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Berufsfelddidaktik, Berufsfeldwissenschaft oder
Bereichsdidaktik Bau-Holz-Farbe?
Die Neuordnung des Maler- und Lackiererberufs vor dem
Hintergrund aktueller berufs- und wirtschafts-pädagogischer
bzw. didaktischer Entwicklungen
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1. Einführung: Ordnungspolitische Veränderungen
im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
Zum 01. August 2003 soll die Neuordnung im Maler- und Lackiererhandwerk
bundesweit umgesetzt werden. Dieser Plan beinhaltet umfangreiche
Veränderungen: Neue Rahmenlehrpläne, Ausbildungsrahmenpläne
sowie eine neue Ausbildungsordnung waren zu entwickeln und
zu verabschieden. Damit verbunden ist die Neugestaltung gegenwärtiger
Prüfungen. Hierzu wurden in einem ersten Probedurchgang
in den Jahren 2000 bis 2003 am Berufskolleg in Hennef/Nordrhein-Westfalen
integrierte Zwischenprüfungen und in diesem Jahr auch
die erste neuartige Gesellenprüfung durchgeführt
(vgl. RICHTER 2000a, 2002).
Inzwischen wurden die Verordnungen über die Berufsausbildung
im Maler- und Lackierergewerbe und zum Fahrzeuglackierer/zur
Fahrzeuglackiererin verabschiedet (vgl. BUNDESGESETZBLATT
2003). Zum neuen Ausbildungsjahr sind die Berufsschulen bundesweit
gehalten, mit der Umsetzung des neuen Rahmenlehrplanes zu
beginnen, der nach Lernfeldern strukturiert ist und auf den
im Rahmen dieses Beitrags eingegangen wird. Außerdem
werden einige, mit der Neuordnung verbundene Veränderungen
dargestellt.
Es entsteht der Eindruck, dass zumindest Teile dieser Überlegungen
weitgehend ohne die Berücksichtigung berufs- und wirtschaftspädagogischer
und didaktischer Ansätze zu einer Berufsfelddidaktik
Bau- bzw. Farbtechnik und Raumgestaltung/Gestaltungstechnik,
zu einer Berufsfeldwissenschaft oder zu einer Bereichsdidaktik
Bau-Holz-Farbe erfolgte. Mit diesem Beitrag wird angestrebt,
bislang nicht berücksichtigte Ansatzpunkte zu den genannten
Entwicklungen aufzuzeigen. Der Schwerpunkt wird auf den dritten
Abschnitt gelegt: Hier geht es darum, Verbindungen und Widersprüche
zu den genannten Entwicklungen aufzuzeigen. Im letzten Teil
wird auf Möglichkeiten und Grenzen der Veränderungen,
die mit der Neuordnung verbunden sind, in Zusammenhang mit
den skizzierten berufspädagogisch-didaktischen Entwicklungen
hingewiesen.
2. Die Neuordnung des Maler- und Lackiererhandwerks im Berufsfeld
IX: Farbtechnik und Raumgestaltung
2.1 Struktur der neuen Ausbildung
Mit der Einführung der neuen Ausbildungsordnung zum
01.08.2003 wird eine Stufenordnung für das Maler- und
Lackiererhandwerk eingeführt. Nach einer zweijährigen
Ausbildung besteht die Möglichkeit, die erste Stufe mit
der Abschlussprüfung zum Bauten- und Objektbeschichter/-beschichterin
abzuschließen. Die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer/zur
Malerin und Lackiererin wird nach dem dritten Ausbildungsjahr
mit der Gesellenprüfung in einer von drei neu konzipierten,
zu wählenden bzw. von den Ausbildungsbetrieben vorgegebenen
Fachrichtungen abgeschlossen.
Für die ersten beiden Ausbildungsjahre wurde für
beide Stufen ein gemeinsamer Rahmenlehrplan entwickelt, nach
dem die Auszubildenden unterrichtet werden sollen. Im ersten
Lehrjahr ist eine berufliche Grundbildung vorgesehen, die
inhaltlich identisch ist mit der Grundbildung für den
Beruf des Fahrzeuglackierers/der Fahrzeuglackiererin, der
dem Maler- und Lackiererberuf zugeordnet ist, und dem schulischen
oder kooperativen Berufsgrundbildungsjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr
ist für die angehenden Maler und Lackierer sowie für
die Beschichter eine gemeinsame berufliche Fachbildung vorgesehen.
Erst im dritten Jahr erfolgt die Aufteilung der Auszubildenden
für das Maler- und Lackiererhandwerk in die folgenden
drei Fachrichtungen: Gestaltung und Instandhaltung, die weitgehend
dem Berufsbild des bisherigen Malers und Lackierers entspricht;
Kirchenmalerei und Denkmalpflege sowie Bauten- und Korrosionsschutz.
Für jeden der drei Ausbildungsgänge ist eine handlungsorientierte,
integrierte Zwischenprüfung vorgesehen.
Werden die neuen Richtlinien wie geplant realisiert, wird
die Anzahl der Ausbildungsberufe im Lernfeld IX (Farbtechnik
und Raumgestaltung) auf die genannten Ausbildungsberufe reduziert.
Im Berufsfeld wird voraussichtlich auch der Polstererberuf
verbleiben, für den voraussichtlich ein eigener Rahmenlehrplan
entwickelt werden wird (vgl. LANDESINNUNGSVERBAND DES MALER-
UND LACKIERERHANDWERKS SCHLESWIG-HOLSTEIN, FARBE GESTALTUNG
BAUTENSCHUTZ 2003, 11). Die weiteren, bisher zu diesem Berufsfeld
gehörenden Berufe wurden bzw. werden voraussichtlich
zu einem späteren Zeitpunkt als Monoberufe neu- oder
einem anderen Berufsfeld zugeordnet. Im einzelnen handelt
es sich um die folgenden Ausbildungsberufe: Fahrzeugpolsterer/in,
Parkettleger/in, Raumausstatter/in, Schauwerbegestalter/in,
Schilder- und Lichtreklamehersteller/in sowie Vergolder/in
(vgl. KUHLMEIER 2003, 121). Im Folgenden wird auf den neuen,
bundesweit gültigen Rahmenlehrplan für das Maler-
und Lackierhandwerk eingegangen.
2.2 Der neue Rahmenlehrplan
Durch das Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung
im Maler- und Lackierergewerbe sowie zum Fahrzeuglackierer/zur
Fahrzeuglackierer können bereits für das neue Ausbildungsjahr
Ausbildungsverhältnisse für die zweijährige
Ausbildung zum Beschichter/zur Beschichterin abgeschlossen
werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit dieser Ausbildungsgang
von den Betrieben angenommen wird, ob es sich dabei um eine
Art 'Maler zweiter Klasse' handelt und welche Folgen die zu
erwartende Heterogenität für den Berufsschulunterricht
haben wird. Gleichzeitig wird die Umsetzung des Lehrplans
in Lernsituationen im ersten Lehrjahr die betreffenden Kolleginnen
und Kollegen mancherorts aufgrund unzureichender Vorbereitung
und Fortbildung vor erhebliche Probleme oder große Herausforderungen
stellen.
Die Handreichungen für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen
der KMK, die gegenwärtig in der vierten Fassung vom 15.09.2000
vorliegen, bildeten auch für den Rahmenlehrplan für
das Maler- und Lackiererhandwerk und für die Ausbildung
zum Bauten- und Objektbeschichter sowie für die Fahrzeuglackierer
die Grundlage. Entsprechend ist dem dort geforderten Grundsatz
der Handlungsorientierung und dem Ziel eines stärkeren
Berufsbezugs Rechnung getragen worden. Ersterer wird allerdings
weder in den Handreichungen noch im Lehrplan selbst hinreichend
konkretisiert (vgl. u. a. HUISINGA 1999, 65 f.).
Der Aufbau des Rahmenlehrplans entspricht weitgehend den Forderungen
der Handreichungen. Für das erste Ausbildungsjahr sind
vier Lernfelder vorgesehen. Entgegen früheren Überlegungen,
das erste Lernfeld dem Lernfeld Nr. 1 'Einrichten einer Baustelle'
aus dem Berufsfeld Bau zu folgen, überrascht die Entscheidung
für das neue Lernfeld 1 mit dem Titel 'Metallische Untergründe
bearbeiten', das mit einem Zeitrichtwert von 60 Stunden vorgesehen
ist. Das zweite Lernfeld 'Nichtmetallische Untergründe
bearbeiten' umfasst sowohl von der beruflichen Praxis des
Malers und Lackierers her als auch mit Blick auf die beschriebenen
Ziele und Inhalte einen erheblich höheren Anteil. Mit
80 Wochenstunden erscheint dieser Bereich dem ersten Lernfeld
gegenüber deutlich unterbewertet, da dieser Bereich die
große Gruppe der mineralischen Untergründe, die
Holzuntergründe, die Kunststoffe u. a. umfasst. Diese
Entscheidung kann möglicherweise durch die Notwendigkeit
begründet werden, dem Beruf des Fahrzeuglackierers gerecht
zu werden. Der Tätigkeit des überwiegenden Teils
der Maler und Lackierer steht sie jedoch entgegen. So bleibt
es den Berufsschullehrerinnen und -lehrern vor Ort überlassen,
die Freiräume, die der Lehrplan bietet, zu nutzen und
eigenständig Prioritäten zu setzen.
Eine genauere Betrachtung der Ziele und Inhalte des Rahmenlehrplans
zeigt, dass der gestalterische Anteil deutlich geringer als
in den bisherigen Lehrplänen ausgefallen ist. Erst im
dritten Ausbildungsjahr, nachdem die Aufteilung der Auszubildenden
für das Maler- und Lackiererhandwerk in die drei Fachrichtungen
erfolgt ist, und die eigentliche Fachbildung ohne die angehenden
Bauten- und Objektbeschichter durchgeführt werden soll,
ist in der Fachrichtung 'Gestaltung und Instandhaltung' ein
gestalterischer Schwerpunkt deutlich erkennbar. Dies wird
dahingehend begründet, dass im Berufsbild des Beschichters
keine selbstständig zu lösenden Gestaltungsaufgaben
vorgesehen sind und daher auch in der berufsschulischen Ausbildung
nur wenig Raum einzuplanen ist. Fraglich ist jedoch, ob die
Konzentration der Gestaltung auf das letzte Ausbildungsjahr
ausreicht, um eine fachlich qualifizierte Ausbildung für
die farbige Gestaltung von Bauten und Innenräumen zu
gewährleisten, auf deren Grundlage weitere Qualifikationsstufen
aufgebaut werden können.
2.3 Verbindungen des neuen Rahmenlehrplans zu aktuellen
berufspädagogisch-didaktischen Entwicklungen
Wie bereits beschrieben, soll nach dem neuen Rahmenlehrplan
dem Prinzip der Handlungsorientierung entsprochen werden.
Inzwischen liegen mehrere Vorschläge und Ausarbeitungen
für Lernsituationen vor, die diesem Prinzip entsprechen
sollen. Überwiegend sind diese nach dem Grundsatz der
Formulierung von Kundenaufträgen konzipiert und entsprechen
durchaus realistischen, bisweilen anspruchsvollen Tätigkeiten
aus dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. u. a. RICHTER 2000b,
2001; GRÜTZNER 2001). Dennoch kann durch diese Beispiele
der Eindruck entstehen, dass Handlungsorientierung ausschließlich
mit der Bearbeitung von realen oder simulierten Kundenaufträgen
gleichzusetzen ist. Hierbei wird übersehen, dass nach
wie vor von verschiedenen Seiten die Forderung nach einer
fachsystematischen Gliederung einzelner, inhaltlich umfangreicher
Lernfelder erhoben wird, wobei der Berufsbezug auch im Lernfeld
deutlich zu machen ist (vgl. BERNARD 1999, 450 ff., LISOP
1999, 40 f.; HUISINGA, a. a. O., BADER 2002, 287). Dies ist
nicht der Ort, um im Detail auf die Ausführungen und
die unterschiedlichen Herangehensweisen der einzelnen Autoren
einzugehen. Für die Arbeit in Berufsschulklassen für
das Maler- und Lackiererhandwerk ist abschließend festzuhalten:
Auch die Entscheidung für oder gegen die Umsetzung der
Lernfelder in Lernsituationen in Form von reinen Kundenaufträgen
bleibt letztlich der Verantwortung der professionell Lehrenden
überantwortet, beispielsweise im Rahmen der Bearbeitung
eines Auftrags nach Bedarf stärker lehrergesteuerte und
fachsystematisch strukturierte Lernsequenzen zu integrieren.
Der vorliegende Rahmenlehrplan beinhaltet gleichzeitig die
Chance, aber auch die Schwierigkeit, vorhandene Spiel- und
Freiräume zu nutzen und gemäß den jeweiligen
Auszubildenden, den Lehrkräften und der Schule selbst
adäquat auszuwählen und zu gestalten.
Ein Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und der neuen
Ausbildungsordnung zu einer weiterführenden Fragestellung
ist Gegenstand des folgenden Abschnitts: Es geht um die Frage,
inwieweit aktuelle Bestrebungen im Bereich der Didaktik für
die beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Holz- und Kunststofftechnik
sowie Farbtechnik und Raumgestaltung sowie zu Gewerke übergreifenden
Ansätzen Berücksichtigung finden. Es handelt sich
um Vorschläge zu einer Berufsfelddidaktik, Berufsfeldwissenschaft
bzw. einer Bereichsdidaktik Bau-Holz-Farbe und damit verbundene
Bestrebungen, die bisherige Fachdidaktik Farbtechnik und Raumgestaltung
abzulösen. Mehrere dieser Ansätze sprechen gegen
den oben beschriebenen Schritt, die Berufe im Berufsfeld IX
erheblich und scheinbar willkürlich zu reduzieren. Eine
Ausnahme bildet der Vorschlag von GERDS/HEIDEGGER/RAUNER (1998),
der unter dem Namen 'ITB-Gutachten' bekannt geworden ist und
die dort vorgebrachten Ideen zur Formulierung von Berufsfelddidaktiken
und von 'Berufsfeld-Wissenschaften'. Für das Berufsfeld
und die korrespondierende Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung
wird eine nicht hinreichend begründete Aufspaltung der
bisherigen Berufe propagiert. Gleichzeitig wird dadurch eine
eher zufällige Parallele zur aktuellen Entwicklung sichtbar,
die offenbar ohne jede inhaltliche oder organisatorische Verbindung
entstanden ist.
3. Aktuelle Bestrebungen im Bereich der Didaktik für
die beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Holz- und Kunststofftechnik
sowie Farbtechnik und Raumgestaltung
Zum besseren Verständnis erfolgt eine Einführung
in die Situation der Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Farbtechnik und Raumgestaltung und ihrer Verbindung zu den
Didaktiken Bau und Holz- und Kunststofftechnik. Gegenwärtig
ist die Systematik beruflicher Fachdidaktiken an den Hochschulen
weitgehend an das Konstrukt der beruflichen Fachrichtungen
angelehnt. Für die Didaktik in bautechnischen Berufen
ist dies zumeist das Bauingenieurwesen oder die Architektur.
Für die Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung bzw.
Gestaltungstechnik existiert keine korrespondierende Ingenieurwissenschaft.
Über Verbindungen zu den Disziplinen Architektur und
Innenarchitektur hinaus sind weitere fachliche Bezugsdisziplinen
zu berücksichtigen, die von KUHLMEIER beschrieben werden
(vgl. 2003, 2 und 131).
Für diesen Beitrag sind zum einen Vorschläge zu
einer fachrichtungsübergreifenden Didaktik für die
drei Fachrichtungen Bau-, Holz- und Gestaltungstechnik bzw.
Farbtechnik und Raumgestaltung mit den Bezeichnungen 'Fachdidaktik'
(vgl. KUHLMEIER/UHE 1998 sowie KUHLMEIER 2000a, 2000b), 'Berufliche
Didaktik' (vgl. BLOY 2000) sowie die 'Bereichsdidaktik' (vgl.
KUHLMEIER 2003) von Bedeutung, außerdem Überlungen
von HOLLE und STRUVE (2002 a, 2000b). Darüber hinaus
sind Überlegungen zu einer Berufsfelddidaktik für
die berufliche Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung
bzw. Gestaltungstechnik zu diskutieren.
Für eine Weiterentwicklung der Didaktik für die
Fachrichtungen Bau-, Holz- und Kunststofftechnik sowie Farbtechnik
und Raumgestaltung sind vornehmlich seit der zweiten Hälfte
der 1990er Jahre verstärkt Bestrebungen zu beobachten,
in denen eine Zusammenführung der drei Fachrichtungen
angestrebt wird. Im Folgenden wird eine Auswahl aus entsprechenden,
fachrichtungsübergreifenden Ansätzen vorgestellt.
3.1 Fachrichtungsübergreifende Ansätze für
die Didaktik der Fachrichtungen Bau-, Holz- und Kunststoff-
sowie Gestaltungstechnik bzw. Farbtechnik und Raumgestaltung
Eine gemeinsame 'Fachdidaktik Bau-, Holz- und Gestaltungstechnik'
beschreiben und begründen KUHLMEIER und UHE im Jahre
1998. KUHLMEIER bekräftigt diesen Ansatz zwei Jahre später
und beschreibt deren Gegenstandsbereiche sowie aktuelle Herausforderungen
an die berufliche Bildung in den drei Berufsfeldern, die bisher
insgesamt ungefähr 50 Ausbildungsberufe abdeckten (vgl.
KUHLMEIER 2000a, 148 und 2000b).
Im selben Jahr schlägt BLOY die Bezeichnung 'Berufliche
Didaktik Bau-, Holz- und Gestaltungstechnik' für ein
entsprechendes didaktisches Konzept vor. Im Lehrkonzept einer
grundlegenden beruflichen Didaktik ist nach BLOY zum einen
die systematische und die historische Berufsbildung zu berücksichtigen.
Zum anderen besteht innerhalb der beruflichen Didaktik die
"Möglichkeit und die Verpflichtung, sich den speziellen
Problemen der Didaktik der Berufsfelder zuzuwenden" (BLOY
2000, 129). Er plädiert dafür, die separaten Didaktiken
für die einzelnen drei Fachrichtungen auf dieser Grundlage
fortzuführen.
KUHLMEIER (2003) berücksichtigt in seinem Ansatz den
gesamten Bereich einer gemeinsamen Didaktik für die drei
genannten Fachrichtungen. Da sich die berufliche Fachdidaktik
nicht nur auf die universitären Fachwissenschaften, sondern
auch auf die Lehr-/ Lernprozesse in der Berufsausbildung bezieht,
muss sie "vor allem das 'Wesen' der Berufsarbeit in ihrem
Berufsfeld so exakt wie möglich erfassen, um begründete
Vorschläge für die Inhaltsauswahl und die Art und
Weise der Ausbildungsgestaltung machen zu können"
(a. a. O., 132). Er zeigt Übereinstimmungen in den spezifischen
Arbeitsbedingungen und -verfahren in den drei Berufsfeldern
auf. Im einzelnen nennt er eine weitgehende Übereinstimmung
hinsichtlich der folgenden Strukturmerkmale: Die Kundennähe,
den Lern- und Arbeitsort Baustelle, die Geschichtlichkeit
der Berufe und Gewerke, die handwerklichen Produktionsverfahren,
das Zusammenwirken verschiedener Gewerke sowie die Unikalität
der Produkte. Er kommt zu dem Schluss, dass sich aus diesen
sechs Merkmalen eine ganz bestimmte Ausprägung und 'Gestalt'
von Beruflichkeit ergibt, die eine gemeinsame Didaktik konstituieren
können. Angesichts der festgestellten Affinitäten
zwischen den drei Berufsfeldern schlägt KUHLMEIER die
Konstituierung einer 'Bereichsdidaktik Bau-, Holz- und Gestaltungstechnik'
vor, die die genannten Berufsfelder umfasst. Die beschriebenen
Merkmale treffen insbesondere auf diejenigen Berufe zu, die
bei der Errichtung, Erhaltung oder Ausgestaltung von Bauwerken
zusammenwirken (vgl. a. a. O., 155).
Eine disziplinübergreifende, didaktische und gleichzeitig
fachwissenschaftliche Orientierung, die über den Rahmen
von Einzelberufen und einzelnen Berufsfeldern hinausgeht und
den Bau als Ausgangspunkt der Betrachtungen ins Zentrum rückt,
bieten zwei Beiträge von HOLLE und STRUVE (2002a, 2002b).
Die Autoren zeigen, dass die Problematik einer Zusammenführung
der drei Berufsfelder ein gemeinsames Anliegen beider Disziplinen
darstellt und nicht voneinander zu trennen ist. Sie veranschaulichen
überzeugend, wie Fachwissenschaft und Erziehungswissenschaft
für beide nutzbar einander angenähert werden können,
ohne den eigenen Ausgangspunkt aufgeben zu müssen. HOLLE
und STRUVE beschreiben in ihrem Beitrag 'Zur Bestimmung des
Zusammenhanges zwischen den Berufsfeldern Bautechnik, Holz-
und Kunststofftechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung' Gemeinsames
und Trennendes der drei Berufsfelder (vgl. HOLLE/STRUVE 2002a).
In diesem Punkt mit den Überlegungen von KUHLMEIER und
BLOY vergleichbar, betrachten sie das 'Bauen' als gemeinsames
Tätigkeitsfeld der entsprechenden Gewerke. Der gemeinsame
Ort beruflichen Handelns ist die Baustelle (vgl. a. a. O.,
51). Die Autoren formulieren es als zentrales Anliegen in
der Lehrerbildung, "den übergeordneten Anspruch
aus der bzw. an die 'Baukultur' deutlich zu machen und das
'Gestalten und Konstruieren' samt seiner bautechnologischen
und -ökonomischen Komponenten in den Mittelpunkt zu stellen"
(a. a. O., 55).
Ausgehend vom gemeinsamen Produkt, dem Bauwerk, wäre
es konsequent, weitere Berufe in eine solche Didaktik einzubeziehen,
z. B. aus den Bereichen der Gas- und Wasserversorgung oder
der Elektroinstallation. Längerfristig ist zu erwarten,
dass die Entwicklungen im Bereich der Gewerke übergreifenden
Verflechtungen am Bau auch in die berufliche Didaktik Eingang
finden. Erste Ansätze beschreiben BLOY (2002) und PAHL
(2002). In ihren Überlegungen berücksichtigen sie
Verflechtungen zu anderen Gewerken wie den SHK-Berufen oder
zum Elektrohandwerk, die letztlich alle am gemeinsamen Gegenstand
teilhaben: am Bau. Auf längere Sicht schwebt PAHL eine
Berufsfeldbereichsdidaktik 'Versorgungstechnik' vor, die "vor
allem auch die qualifikations- bzw. Gewerke übergreifenden
Aspekte der Baunebengewerbe angemessen berücksichtigt"
(a. a. O., 232). Auffällig ist in diesem Zusammenhang
die Kombination der Begriffe Berufsfelddidaktik und Bereichsdidaktik,
die darauf hinweist, dass PAHL die Möglichkeit einer
Zusammenführung beider Konzepte in Betracht zieht. Auf
den Begriff der 'Berufsfelddidaktik' und damit verbundene
Bestrebungen wird im folgenden Abschnitt eingegangen.
3.2 Die Problematik der Etablierung einer 'Berufsfelddidaktik'
vor dem Hintergrund der Idee der 'Berufs(feld)wissenschaft'
Im Rahmen der Veränderungen von Rahmenlehrplänen
und des Unterrichts durch die Neustrukturierung der Unterrichtsinhalte
und -ziele in Lernfelder wird gegenwärtig diskutiert,
den Begriff 'Fachdidaktik' in der beruflichen Bildung durch
'Berufsfelddidaktik' zu ersetzen. Diese Überlegungen
sind nicht unumstritten, nicht zuletzt der damit verbundene
Vorschlag, die Fachwissenschaften in Berufs(feld)wissenschaften
zu überführen. Diese sollen wiederum als Bezugswissenschaften
für die Berufsfelddidaktiken fungieren.
In diesem Zusammenhang wird u. a. ein Gutachten von GERDS/HEIDEGGER/RAUNER
(1998) diskutiert, das in Anlehnung an seine Herkunft unter
dem Namen 'ITB-Gutachten' bekannt geworden ist. Im Rahmen
ihres Modells zur universitären Ausbildung von Berufs-
und Wirtschaftspädagogen in Norddeutschland entwickeln
sie die Idee einer 'Berufs'- bzw. 'Berufsfeld'-Wissenschaft
für Lehrer, die auf den Begriffen 'berufliche Fachrichtung'
bzw. 'Berufsfeld' aufbaut. In diesem Zusammenhang kann eine
damit einhergehende Entwicklung der entsprechenden 'Berufsdidaktiken'
bzw. 'Berufsfelddidaktiken' abgeleitet werden. Als Voraussetzung
für die Weiterentwicklung von Fachwissenschaften zu Berufs-
bzw. Berufsfeldwissenschaften beschreibt HEIDEGGER deren Entfaltung
in engem Bezug auf betriebliche Arbeitsprozesse und mit Blick
auf die Möglichkeiten der Arbeitenden, die Arbeitsprozesse
mitzugestalten (vgl. 2000, 12).
PAHL/VERMEHR (2000) unterscheiden einen weiter und einen enger
gefassten Begriff von Berufswissenschaft eines Berufsfeldes.
"Der weite Begriff von Berufswissenschaft beinhaltet
das Wissen, das Berufspädagogen für ihre Profession
benötigen und das insbesondere auch in den zwei vertieft
zu studierenden Fächern[.] enthalten sein sollte. Zu
diesen Fächern zählen neben der Fachdidaktik, der
Allgemeinen Didaktik und den Fachwissenschaften auch Organisations-,
Ausbildungs- und Schulrechtsfragen" (2000, 76). Den engen
Begriff der Berufswissenschaft eines Berufsfeldes, der mit
dem Begriff Berufsfeldwissenschaft umschrieben wird, erklären
sie als einen Teil des gesamten Spektrums. Zu den Arbeitsfeldern
dieses engeren Begriffsverständnisses zählen die
Theorie und Praxis eines Berufes, das zugehörige Berufsfeld
sowie die übergeordnete berufliche Fachrichtung, wie
z. B. Bautechnik, Elektrotechnik oder Metalltechnik.
Eine besonders starke, inzwischen von anderer Seite teilweise
als überzogen gesehene, Ablehnung des Konzepts der Berufs(feld)wissenschaften
ist auf dem Gebiet der Wirtschaftspädagogik zu verzeichnen
(vgl. u. a. CZYCHOLL 2000, KWPN 1999, TRAMM 2000). Auch NICKOLAUS,
Vertreter der beruflichen Lehrerbildung für den gewerblichen
Bereich, kritisiert das Gutachten von GERDS, HEIDEGGER und
RAUNER. Doch gibt es aus dem Bereich der Berufspädagogik
auch gegenlautende Stimmen (vgl. KIPP 1999, 610 f.).
PAHL und VERMEHR räumen ein, dass die Etablierung von
Berufsfeldwissenschaften keineswegs unumstritten und nur über
einen längeren Zeitraum möglich ist. Sie gehen dennoch
davon aus, dass sich mit den Berufsfeldwissenschaften ein
Kernproblem beruflichen Lernens lösen lässt, da
diese sowohl das akademische Wissen als auch das Berufswissen
der Facharbeiter berücksichtigen. Dadurch können
sie für Ausbilder und Lehrer die Basis für eine
angemessene berufsfelddidaktische und methodische Aufbereitung
von Inhalten und Themen beruflichen Lernens schaffen, vorausgesetzt,
dass durch entsprechende Forschungsvorhaben Berufsfelddidaktik
und Berufsfeldwissenschaft der beruflichen Fachrichtung gemeinsam
und im Wechselspiel vorangetrieben und entwickelt werden (vgl.
a. a. O., 78).
Die vielfältigen Äußerungen machen deutlich,
dass die Überlegungen zur Entwicklung von Berufsfelddidaktiken
bzw. -wissenschaften in verschiedene Richtungen gehen und
teilweise widersprüchlich sind. Mit Blick auf die Fachrichtung
Farbtechnik und Raumgestaltung erscheint der Ansatz von GERDS/HEIDEGGER/RAUNER
besonders problematisch, da die Autoren in ihrem Gutachten
eine Aufspaltung der bisherigen Fachrichtung vorsehen: Sie
soll aufgeteilt und neu zu entwickelnden Fachrichtungen bzw.
entsprechend den zukünftigen Berufs(feld)wissenschaften
Bautechnik und Gestaltung zugeordnet werden (vgl. GERDS/HEIDEGGER/RAUNER
1998, 66 f. und HEIDEGGER 2000, 18). Diese Zuordnung wird
unzureichend begründet und entbehrt einer systematischen
Analyse der bisherigen Fachrichtungsstruktur sowie einer differenzierten
curricularen Reflexion. Zu einer ähnlichen Einschätzung
gelangt TRAMM: Die von ihm in Bezug auf mehrere Fachrichtungen
als unzureichend beschriebene Grundlage beruht auf "sehr
knappen, plakativen Entwicklungsskizzen [...] und einer methodologisch
höchst zweifelhaften Affinitätenanalyse" (TRAMM
2000, 42). Die sich in der Konsequenz ergebenden Gruppierungen
führen "zu teilweise absurden Kombinationen [...],
insbesondere wenn man berücksichtigt, dass hier das Handlungs-
und Erfahrungswissen von Praktikern aggregiert werden soll
und dass Affinitäten im Bereich der Arbeitsfelder, Arbeitsaufgaben
und Arbeitsprozesse unterstellt werden" (ebd.).
Mit Blick auf die gegenwärtige Fachrichtung Farbtechnik
und Raumgestaltung bleiben insbesondere die Affinitäten
in der vorgeschlagenen Berufsfeldwissenschaft 4: Bautechnik
zwischen den Bereichen des Tiefbaus und der Oberflächen-
und Farbtechnik unklar. Auf der Ebene der Berufsbilder hieße
dies beispielsweise: Worin bestehen die Gemeinsamkeiten zwischen
der Tätigkeit eines Kirchenmalers und der eines Tiefbauers?
In Bezug auf das für die Lehrerausbildung an Hochschulen
von GERDS/HEIDEGGER/RAUNER vorgesehene Berufsfeld 9: 'Gestaltung'
ist danach zu fragen, worin die Affinitäten zwischen
den hier zusammengeführten Bereichen Raumgestaltung und
Druck bzw. Raum- und Mediengestaltung liegen. Die Tatsache,
dass in jedem der Bereiche Probleme der Farbgestaltung Gegenstand
beruflicher Tätigkeit sind, mag als erster Gedanke ausreichen.
Hierbei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass ein wesentlicher
Aspekt der Tätigkeiten von Raumausstattern sowie Malern
und Lackierern in der Bindung der gestalterischen Tätigkeit
an den Bau besteht. Diese Voraussetzung darf nicht ignoriert
werden. Sie wird von der inhaltlichen Bestimmung des bisherigen
Berufsfeldes IX wesentlich treffender beschreiben. Es liegt
kein überzeugender Grund vor, von dessen Bezeichnung
'Farbtechnik und Raumgestaltung' abzurücken, allerdings
ist die Zuordnung einzelner Berufe zu dem Berufsfeld sorgfältig
zu überprüfen.
Den bisherigen Ausführungen folgend, erscheint die Idee
einer 'Berufsfeldwissenschaft' als wissenschaftliche Grundlage
zumindest problematisch. Außerdem geraten vorberufliche
Ausbildungsmaßnahmen, Formen der Weiterbildung, der
Unterricht an Fachschule, Fachoberschule und am Fachgymnasium
sowie in denjenigen Berufen, die durch Neuordnungen organisatorisch
nicht mehr zum Berufsfeld gehören, aber dennoch Affinitäten
aufweisen, aus dem Blickfeld. Dies betrifft nicht zuletzt
diejenigen Kollegen, die im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
unterrichten bzw. unterrichten werden und damit die Ziele
und Inhalte der Lehrerausbildung für diesen Bereich.
4. Zusammenfassung und Ausblick
Für die Weiterentwicklung einer Didaktik Farbtechnik
und Raumgestaltung erscheint die Idee einer Berufsfeldwissenschaft
und einer Berufsfelddidaktik abwegig, sofern sie der Systematik
folgen, die im ITB-Gutachten beschrieben ist. Als vorwiegender
Kritikpunkt wird der Verlust der Bindung der gestalterischen
Tätigkeit im Außen- und Innenbereich von Gebäuden
an den zentralen Gegenstand, den Bau, gesehen. Weiterführender
und durch fundierte Begründungen aus der Arbeit in den
drei Berufsfeldern abgesichert erscheint beispielsweise der
Vorschlag von KUHLMEIER für eine Bereichsdidaktik Bau-Holz-Farbe
und die Arbeiten von HOLLE/STRUVE, die die farbgestalterische
Arbeit notwendig an den Bau selbst gebunden und davon nicht
trennbar beschreiben. In Anbetracht der Argumente, die die
gemeinsame Nähe der drei Fachrichtungen Bau, Holz und
Farbe betonen, erscheint es äußerst problematisch,
dass innerhalb des Berufsfeldes Farbtechnik und Raumgestaltung
die Berufe des Raumausstatters/der Raumausstatterin sowie
des Malers und Lackierers/der Malerin und Lackiererin voneinander
getrennt wurden. Gerade in diesen Berufen bestehen große
Überschneidungen in Arbeitsbereichen wie dem Tapezieren,
seit kurzem auch in den Bereichen Bodenlegen und einfache
Dekorationen, die zuvor dem Raumausstatterhandwerk vorbehalten
waren. Die zentrale, gemeinsame Aufgabe besteht letztlich
in der Ausstattung und Gestaltung von Innenräumen, die
nicht vom Bau selbst losgelöst betrachtet werden kann.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Bedeutungsverlust
des Bereichs Gestaltung im Rahmenlehrplan zu kritisieren,
da nicht ausreichend Zeit für die Entwicklung gestalterischer
Grundlagen und für die kreative Farbgestaltung von Architektur
eingeräumt wird.
Literatur:
BADER, R. (2002): Unterrichten nach dem Lernfeld-Konzept.
Materialien für die Schulpraxis und allgemeine Einschätzungen.
In: Die berufsbildende Schule 54, H. 10, 287.
BERNARD, F. (1999): Technikdidaktische Probleme beim Erschließen
von Lernfeldern. In: HUISINGA, R./ LISOP, I./ SPEIER, H.-D.,
409-474.
BLOY, W. (2000): Berufliche Didaktik Bau-, Holz- und Gestaltungstechnik
als Wissenschaftsdisziplin und universitäres Studienfach
im Lehramtsstudium. In: PAHL, J.-P./SCHÜTTE, F., 115-135.
BLOY, Werner (2002): Über den Zaun blicken. Gebäudeautomation
und Gewerke übergreifende Verflechtungen. Konstanz: Christiani
(Handlungsorientierte Berufsausbildung, hrsg. von Manfred
HOPPE).
BLOY, W./ HAHNE, K./ STRUVE, K. (Hrsg., 2000): Lern- und Handlungsfelder
in der Bau-, Holz- und Gestaltungstechnik. Dokumentation der
Beiträge zu den 11. Hochschultagen Berufliche Bildung
2002 in Hamburg. Bielefeld: W. Bertelsmann.
BLOY, W./ HAHNE, K./ STRUVE, K. (Hrsg., 2002): Bauen und Gestalten
im neuen Jahrhundert. Herausforderungen an berufliche Bildung.
Dokumentation der Beiträge zu den 12. Hochschultagen
Berufliche Bildung 2002 in Köln. Bielefeld: W. Bertelsmann.
BUNDESGESETZBLATT (2003): Verordnung über die Berufsausbildung
im Maler- und Lackierergewerbe. Nr. G 5702 Teil I, Nr. 30,
ausgegeben am 08.07.2003. Bonn.
CZYCHOLL, R. (2000): Lehrerbildung für berufliche Schulen
auf dem Wege in das 21. Jahrhundert - Quo vadis? In: CZYCHOLL,
R. (Hrsg.): Berufsbildung, Berufsbildungspolitik und Berufsbildungsforschung
auf dem Wege in das dritte Jahrtausend. Oldenburg: Bibliotheks-
und Informationssystem der Universität; 235-258 (Beiträge
zur Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Band 13).
GERDS, P./HEIDEGGER, G./RAUNER, F. (1998): Berufsfelder von
Auszubildenden und Bedarfe in den Fachrichtungen der Berufsschullehrerinnen
und -lehrer zu Beginn des nächsten Jahrtausends in Norddeutschland.
Reformbedarf in der universitären Ausbildung von Pädagoginnen
und Pädagogen in Norddeutschland Gutachten im Auftrag
der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein. Bremen: Institut Technik und Bildung.
GRÜTZNER, C. (2003): Homepage des Fachberaters für
Farbtechnik und Raumgestaltung, Gestaltung und Kunst für
Berufsbildende Schulen im Regierungsbezirk Weser - Ems, Lernsituationen
"Die kleine Rose" und "Dr. Bosy". Online
im WWW: http://www.nibis.de/~bbsfbfar/lernfelder/Bosy/
(09-09-03) bzw.
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(09-09-03).
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