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Inhalt: Im Bundesland Bremen läuft seit Mai 2002 ein Modellversuch im Rahmen
der Förderung durch den europäischen Regionalfonds, der zum
Ziel hat, berufliche Schulen zu regionalen Bildungszentren zu entwickeln.
Die Auswahl der Schulen erfolgte auf der Grundlage einer Ausschreibung
und der daraus resultierenden Bewerbungen (Die
Bewerbung kann in elektronischer Form bei helmut.zachau@schulverwaltung.bremen.de
abgerufen werden). Unser Schulzentrum (Siehe
auch www.szwalle.de) wurde nach einer Begutachtung durch eine Expertenkommission
als eine von 4 stadtbremischen Schulen für die Teilnahme an diesem
Modellversuch ausgewählt. 1 Rahmenbedingungen
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Im Schulzentrum Walle werden in der allgemeinbildenden Gymnasialen Oberstufe
gut 400 Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 11-13 und gut 1300 Schüler/-innen
in der berufsbildenden Abteilung unterrichtet. Hier finden sich die Assistenzberufe
des niedergelassenen Bereichs (Arzthelferin, Tierarzthelferin, Zahnmedizinische
Fachangestellte), ein Handwerksberuf (Zahntechniker/-in), zwei kaufmännisch
geprägte Berufe (Pharmazeutisch/Kaufmännische Angestellte und
Gesundheitskaufmann/-frau) und berufliche Vollzeitbildungsgänge (Berufsfachschule
einjährig und zweijährig sowie die Fachoberschule 12 - Gesundheit)
wieder. Der Schulbetrieb findet in 3 Gebäuden statt, die teilweise
weit auseinander liegen. Das Schulzentrum wurde Mitte der achtziger Jahre
technokratisch durch Zusammenlegung von Teilen aus insgesamt vier Schulen
gebildet.
Da es sich um sehr unterschiedliche Bildungsgänge handelt, die im
beruflichen Teil auch noch entweder Monoberufe sind bzw. bei uns als einzige
Berufe ihres Berufsfeldes unterrichtet werden, bestanden nach der Gründung
des Schulzentrums zum einen zunächst kein innerer Zusammenhalt und
zum anderen auch wenig gemeinsame Zielsetzungen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung am Beginn des Jahres 2001 war die schulische
Situation durch verschiedene interne Prozesse gekennzeichnet. Die beiden
wichtigsten waren die Beendigung und Evaluation des internen Schulversuchs
"Kollegiale Abteilungsleitung" und der Beginn der Entwicklung
des handlungsorientierten Unterrichts in Lernfeldern (Siehe
hierzu auch HÖTTE/HIBBELER in bwp@ Nr. 4). In dem ersten Prozess
war nach dem Ausscheiden des Leiters der beruflichen Abteilung eine Leitungsform
versucht worden, mit der die Abteilung durch 3 funktionsstellenmäßig
nicht herausgehobenen Kolleginnen geleitet worden war. Dieser Versuch
lief über 4 Jahre und er hatte zum Ergebnis, dass die Entscheidungsbefugnisse
in der Schule sehr weit auf die dezentralen Bereiche delegiert wurden
(Programmatisch orientiert sich die Schule dabei
an dem Kapitel 36 der Agenda 21, in dem die Anforderung an ein nachhaltiges
Bildungswesen formuliert ist. Insbesondere das Prinzip der Eigenverantwortung
i:S. einer ressourcenschonenden Entwicklung aller am Bildungswesen Beteiligter
hat hier einen zentralen Stellenwert.). Auch der zweite Prozess
ist im Kollegium gewachsen. Aufgrund einer weitgehenden Unzufriedenheit
mit den Lernerfolgen in der dualen Ausbildung hat ein Teil des Kollegiums
beschlossen, mit der Einführung des handlungsorientierten Unterrichts
in Lernfeldern zu beginnen, ohne dass dieser Prozess durch die Behörde
materiell abgesichert war. Dieser Prozess wurde durch die Neuordnung im
Bereich der Zahntechnik und der ZFA intensiviert.
Für das Kollegium war es wichtig, dass die Demokratisierung der Schule
und die begonnene Entwicklung im pädagogischen Bereich fortgesetzt
werden konnte. Damit sind zwei das Kollegium betreffende zentrale Zielsetzungen,
die wir in unsere Bewerbung zur Teilnahme an dem Modellversuch eingebracht
haben, genannt.
Die Situation der Auszubildenden in unserem Ausbildungssektor hat aber
einen mindestens gleichen Stellenwert für die Bewerbung gehabt. Bei
der Ausbildung in unserem Bereich handelt es sich durchweg um Monoberufe,
die so gut wie keine Aufstiegschancen ermöglichen. Es gibt keinen
relevanten Fort- und Weiterbildungsbereich. Zwischen den unterschiedlichen
Ausbildungsstätten des Gesundheitswesens gab es kaum kommunikative
oder gar praktische Zusammenhänge - selbst dann nicht, wenn sie im
staatlichen Einflussbereich arbeiten. Die sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten
auf der staatlichen Seite und die Vielzahl der zuständigen Kammern
erschweren eine systematische und übergreifende Entwicklung im Bereich
unserer Berufe. Schließlich sind sie überwiegend solche, die
von Frauen erlernt werden und von daher haben sie in unserem Berufsbildungssystem
einen ausgesprochen geringen Stellenwert. Das spiegelt sich ganz pragmatisch
bei der Verteilung staatlicher Mittel wider - der Aufwand für die
Finanzierung gewerblich-technischer und noch mehr der in den neuen Technikbereichen
angesiedelten überwiegend männlich besetzten Berufe ist zumindest
in Bremen ungleich höher als der, den wir erfahren. Wir wollen mit
der Teilnahme an dem Modellversuch die Wertschätzung für unsere
Berufe steigern und gleichzeitig diskriminierende Strukturen und Entscheidungswege
durch eine qualitativ gute pragmatische Arbeit angreifen. Aus diesem Grunde
ist unsere Teilnahme durch uns auch ausdrücklich mit dem Bezug zu
"gender mainstreaming" begründet und durch die Leiterin
der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der
Frauen im Lande Bremen unterstützt worden.
Andererseits gewinnen die Strukturveränderungen im Gesundheitsbereich
an Dynamik. Unverkennbar ist eine Bedeutungszunahme der Ökonomie
und damit verbundener betriebswirtschaftlich orientierter Arbeitsweisen
in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu konstatieren (Siehe
auch "Gutachten des Sachverständigenrats bestätigt ...",
Presseerklärung Nr. 22 des Bundesministeriums für Gesundheit
v. 20.03.01). Die leistungsbezogene Abrechnung, die im niedergelassenen
Bereich des Gesundheitswesens praktiziert wird, hält jetzt auch Einzug
in den stationären Bereich. Es entstehen neue Strukturen, die zwischen
dem klassischen stationären und ambulanten Bereichen angesiedelt
sind (Tageskliniken), es entstehen privatwirtschaftliche Angebote entweder
als komplementäre zu bestehenden (So hat z.B.
die städtische Klinik "Links der Weser" in Bremen dem Haus
einen Hotelneubau angegliedert, in dem die auswärtige Patienten begleitende
Angehörige stationsnah untergebracht werden) oder als neue
Bereiche von Gesundheitsdienstleistungen. Dieser Strukturwandel bringt
eine Reihe von neuen beruflichen Anforderungen auf allen Ebenen des Gesundheitswesens
hervor, ohne dass sie bisher von angemessenen Qualifikationsmaßnahmen
begleitet werden. Der Gesetzgeber ignoriert diese Facette des Strukturwandels
und in Anbetracht der insgesamt sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten
bei der Ausbildung der Gesundheitsberufe wäre es auch sehr illusionär,
einen großen Reformschub durch den Gesetzgeber zu erwarten. Es entstehen
ohne Zweifel große Bedarfe an Qualifikation für neue berufliche
Arbeitsfelder im Gesundheitswesen. Daraus leitet unser Kollegium große
Chancen ab, neue Qualifikationswege zu eröffnen und sich so als Mauerspecht
am Ende der beruflichen Sackgasse unserer Auszubildenden betätigen
zu können.
Die Bewerbung, mit der sich das Schulzentrum an dem Ausschreibungswettbewerb
beteiligte, enthält insgesamt 10 Bausteine. Das waren die Bereiche,
die sich in einer langen und intensiven Diskussion in der Schule als mögliche
Einzelprojektbereiche herausstellten. Selbstverständlich ist unser
gesamter Projektantrag durch die Gesamtkonferenz - also die gemeinsame
Konferenz beider Abteilungen - beschlossen worden.
In der ersten Phase der Antragsberatung wurden die Bausteine des Antrags
zu Einzelprojekten formuliert. Für jedes Einzelprojekt wurden die
Beteiligungsinteressen im Kollegium informell abgefragt und sie wurden
dann Kolleginnen und Kollegen zugeordnet. Die Beteiligten bildeten gemeinsam
das Projektplenum. Hier erfolgte die Zuordnung der zeitlichen Ressourcen
für die Einzelprojekte und die Abstimmung über den Austausch
der Projektverläufe. Die Leitung des Projektes erfolgt durch 3 Mitglieder
der Schulleitung, von denen der Leiter die Vertretung im Gesamtprojekt
sowie die zentrale Steuerung in der Schule übernommen hat. Für
das gesamte Projekt steht der Schule übrigens eine Lehrerstelle für
die Dauer von drei Jahren zur Verfügung.
Zentral wird das Projekt durch eine Lenkungsgruppe bestehend aus den Vertretern
der 5 teilnehmenden Schulen, der Behörde und der wissenschaftlichen
Begleitung koordiniert.
Dieser Prozess des Aufbaus der Organisation verlief weitgehend reibungslos
und so konnten die Projekte inhaltlich relativ schnell mit der Arbeit
beginnen.
Die Umstellung des Unterrichts bringt einige Anforderungen an die Schulorganisation
mit sich, und sie hat für die Lehrer/-innen etliche Konsequenzen.
Handlungsorientierter Unterricht in Lernfeldern ist nicht im 45-Minuten-Takt
und nach Fächern getrennt zu organisieren, sondern er erfordert eine
flexible Gestaltung sowohl der äußeren Organisation und der
inhaltlichen Gestaltung. Die Lehrkräfte begeben sich aus der Vereinzelung
der Unterrichtstätigkeit heraus und arbeiten teambezogen. Die Abstimmung
in den einzelnen Bereichen erfordert einen hohen zeitlichen Aufwand und
die Arbeitsweise bringt auch eine Reihe von Konflikten zwischen den Kollegen/-innen
hervor, die bei abgegrenztem Unterricht so nicht aufgetreten sind. Dieser
hohe Aufwand kann in der Einführungsphase nicht zeitlich angemessen
vergütet werden - insgesamt sind in unseren dualen Bildungsgängen,
die den gesamten berufsbezogenen Unterricht umstellen, derzeit gut 30
Kollegen/-innen an diesem Teilprojekt beteiligt. In den übrigen Bereichen
laufen Einzelmaßnahmen, an denen der Rest des Kollegiums beteiligt
ist, soweit sie die berufsbildenden Fächer unterrichten. Trotz der
Arbeitsintensität gibt es bisher keine Infragestellung des eingeschlagenen
Weges durch die große Mehrheit des Kollegiums - im Gegenteil, der
Prozess wird konstruktiv und produktiv getragen. Ich führe das in
dieser Einführungsphase darauf zurück, dass die Arbeit mit den
Auszubildenden wesentlich zufriedenstellender läuft, dass das Kollegium
viel Anerkennung für seine Arbeit im Umfeld erfährt (Behörde,
Kammern, Landesinstitut für Lehrerbildung, Besuche von außerhalb)
und dass die gemeinsame Arbeit in den Teilkollegien den internen Zusammenhalt
und damit das innerbetriebliche Klima ganz wesentlich positiv beeinflusst.
Ich will aber nicht leugnen, dass es auch eine erhebliche Anspannung gibt,
weil die zeitlichen Ressourcen nicht ausreichend und weil für manche
Kollegen/-innen die neuen Arbeitsformen sehr schwer zu handhaben sind,
denn sie sind teambezogene Arbeitsweisen nicht gewohnt. Die Schule unterstützt
diese Prozesse mit der Finanzierung von Fortbildungen. So treffen z.B.
fast alle in den Bereichen teilnehmenden Kollegen/-innen ein- bis zweimal
jährlich zu einem Wochenendseminar, dessen Kosten vor dem Projektbeginn
durch die Teilnehmer/-innen selbst getragen wurden. Da unsere Schule auch
noch in einem Robert-Bosch-Projekt verankert ist, haben wir die Möglichkeit,
gezielt Kollegen/-innen zu Fortbildungen mit dem Leitthema "Teambildung
und Konflikttraining" zu schicken. Ferner gestalten wir die innerschulischen
Präsenztage mit externen Referenten zum gleichen Themenkomplex. Die
notwendigen Finanzmittel erhalten wir z.T. aus Mitteln des Modellversuchs,
zum größeren Teil verfügen wir auch über ein Fortbildungsbudget
in der Schule, das mit gut 4.000 € zwar nicht üppig ist, mit
dem wir aber schon etliches bewegen können.
In diesem Bereich sind zwei Teilprojekte angesiedelt. Eines beschäftigt
sich damit, Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in den Gesundheitseinrichtungen
zu organisieren. Damit zielen wir insbesondere auf eine langfristige Kooperation
mit den Kranken- und Altenpflegeschulen. Die Lehrkräfte dieses Bereichs
haben es mit denselben Zielgruppen wie die an den staatlichen Berufsschulen
zu tun. Trotzdem gibt es eine große Barriere zwischen diesen beiden
Sektoren, die es im Interesse einer Gestaltung eines möglichen Berufsfeldes
abzubauen gilt. Die Bereitschaft zum Dialog ist auf beiden Seiten merklich
gewachsen. Das hat auch damit zu tun, dass unsere Entwicklung im Bereich
des handlungsorientierten Unterrichts so weit fortgeschritten ist und
wir von daher etwas zu bieten haben. Die Pflegeschulen spüren ihrerseits
einen schärferen ökonomischen Druck, der die Bereitschaft zum
Beschreiten neuer Kooperationswege erhöht. Z.Z. werden gemeinsame
Fortbildungsbedarfe in den Kollegien der Pflegeschulen und in unserem
Haus abgefragt und dann werden erste Veranstaltungen im Laufe des kommenden
Jahres wahrscheinlich noch vor den Sommerferien umgesetzt.
Deutlich weiter sind wir in dem zweiten Teilprojekt dieses Bereichs, in
dem es um die Kooperation zur Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten
im Gesundheitswesen geht. Wir haben in gemeinsamen Gesprächen mit
dem Fortbildungswerk der Ärztekammer und dem Bundesverband der Arzt-,
Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BDA - mir ist
nicht bekannt, ob der Interessenverband die veränderte Berufsbezeichnung
der Zahnmedizinischen Fachangestellten bereits in seine Verbandsbezeichnung
aufgenommen hat) eine Kooperation in diesem Bereich fest vereinbart.
Diese umfasst bisher die Absichtserklärung der Beteiligten, in dieser
Frage künftig zusammenarbeiten zu wollen. Dazu ist eine Pilotphase
organisiert worden, in der einmal im Monat Fortbildungsangebote für
die Auszubildenden durchgeführt werden. Träger der Veranstaltungen
ist das Fortbildungswerk der Ärztekammer, sie finden im Regelfall
in der Schule statt, die Themen werden im Kreise der Kooperationspartner
abgestimmt, die Veranstaltungen werden evaluiert. Die bisherigen Veranstaltungen
waren ausgesprochen erfolgreich. Mit der Zahnärztekammer sind wir
derzeit im Gespräch, um eine ähnliche Veranstaltungsreihe zu
organisieren. Mit der Tierärztekammer führen wir Einzelveranstaltungen
durch. Mit diesen ersten Maßnahmen ist eine neue Qualität in
der Zusammenarbeit zwischen Kammer und der Berufsschule entstanden, zumal
mit der Ärztekammer über ein Schüleraustauschprojekt mit
den Niederlanden ein weiterer Arbeitszusammenhang (
Siehe Projekt 9 im Organigramm) außerhalb der gesetzlich
geregelten institutionellen Kooperation besteht. Durch diese erfolgreiche
Zusammenarbeit wird die Schule mit einem Mal aus für sie ganz neuen
Bereichen angesprochen. So gibt es beispielsweise aus dem Bereich der
Arbeitsmarktpolitik Rückfragen, welche beschäftigungspolitischen
Maßnahmen wir uns im Bereich der Qualifizierungen in der Gesundheitswirtschaft
vorstellen könnten. Diese Rückfragen greifen wir auf und besprechen
sie mit unserem Partner in der dualen Ausbildung.
Dieser neue Dienstleistungsberuf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
zugeordnet. Unsere Schule hat sich als Standort für die Ausbildung
beworben und sie ist aufgrund ihrer konzeptionellen Ausrichtung auch ausgewählt
worden. Für uns hat seine Eingliederung eine hohe strategische Bedeutung.
Wir haben erstmals einen Anknüpfungspunkt zur Handelskammer, die
in diesem Bereich zuständig ist. Ein Großteil der Gesundheitswirtschaft
wird sich im Verantwortungsbereich dieser Kammer entwickeln (So
sind schon heute die ambulanten Pflegedienste der Handelskammer zugeordnet.
Die Entwicklung im Apothekenbereich kann schon in naher Zukunft medizinische
Vertriebsorganisationen rein kommerzieller Art hervorbringen, die als
Wirtschaftsunternehmen der Handelskammer zugeordnet werden. Und selbst
die Zuordnung der Krankenhäuser wird im Falle ihrer Privatisierung
wahrscheinlich auch in diesem Bereich liegen - es sei denn, der Gesetzgeber
schiebt da einen Riegel vor), weil es sich um privatwirtschaftliche
Organisationsformen handelt, die durch die berufsbezogene Organisationsform
der klassischen Gesundheitskammern nicht erfasst werden. Künftig
wird es auch zu stärkeren Kooperationen zwischen den klassischen
Gesundheitskammern und Wirtschaftskammern kommen müssen, wenn die
ersteren nicht gewaltig an Bedeutung verlieren wollen. Das ist momentan
noch Zukunftsmusik, aber wir haben die organisatorische Option auch solche
wahrscheinlichen Prozesse begleiten zu können. In der Struktur der
Ausbildungsinhalte der Assistenzberufe ist die Verzahnung von Gesundheits-
und Verwaltungselementen zwar schon vorhanden (Ca.
1/3 unseres Kollegiums sind Handelslehrer, 1/3 Gesundheitslehrerinnen
und das restliche Drittel verfügt über allgemeinbildende oder
Spezialqualifikationen wie Pflege, Psychologie oder Hauswirtschaft),
aber durch diesen neuen Beruf wird die ökonomische Kompetenz der
Schule weiter verstärkt. Und wir bilden einen Ausbildungsberuf aus,
der auf absehbare Zeit in den stationären Einrichtungen stärker
nachgefragt werden wird, weil es sich hier um einen spezialisieren kaufmännischen
Beruf handelt, der eine Qualifizierungslücke in diesen Einrichtungen
abdeckt. Damit haben wir neben der Kooperation im Bereich der Lehrerbildung
einen weiteren Anknüpfungspunkt zu den stationären Einrichtungen.
Die Schule hatte in ihrer ursprünglichen Konzeption vorgesehen,
die Bereitschaft der stationären Ausbildung im Krankenhaus durch
gezielte Fachklassenbildung in der Berufsschule zu fördern. Das hatten
wir vor dem Hintergrund einer Erörterung geplant, an der u.a. auch
zwei Qualitätsmanager aus städtischen Kliniken teilgenommen
haben. Diese schätzen ein, dass die Qualifikation "Organisieren
von Behandlungsabläufen" in dem derzeitigen Qualifikationsprofil
der Einrichtungen nicht ausreichend vorhanden ist, um den neuen aus den
Gesundheitsreformen resultierenden Anforderungen genüge zu tun. Die
Arzthelferin bietet sich mit ihrem Qualifikationsprofil für eine
solche Tätigkeit geradezu an. Die Ärztekammer und auch die Zahnärztekammer,
die sich zu einem parallel gelagerten Vorhaben für die ZFA äußerte,
sowie der Berufsverband der Helferinnen waren gegen die Einrichtungen
von solchen Fachklassen, weil sie Gefahren für die Einheitlichkeit
des Berufsbildes der Assistenzberufe sahen. Daraufhin hat die Schule dieses
Projekt etwas zurückgefahren. Sie beschränkt sich jetzt auf
gezielte Ansprachen der Träger von stationären Einrichtungen.
Für den zahnmedizinischen Bereich wurde aufgrund der deutlich geringeren
Quantitäten dieses Einzelprojekt ganz eingestellt.
Ein weiteres Projekt hat die Kooperation mit den anderen staatlichen
Schulen zum Inhalt, die ebenfalls im Bereich der Humandienstleistungen
qualifizieren und die ähnliche strukturelle Schwierigkeiten wie wir
haben. Das sind die Schulen des Sozialwesens und der Hauswirtschaft. In
Hinblick auf die Entwicklung der Beruflichen Gymnasien, der Fachoberschulen
sowie der möglichen Berufsoberschulen , die seitens der KMK zu solchen
für Gesundheit und Soziales gebündelt werden, ist eine solche
Kooperation auch notwendig. Im Bereich der Altenpflege gibt es weitere
Anknüpfungspunkte.
Die Kooperation mit den Schulen der Sekundarstufe I ist für uns in
Hinblick auf die weitere Konzeptionierung von Bildungswegen auch im Hinblick
auf die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs für die Gesundheitsberufe
wichtig. Wir arbeiten derzeit an einer konzeptionellen Prüfung, ob
unsere zweijährige BFS für Hauptschülerinnen nicht in Verbindung
mit der den neuen Möglichkeiten der Pflegehilfe zu einem doppelqualifizierenden
Bildungsgang (Krankenpflegehilfe- und Realschulabschluss) weiterentwickelt
werden kann.
Das Schulaustauschprogramm BAND ist eigentlich ein anderes aus EU-Mitteln
gefördertes Projekt, ebenso unsere Kooperationen im Rahmen unseres
EU-Comenius-Projektes. Sie gehören aber wegen ihrer Zielsetzungen
mit in den inhaltlichen Rahmen des ReBiZ-Projektes.
Mit der Bewerbung für das Projekt Regionale Bildungszentren - ReBiZ
hat die Schule von vornherein übergreifende Aufgabenstellungen akzeptiert.
Aber viel wichtiger ist es, dass sich im Verlauf der Arbeit in den Basisprojekten
gezeigt hat, dass die übergreifenden Projekte einen eigenen Stellenwert
für die Realisierung unserer eigenen Basisprojekte haben. Deutlich
wird das am Beispiel des Ausbildungsbeirates der Schule. Bisher sind die
Kammern einmal im Jahr zusammengekommen und haben sich über schulische
Entwicklungen berichten lassen. Jetzt wurde z.B. der gesamte Prozess der
Bewerbung gemeinsam mit den Kammern diskutiert und auch von ihnen getragen.
Sie wurden mit den innerschulischen Schwierigkeiten konfrontiert und spiegelten
im laufenden Prozess auch ihre Schwierigkeiten mit einzelnen Teilen unserer
Vorhaben wider. Dieses dialogische Umgehen miteinander führt zur
Vertrauensbildung und ist die Basis dafür, dass unterschiedliche
Positionen aus sich heraus akzeptiert und nicht sofort als Angriff auf
die eigene Interessenlage gesehen werden. Unsere Kammern haben im Ausbildungsbeirat
eine verstärkte Kooperation im Interesse der Gesamtheit unserer Berufe
vereinbart. Zunächst soll dieses bei der Kooperation von Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. So sind z.B. alle Kammern immer
über unser schulisches Vorgehen mit den einzelnen Partnern informiert.
Sie werden auch regelmäßig über die innerschulische Entwicklung
unseres Projektes informiert.
Dieses Projekt ist eines, das einen unbestreitbar hohen Stellenwert für
die Politik in unserem Bundesland hat. In der zentralen Lenkungsgruppe
wurde aufgrund dieser Vorgaben zwischen den beteiligten Schulen vereinbart,
einen Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung zu beginnen.
Einigkeit bestand unter den beteiligten Schulen von vornherein darin,
nur einen Prozess zu akzeptieren, in dem die Kollegien die Schwerpunkte
und die Tiefe des Prozesses bestimmen. Wir waren uns ferner darüber
einig, dass wir keines der in der Wirtschaft praktizierten Modelle adaptieren
sondern einen schulbezogenen Ansatz entwickeln bzw. umsetzen wollten.
Unter diesem Aspekt wurde von der zentralen Lenkungsgruppe den beteiligten
Schulen das Schweizer System Q2E vorgeschlagen.
In der Schule haben wir eine eigene Projektgruppe "Qwalle" gebildet,
in der 5 Kollegen/ ?innen aus beiden Abteilungen mitarbeiten. Die Schulleitung
ist mit einem Mitglied in der Projektgruppe vertreten, das allerdings
keinerlei Zuständigkeiten in Fragen der Personalbewirtschaftung hat.
Die Gruppe hat zunächst diverse Qualitätsentwicklungskonzepte
geprüft und ist entsprechend dem o.a. Anspruch dann letztlich zu
derselben Entscheidung - zugunsten Q2E wie im zentralen Vorschlag formuliert
- gekommen. Die letztendliche Entscheidung wurde durch die Gesamtkonferenz
getroffen. Während des laufenden Modellversuchs wird der Prozess
durch einen der Schweizer Entwickler, die wissenschaftliche Begleitung,
sowie durch etliche Fortbildungen unterstützt.
Zentrales Ziel von Qwalle ist der Aufbau einer umfassenden "feed-back-Kultur"
in unserem Hause. Wir streben zumindest nach den aktuellen Planungen keine
Zertifizierungen oder andere formalisierte Verfahren an. Zum Einstieg
hat sich die Gruppe 3 Projekte vorgenommen: Als erstes wird eine Kollegiumsbefragung
über die Arbeit der Schulleitung durchgeführt. Die Fragen sind
von den Mitgliedern der Schulleitung selbst entworfen und durch die Qwalle
systematisiert und standardisiert worden. Die Umfrage erfolgt bezogen
auf jedes einzelne Schulleitungsmitglied und nur diese erhalten die sie
betreffenden Fragebogen zurück. Es wird also kein generalisierendes
veröffentlichtes Ergebnis geben, das dritten bekannt gegeben wird.
Es geht in dem gesamten Verfahren nicht um Ranking oder wertende Beurteilung
sondern um Reflexion. Die Schulleitungsmitglieder entscheiden dann, wie
das feed-back auf das feed-back aussehen wird, also ob es z.B. ein Gesprächsangebot
der einzelnen Mitglieder an interessierte Kolleg/-innen über Konsequenzen
aus der Umfrage geben wird. Das zweite Projekt zielt auf gegenseitige
Kollegenhospitation, die von den Qwalle-Mitgliedern zunächst einmal
gegenseitig durchgeführt werden und dann auf freiwilliger Basis schneeballartig
ausgeweitet werden sollen. Im dritten Projekt soll der handlungsorientierte
Unterricht reflektiert werden.
Durch die Dynamik bei der Entwicklung der Einzelprojekte sind in Hinblick
auf das Personalmanagement selbst in dem jetzigen Stadium bereits erhebliche
Änderungen eingetreten. Eine ganz entscheidende besteht darin, dass
die Fortbildung wesentlich stärker als bisher die Funktion der Unterstützung
einer gemeinsamen Entwicklung der Schule bzw. der Bildungsgänge erfüllen
muss. Die individuelle Modernisierung des im Studium erworbenen Wissens
ist damit allerdings nicht erledigt, aber die teambezogenen Arbeitsweisen
in der unterrichtlichen Alltagspraxis finden in der künftigen Gestaltung
auch der Qualifizierung der Kollegien einen deutlichen Niederschlag. Damit
steht auch die Frage im Raum, wer künftig für ihre die Organisierung
verantwortlich sein soll. Die bisherige Praxis, dass ein zentrales Institut
als Monopolanbieter für Lehrerfortbildungen auftritt und die Schulen
sich letztlich nach diesem Anbieter zu richten haben, ist nicht mehr adäquat.
Die Schulen müssen stärker passgenaue Anforderungen für
ihren Fortbildungsbedarf formulieren und ihre Bedarfe dann aus unterschiedlichen
Angeboten befriedigen können. Gerade im berufsbildenden Bereich ist
eine solche Umorientierung zwingend, weil die Anforderungen, die sich
durch die Differenziertheit der Bildungsgänge ergeben, mit einem
zentralisierten Standardprogramm nicht erfüllt werden können.
Eine weitere anstehende Veränderung ergibt sich für die Organisierung
der Arbeitszeit der Lehrkräfte. Der handlungsorientierte Unterricht
ist nicht im 45-Minuten-Takt zu organisieren, sondern er erfordert eine
deutlich flexiblere Form. Darüber hinaus sind auch nicht mehr alle
Inhalte über die Berufsschullehrer/-innen abzudecken. Einige Lerngruppen
haben im Rahmen des Berufsschulunterrichts an einem Konflikttraining bei
einem Weiterbildungsträger teilgenommen. Um solche Kosten zu decken,
ist eine Flexibilisierung bei den Personalausgaben notwendig. Es ist vorstellbar,
dass durch die schnelle Entwicklung der Innovationen das Lebenszeitprinzip
bei der Beschäftigung von Lehrkräften durch ein gemischtes System
von Kernbelegschaft und je nach Bedarf befristetem Einkauf von Dienstleistungen
entsprechend den Notwendigkeiten der Einzelschule ersetzt werden wird.
In dieser Frage bestehen in der Schule große Unsicherheiten, weil
wir wissen, dass pädagogische Arbeit möglichst feste Bezüge
und Verbindlichkeiten braucht. Das Spannungsfeld zwischen einer aus sachlichen
Notwendigkeiten begründeten Flexibilisierung des Unterrichtsangebots
und einer sozial angemessenen Beschäftigungsform zu gestalten, wird
eine der schwierigsten Aufgaben der Zukunft sein.
Wie auch immer die Entwicklung sein wird, es wird eine stärkere
Verlagerung der Verantwortlichkeiten in die Schulen geben müssen,
wodurch auch ein Strukturwandel im Leitungsprofil der Schulen hervorgerufen
werden wird. Die zentrale Lenkungsgruppe hat bei den Schulleitungen gerade
abgefragt, in welchen Bereichen nach deren Einschätzungen die Verantwortung
in die Schulen verlagert werden sollen. Nach Vorliegen der Ergebnisse
wird dann unsere Behörde entscheiden müssen, zu welchen Verantwortungsverlagerungen
sie bereit ist. Es ist jedoch abzusehen, dass die Entscheidungskompetenz
für Einstellungen und die dienst- bzw. arbeitsrechtliche Verantwortung
im Rahmen des ReBiZ-Prozesses auf die Schulen übertragen werden.
Die Frage nach einer generellen Personalbudgetierung scheint im Moment
die politischen Entscheidungsträger noch zu überfordern, wahrscheinlich
wird es zu einer Mischform kommen.
Bei der Gestaltung von Kooperationen stoßen die Schulen in ihrer
heutigen Verfasstheit schnell an ihre Grenzen. Es ist z.B. keine gegenseitige
Überlassung von Personal möglich, wenn eine Veranstaltung in
Kooperation mit einem Weiterbildungsträger durchgeführt werden
soll. Die Schule kann nicht über ihre Räume verfügen, sie
kann keine Verträge schließen, weil sie nicht rechtsfähig
ist. Sie kann keine Einnahmen erzielen. Das sind aber Grundvoraussetzungen,
wenn die Kooperationsansätze in unserem Bereich fortgeführt
werden sollen. Unsere Behörde prüft z.Z., welche Möglichkeiten
sie uns diesbezüglich einräumen soll.
Innerschulisch haben wir mit der Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse
einen großen Schritt hin zu einer größeren Flexibilität
getan. Entscheidend wird sein, in welchem Umfang die Behörde Entscheidungsbefugnisse
auf die Schulen verlagert, weil seitens der Schulleitung nur Entscheidungen
dezentralisiert werden können, für die sie selbst die Kompetenzen
hat. Dieser Sektor ist in Bremen ausgesprochen widersprüchlich. Seitens
unserer Behörde sind in den letzten Jahren viele Dezentralisierungsprozesse
wieder in die Zentralinstanz zurückgeholt worden. Das gilt z.B. für
die Gebäudebewirtschaftung, für weite Teile der Beschaffungen
oder aber auch für die Haushaltsführung. Eine weitgehende Eigenständigkeit
von Schulen ist zwar im Prinzip immer wieder als Ziel postuliert worden,
aber wenn ein gewisser Zustand der verbindlichen Festschreibung des Weges
anstand, wurde zurückgewichen. Daraus folgt, dass aus der Sicht der
Schule Zielvereinbarungen mit der Behörde zu schließen sind,
mit denen aber auch klare, verlässliche materielle Festlegungen verbunden
sein müssen. Da die Positionen unserer Behörde in diesen Fragen
z.Z. völlig unklar sind, ist für uns der weitere Prozess in
diesem Bereich auch nicht absehbar.
Mit dem Modellversuch sind viele ohnehin anstehende Modernisierungen
und Entwicklungen produktiv aufgegriffen und systematisch weiter entwickelt
worden. An vielen Stellen gibt es eine Entwicklung, die die Möglichkeiten
unserer heutigen Auszubildenden für ihre Zukunft verbessern werden.
Mit dem Schreiben dieses Artikels ist mir noch einmal bewusst geworden,
wie groß die gegenseitigen Abhängigkeiten der Einzelprojekte
sind und wie viel in Bewegung kommt, wenn erst einmal mit den zentralen
Prozessen der Neuausrichtung des Unterrichts und der Systematisierung
der Kooperationsbeziehungen begonnen wird. Das hat schon nach gut einem
Jahr Modellversuch eine Dimension erreicht, die ich vorher nicht für
möglich gehalten hätte. Das gilt auch für die Arbeitsbelastung
des Kollegiums, das sich mit diesem Modellversuch selbst erheblich fordert.
Die Leitungsebene der beruflichen Abteilung beginnt auch deshalb z.Z.
mit einer Diskussion, ob und an welchen Punkten die Dynamik des Prozesses
mit welcher Stärke entschleunigt werden müsste. Trotzdem bleibt
festzuhalten, dass das Klima im Kollegium gut und produktiv ist. Das zeigt,
dass eine Operationalisierung von Lehrerarbeitszeit, die sich nur an belegbaren
Tätigkeiten orientiert, immer auch problematisch ist, wenn sie nicht
auch den Kontext der Arbeit mit berücksichtigt. Offensichtlich erschließt
die Möglichkeit eines hohen Maßes an eigenverantwortlicher
Arbeitsplatzgestaltung und einer teamgestützten Arbeitsweise neue
Potentiale für Arbeitszufriedenheit. Wäre das nicht so, wären
viele Ergebnisse im bisherigen Modellversuchsverlauf nicht möglich
gewesen.
Bei dem unbefangenen Betrachter kann der Eindruck aufkommen, dass unsere
Schule mit dem Modellversuch die selbe Richtung einschlägt, die der
Hamburger Senat mit seiner beschlossenen politischen Absicht verfolgt,
die beruflichen Schulen in Stiftungen des öffentlichen Rechts zu
überführen.
Für uns steht außer Frage, dass die verfassungsrechtliche Verantwortung
des Staates für die beruflichen Schulen bestehen bleiben muss. Die
Berufsausbildung darf auch bei einer Verlagerung von Kompetenzen in die
Schulen nicht zu einer unter Verfügungsgewalt der Kammer stehenden
Einrichtung werden. Bei aller guten Kooperation: Die Kammern sind interessengeleitet
und deren Interessen decken sich nicht immer mit denen unserer Schülerinnen.
Die durch das Berufsbildungsgesetz und die Verfassung vorgegeben Grundstrukturen
sind für uns klar formulierte Grundbedingungen der weiteren Entwicklung.
Deswegen möchte ich am Ende folgendes klarstellen: Wir wollen einen
Dialog mit den Kammern und den Interessenverbänden der Beschäftigten
- das ist in unserem Modellversuch auch eindeutig gewährleistet.
Wir wollen nicht selbst Träger der Weiterbildung werden - das ist
in Anbetracht der realen Personalsituation der beruflichen Schulen zumindest
für unseren Bereich illusionär und auch nicht wünschenswert.
Aber wir wollen Wege, die es unseren heutigen Auszubildenden ermöglichen,
in ihren Berufen aufzusteigen oder auch nur andere berufliche Wege zu
gehen.