausbildung.
Vor diesem Hintergrund schlug GREINERT bereits 1988 ein seiner Meinung
nach geeigneteres Klassifizierungskriterium vor, nämlich die
Rolle des Staates in der Beruflichen Bildung. Mit Hilfe dieses politischen
und dynamisch dimensionierten Kriteriums sollte die Rolle des Staates
im Prozess der beruflichen Qualifizierung herausgearbeitet werden.
Dabei identifiziert GREINERT unterschiedliche Modelle, die sich
vor allem dadurch unterscheiden, inwieweit der Staat auf die beruflichen
Ausbildungsprozesse einwirkt sowie diese Prozesse kontrolliert und
steuert. GREINERT gelangte so zu drei unterschiedlichen Modellen,
die im Folgenden beschrieben werden:
- Marktmodell
- Schulmodell
- Staatlich gesteuertes Marktmodell
(vgl. GREINERT 1995, 10 ff.)
5.1 Das Marktmodell
Dieses tendenziell liberalistische Modell wird auch marktwirtschaftliches
System der Berufsbildung genannt. In ihm spielt der Staat keine
bzw. nur eine marginale Rolle bei beruflichen Qualifikationsprozessen.
Aufgrund von Marktmechanismen existiert eine Trennung zwischen der
Berufsausbildung und dem allgemeinen Bildungswesen. Eine Vernetzung
bzw. Integration der beruflichen Bildung zum allgemeinen Schulwesen
gibt es danach in der Regel nicht (wie z.B. in Japan). Der Staat
hat die Kontrolle über das allgemeinbildende Pflichtschulwesen.
Die Berufsbildung basiert in diesem Modell im hohen Maße auf
den Bedürfnissen der Unternehmen, die auch selber ausbilden.
Da der Staat keine Rahmenbedingungen festlegt und auch keine Kontrollfunktion
innehat, bleibt es den Unternehmen selbst überlassen, über
die Rahmenbedingungen der Ausbildung (Finanzierung, Ergebniskontrolle,
Ausbildungsverträge etc.) zu entscheiden. Große Unternehmen
sind aufgrund ihrer ökonomischen Überlegenheit besonders
dominant in diesem System. Sie bieten interne Ausbildungsprogramme,
die in direktem Zusammenhang mit dem Produktionsfaktor Arbeit stehen.
D.h., dass die Betriebe "eine an unmittelbaren beruflichen
Verwendungssituationen orientierte Ausbildung" (GREINERT 1995,
11) betreiben. Einerseits bindet das die Beschäftigten an die
sie ausbildenden Betriebe und andererseits macht es die Arbeitnehmer
sehr unflexibel was den Arbeitsmarkt angeht. Aufgrund der sehr engen
und spezialisierten Ausbildung sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
als gering einzustufen. Die Möglichkeiten einen Betrieb zu
wechseln, sind eher eingeschränkt.
Der Markt steuert über Angebot und Nachfrage die Ausbildung.
Die Betriebe sind die Abnehmer der beruflichen Qualifikationen und
entscheiden selber über den Bedarf. Nach dem ermittelten Bedarf
werden dann die benötigten Qualifikationen ausgebildet. Die
Art der Qualifikation richtet sich lediglich danach, was in den
Betrieben benötigt wird. Die Ausbildung der benötigten
Qualifikationen lässt sich besonders gut steuern, wenn der
potentielle Abnehmer der Qualifikation selbst auch Träger der
Ausbildung ist. Die Ausbildung findet dann auch nur in diesem Rahmen
statt. Ein Wissenstransfer zwischen Betrieben findet kaum statt.
Rechtlich gesehen haben die Auszubildenden nicht mehr Rechte als
ein normaler Arbeitnehmer. Gesichtspunkte wie Chancengleichheit
spielen bei der Auswahl der Auszubildenden keine Rolle.
5.2 Das Schulmodell
Dieses Modell wird nach GREINERT auch als bürokratisches Modell
bezeichnet. Es zeichnet sich dadurch aus, dass der Staat allein
für die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle
der Berufsausbildung verantwortlich ist. Es ist ein hierarchisches
Elitesystem und findet sich meistens in Staaten mit starker Zentralverwaltung
wieder. Im Gegensatz zum Marktmodell gibt es eher eine Verflechtung
von allgemeinbildenden und beruflichen Bildungs- und Ausbildungsgängen.
Die Qualifikationen sind innerhalb des Bildungssystems vergleichbar.
Die Bedeutung der Betriebe spielt in diesem Modell nur eine geringe
Rolle. Sie beschränkt sich in der Regel vor allem auf die Bereitstellung
von Praktikumsplätzen.
Der Zugang zu den Ausbildungsgängen hängt im wesentlichen
von den Schulabschlüssen der vorangegangenen Allgemeinbildung
ab. Teilweise werden schulische Abschlüsse auch mit beruflichen
Qualifikationen verknüpft, so dass es zu doppeltqualifizierenden
Abschlüssen kommt (z. B. Hochschulreife und Facharbeiterqualifikation).
Die Qualifizierung zielt auf ein breites Beschäftigungsfeld
ab und qualifiziert daher für Arbeit in mehr als nur einem
spezialisierten Betrieb.
Bei der Bedarfsplanung orientiert sich der Staat an wenigen fixierten
"Grundberufen", was mit Hilfe von staatlichen Planungsinstanzen
geschieht. Die Ausbildungsinhalte sind nicht nur an der unmittelbaren
Verwendungssituation in den Betrieben orientiert, sondern berücksichtigen
auch individuelle und gesellschaftliche Anforderungen. Die Finanzierung
der schulischen Berufsausbildung geschieht aus öffentlicher
Hand und die Ausbildung eignet sich am besten für Berufe, in
denen wenig oder keine praktischen Fertigkeitsschulungen notwendig
sind (z. B. kaufmännische Berufe) (vgl. GREINERT 1995, 14)
5.3 Das staatlich gesteuerte Marktmodell
Dieses Modell beschreibt das, was eigentlich unter dem Dualen System
der Berufsbildung verstanden wird, ohne dass das so ausgesprochen
wird. Der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für
private Betriebe und Ausbildungsträger in der beruflichen Bildung
festzulegen. Üblicherweise kooperieren in diesem System öffentliche
Bildungseinrichtungen mit privaten Ausbildungsbetrieben. Nach GREINERT
heißen diese Systeme dual, "weil hier zwei Lernorte -
Betrieb und (öffentliche) Berufsschule - unter dem gemeinsamen
Ziel der beruflichen Qualifizierung von Auszubildenden" (GREINERT
1995, 15) zusammenarbeiten.
Charakteristisch für dieses Berufsausbildungssystem ist die
Abgrenzung zum öffentlichen Schulsystem, was sich u.a. am Berufsbildungsrecht
festmachen lässt. Die rechtliche Verantwortung der Berufsausbildung
ist eine andere, als bei den allgemeinbildenden Schulen mit ihrem
Schulrecht. Sie liegt eher bei der Wirtschafts- oder Arbeitsverwaltung.
Staatlich gesteuerte Marktmodelle der Berufsausbildung gibt es vor
allem in solchen Staaten, die eine lange Handwerkstradition aufweisen.
Nach der Auffassung GREINERTs ist weder die Ausbildungsbereitschaft
der Betriebe, noch das Vorhandensein einer spezifischen Betriebsstruktur
notwendig, um von einem Dualen System sprechen zu können. Vorraussetzung
ist vielmehr, dass ein nach Marktregeln strukturierter Ausbildungssektor
vorhanden ist, "den der Staat mit rechtlichen Normen überformen
kann" (GREINERT 1995, 16). Für GREINERT zeichnet sich
das System durch eine lernortbezogene Dualität (Schule und
Betrieb) und eine funktionale Dualität aus. Die funktionale
Dualität stützt sich auf die unterschiedlichen miteinander
verschränkten Regelungsmuster von Staat und Privatwirtschaft.
Die Relation von Bedarf und Berufsausbildung ist marktvermittelt.
Allerdings unterscheidet sich dieses System von dem Marktmodell
dahingehend, dass der als Ausbilder auftretende Betrieb sich den
Rahmenbedingungen des Staates unterwerfen muss. D.h., dass die Ausbildungsbetriebe
nicht unkontrolliert und nur nach dem eigenen Verwendungszweck ausbilden
können. Obwohl sich die Art der beruflichen Qualifikation nach
den beruflichen Verwendungssituationen im Betrieb richtet, wirken
auch der Staat und die Interessenverbände (z. B. Gewerkschaften,
berufliche Fachverbände) an der Definition der Qualifikationsziele
mit. Die Betriebe sind Träger der Ausbildung und werden direkt
oder indirekt vom Staat kontrolliert. Die Kosten für die Ausbildung
tragen weitgehend die Betriebe, die jedoch über Finanzierungsmodelle
staatlich unterstützt werden können.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der obengenannten
drei Modelle. Dabei werden Staaten als Beispiele genannt, auf die
das jeweilige Modell beschreibungstechnisch zutrifft. GREINERT warnt
jedoch davor, diese Modelle als "Abbilder von Realformen nationaler
Berufsausbildungssysteme misszuverstehen" (GREINERT 1995, 17).
Es handelt sich bei den realen Berufsausbildungssystemen um Kombinationen
und / oder Varianten der genannten Modelle. Sie stellen Grundformen
dar, die in Reinform kaum anzutreffen sind.
BB- Berufliche Bildung
AB- Allgemeine Bildung
Tabelle 3: Grundtypen beruflicher Bildung nach dem Kriterium des
Staates (vgl. GREINERT 1995)
Analysiert man die über Normen und Werte in die Sprache eingeflossenen
Modellpräferenzen bei GREINERT, so wird deutlich, dass dieser
das staatlich gesteuerte Marktmodell priorisiert. Damit wird, was
auch real geschehen ist, letztendlich das Duale System möglichen
Aufnahmeländern schmackhaft gemacht werden. Auf das damit vermachte
Problem ist bereits verwiesen worden. Als Konsequenz der GREINERTschen
Arbeiten sind andere Kriterien systematisch für die Beschreibung
von Berufsbildungssystemen in Betracht zu ziehen. Dazu werden nachfolgend
Vorschläge gemacht.
6. Der Versuch einer Neustrukturierung der Beschreibung von Berufsbildungssystemen
(Erstmals als Vortrag hat SPRETH den Vorschlag zur Neustrukturierung
1995 auf einer Konferenz zur internationalen Berufsbildungskooperation
im hessischen Institut für Lehrerfortbildung (HILF) vorgestellt.
Nachfolgend ist dieser Ansatz immer wieder Gegenstand bei AGs und
Seminaren zur internationalen Berufsbildungskooperation gewesen.)
Es ist zunächst notwendig festzuhalten, dass das Duale System
sich durch eine Dualität auf unterschiedlichen Ebenen auszeichnet.
Anhand der vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass
es notwendig ist, verschiedene Aspekte bei der systemisch-systematischen
Beschreibung eines Berufsbildungssystems zu berücksichtigen.
Diese Arbeiten sind von GREINERT und WIEMANN begonnen worden. Bei
der Beschreibung eines Makrosystems der Berufsausbildung sollten
zunächst die unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründe
eines Staates, die wiederum bestimmte institutionelle Strukturen
hervorrufen, beachtet werden. Die Frage der Trägerschaft oder
Zuständigkeit in der beruflichen Bildung wird zur Frage nach
der Machtverteilung im Bemühen um eine berufliche Bildung.
Die Machtkonstellationen, die sich daraus ergeben, spielen eine
wesentliche Rolle bei der Organisation und Durchführung von
beruflicher Bildung. Die Lernorte spielen ebenso ein wichtige Rolle
wie der Lerntypus, also die überwiegende Dimension von Lernzielen
bzw. von Qualifikationsaneignungen, die an bestimmten Lernorten
präferiert werden. Das bedeutet aber nicht, dass Lernorte automatisch
einem Lerntypus zugeordnet werden können und müssen.
Mit Hilfe dieser Blickwinkel wird es möglich, ein Berufsbildungssystem
aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und den unterschiedlichen
Einflüssen Rechnung zu tragen. Die Komplexität der Relationen
spiegelt sich nicht mehr nur an einzelnen Begrifflichkeiten oder
Kriterien wie der Lernorte oder der Rolle des Staates wider, sondern
erfasst diese auf mehreren Ebenen nach den folgenden Kriterien:
- Trägerschaft / Zuständigkeit / Verantwortung
- Lernorte der Ausbildung
- Lerntypus
Folgende Tabellen stellen eine Systematisierung nach obengenannten
Kriterien dar. Die mit o gekennzeichneten Felder stellen dabei fiktive
Beispiele dar, die zur Verdeutlichung des Schemas dienen während
die mit x gekennzeichneten Felder das Duale System beschreiben.
Tabelle 4: Systematisierung nach dem Kriterium Trägerschaft
/ Zuständigkeit / Verantwortung
Tabelle 4 zeigt die Strukturen des deutschen Dualen Systems nach
dem Kriterium der Trägerschaft oder Zuständigkeit. Die
Dualität des Systems ist durch die betrieblichen und wirtschaftlichen
Selbstverwaltungsorgane und den Staat gekennzeichnet. Die beruflichen
Schulen sind in der Regel in staatlicher Hand. Die Handwerks-, Industrie-
und Handelskammern überwachen die betriebliche und überbetriebliche
Berufsausbildung. Die Träger der Selbstverwaltungsorgane wirken
eigenverantwortlich an der Berufsqualifizierung mit. Die Selbstverwaltungsorgane
werden aber von den Vorschriften und Gesetzen des Staates überformt
und stehen unter Kontrolle des Staates im Sinne einer Rechtsaufsicht
über eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach dieser Systematisierung wäre die ehemalige DDR kein Duales
System. Es würde auch nicht in dieselbe Kategorie wie das Berufsbildungssystem
der BRD kommen. Die Planung, Durchführung und Kontrolle von
Berufsausbildung lag in der DDR einzig und allein in staatlicher
Hand. Die Ausbildungsbetriebe bildeten keine Selbstverwaltungsorgane
und waren vollständig unter staatlicher Kontrolle. Daraus ergibt
sich ein zuständigkeitsmonales System, nämlich in der
Kategorie "Staatlich und Öffentlich". Dieser wesentliche
Unterschied kommt in GREINERTs Klassifizierungsmodell nicht zum
Tragen.
In der Tabelle 4 ging es darum, herauszustellen, wer die Hauptverantwortung
für die Ausbildung auf nationaler Ebene hat. Es ging nicht
um die Lernorte in denen ausgebildet wird. Die Tabelle 5 systematisiert
nach dem Kriterium der Hauptlernorte der Berufsausbildung, das als
nachrangiges Kriterium gesehen wird. Es spielt dabei keine Rolle,
in wessen Zuständigkeitsbereich diese Lernorte fallen. Das
deutsche Duale System zeichnet sich durch die Dualität der
Lernorte aus. Allerdings kann teilweise auch von einem trialen System
bezüglich der Lernorte gesprochen werden, da die Bedeutung
der überbetrieblichen Ausbildungszentren gerade in der Industrie
und anderen Bereichen zugenommen hat.
Tabelle 5: Systematisierung nach dem Kriterium Hauptlernorte der
Ausbildung
Die ehemalige DDR wies hier ganz ähnliche Strukturen auf,
wie die BRD. Was den Lernort betrifft, würden die DDR und die
BRD derselben Kategorie zugeordnet, so wie GREINERT es unter dem
Begriff des "kooperativen Modells" getan hat. Diese Übereinstimmung
lässt vermuten, dass GREINERT sich trotz kritischer Äußerungen
und vehementer Kritik gegenüber Kollegen dennoch des Lernortkriteriums
als Unterscheidungsmerkmal bedient hat.
Aus pädagogischer Sicht treten die Lernorte für gewisse
Lern- bzw. Lehrtypen ein. Das traditionelle Modell sieht die praktische
Lehre in den Betrieben und die theoretische Lehre in den Schulen
angesiedelt. Das deutsche Duale System hat diesbezüglich eine
Entwicklung durchgemacht. Wie bereits erwähnt werden heute
Auszubildende vermehrt auch auf überbetriebliche Ausbildungslehrgänge
geschickt. Gerade im Handwerk, in dem nicht alle Auszubildenden
die Möglichkeiten haben, umfassend-systematisch in ihren Betrieben
ausgebildet zu werden, bieten überbetriebliche Lehrgänge
den Auszubildenden die Gelegenheit, neue Techniken und Methoden
der Arbeitspraxis kennen zu lernen, die der einzelne Betrieb nicht
bieten kann. Die überbetriebliche Ausbildung ist überwiegend
praktisch orientiert.
Was die Lerntypi angeht, vermischen sich die Grenzen von Theorie
und Praxis zwischen Berufschule und Betrieb zusehends. In den Hauptlernorten
wird heutzutage vermehrt sowohl theoretisch als auch praktisch gearbeitet.
Lediglich das überbetriebliche Zentrum dient als Möglichkeit,
zusätzliche Fertigkeiten zu schulen und konzentriert sich dabei
vorwiegend auf die Praxisseite. Aus Zukunftssicht und im Kontext
von Schlüsselqualifikationen, Mobilität und Lernfeldorientierung
werden alle Lernorte zukünftig sowohl praktische als auch theoretische
Inhalte vermitteln müssen.
Tabelle 6: Systematisierung nach dem Kriterium Lerntypus am Beispiel
der Entwicklung des deutschen Dualen Systems
7. Zusammenfassung
Das Lernortkriterium ist nicht hinfällig. Es hat sich aber
gezeigt, dass es sich nicht als alleiniges Unterscheidungskriterium
eignet, sondern vielmehr nach dem Hauptkriterium der Zuständigkeit
als ein Sekundärkriterium aussagekräftig ist. Ansonsten
bleiben Machtstrukturen und Zuständigkeiten unberücksichtigt,
die gerade beim internationalen Vergleich und der Systemberatung
eine große Rolle spielen. Denn ein Staat, der zuständigkeitsmonal
innerhalb der Berufsbildung ist, kann nicht ohne weiteres mit einem
zuständigkeitsdualen Ausbildungssystem überformt werden.
Ausbildungsprogramme, die auf einer Zuständigkeitsdualität
fußen, müssen dann in diesem Fall auf ihre Tauglichkeit
hin überprüft werden. Mit dem Aspekt der Zuständigkeit
wird erstmals auch dem sozio-kulturellen Hintergrund von Bildungssystemen
Rechnung getragen. Es wird berücksichtigt, dass die Berufsbildungssysteme
gewachsene Strukturen sind, mit eigener Geschichte und Entwicklung,
die sich nicht von heute auf morgen ändern lassen. Nur wenn
diese Hintergründe durch Systemberater beachtet werden, kann
auch eine Beratung sinnvoll erscheinen. Für Entwicklungsprozesse
ist die Beachtung des Zusammenhangs von makro- und mikrosystemischen
Entscheidungen, wie sie WIEMANN präzisiert hat, wesentlich.
Am Beispiel des Dualen Systems soll abschließend eine Übersicht
der Berufsbildungssystembeschreibung folgen, die sich sinngemäß
für andere nationale Berufsbildungssysteme anwenden ließe:
Makroebene:
1. Zuständigkeitsdual: Staat und betriebliche / wirtschaftliche
Selbstverwaltungsorgane
2. Lernorttrial: Betrieb, Schule und z. T. überbetriebliche
Ausbildungszentren
3. Lerntypusplural: betrieblich und schulisch: praktisch und theoretisch
und im übrigen in einer Entwicklung (gemäß Tab.
6) befindlich.
Mikroebene:
1. Fächerübergreifender Unterricht
2. Projektunterricht
3. Betriebliche Praxis (on-the-job-training)
4. Produktionsschulprinzip
5. etc.
So ließen sich internationale Berufsausbildungssysteme unter
Berücksichtigung der jeweiligen kulturellen Situation in Kurzform
darstellen, um sie danach einer detaillierten Diskussion zugänglich
zu machen. Dabei dürfte deutlich geworden sein, dass die Absicht,
nationale Ausbildungssysteme mit nur einem Kriterium erfassen zu
wollen, unzulänglich ist.
Literatur:
BECK, K. (1984): Zur Kritik des Lernortkonzeptes - Ein Plädoyer
für die Verabschiedung einer untauglichen pädagogischen
Idee. In
GEORG, W. (Hrsg.): Schule und Berufsausbildung. Bielefeld, 247-262.
GREINERT, W.-D. (1988): Marktmodell-Schulmodell-duales System. Grundtypen
formalisierter Berufsbildung. In: Die berufsbildende Schule, 40,
145-156.
GREINERT, W.-D. (1995): Das duale System der Berufsausbildung in
der Bundesrepublik Deutschland - Struktur und Funktion. Stuttgart.
MEYER, H. (1988): Unterrichtsmethoden 1 - Theorieband. Frankfurt,
236 f.
UNESCO (1989): Innovative Methods of Technical and Vocational Education
- Report of the Unesco International Symposium. In: Bildung - Wissenschaft
- International, Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
(BMBW), 2.
WIEMANN, G. (1994): Beratung für Mikro-Systeme beruflichen
Lernens. In: BIERMANN, H. / GREINERT, W.- D. / JANISCH, R. (Hrsg.):
Systementwicklung in der Berufsbildung. Baden-Baden, 87-111.
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