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bwp @ Spezial 5 | September 2011
Hochschultage Berufliche Bildung 2011
Herausgeber der bwp@ Spezial 5 sind Thomas Bals & Heike Hinrichs

Kurzvorträge
Herausgeberin: Margit Ebbinghaus


Titel:
Facettenvielfalt der Übergänge in der beruflichen Bildung


Deutsch-dänische Grenzübergänge in der Berufsbildung

Beitrag von Alexander MASCHMANN (Universität Flensburg)

Abstract

Zurzeit leben etwas mehr als 21 Tausend deutsche Einwanderer in Dänemark. Die meisten haben einen deutschen Bildungsabschluss mitgebracht, viele von ihnen werden ihren Bildungsweg in Dänemark fortsetzen. Der Zugang zu formalen Bildungsgängen ist auch in Dänemark von der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig. Für die Bereiche der dänischen Berufsausbildung und der tertiären Berufsbildung legt der vorliegende Beitrag dar, inwieweit der Einstieg in die entsprechenden Bildungsgänge mit deutschen Bildungsabschlüssen erfolgen kann. Hierzu wird ein kurzer Einblick in das dänische Bildungssystem gegeben und Verfahren zur Anerkennung deutscher Abschlüsse und Qualifikationen vorgestellt. Anschließend werden die Rahmenbedingungen der Übergänge in die dänischen Bildungsangebote der o. g. Bereiche veranschaulicht. Der Beitrag schließt ab mit der Erläuterung einiger aus diesen Betrachtungen resultierender Problemfelder, die auch eine exemplarische Bedeutung für europäische transnationale Übergänge in der Berufsbildung haben.

1 Einleitung

Grenzübergänge, als Orte an denen Identität und Aufenthaltsberechtigung überprüft werden, sind beim Wechseln in Deutschlands Nachbarländer nur noch selten anzutreffen. Grenzübergänge, im Sinne des Überschreitens von Systemgrenzen – insbesondere auch jene nationaler Berufsbildung –, kommen hingegen in zunehmendem Maße vor. In den letzten Jahren sind aufgrund der starken Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften viele Deutsche zu Einwohnern Dänemarks geworden. Der weitaus größte Teil der deutschen Einwanderer befindet sich dabei in der besonders berufsbildungsaktiven Altersgruppe der 20- bis 50-Jährigen (s. Abb. 1).

 

Abb. 1:   Anzahl deutscher Einwanderer in Dänemark zum 01. April 2011, nach Alter
(Datenquelle: Danmarks Statistik - statistikbanken.dk)

Anlassbezogen finden durch diese Migration regelmäßig Überprüfungen der deutschen Bildungsabschlüsse durch Arbeitgeber, Bildungsanbieter und staatliche Behörden statt. Es werden dabei u. a. das Niveau und die inhaltliche Ausgestaltung des jeweiligen Bildungsgangs, der Status der qualifizierenden Berufsbildungseinrichtung und indirekt auch das deutsche Berufsbildungssystem einer näheren Begutachtung unterzogen.

Im Fokus dieses Beitrags stehen die Modalitäten deutsch-dänischer Systemübergänge hinsichtlich einer Aufnahme oder Fortsetzung beruflicher Bildungswege. Die Problemfelder, die sich dabei identifizieren lassen, haben grundlegende Bedeutung für andere transnationale Übergänge zwischen anderen europäischen Staaten. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Dynamik des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums auch durch Verbesserung der Mobilität im Bereich der Berufsbildung zu erhöhen. Lassen sich in diesem Zusammenhang Schlussfolgerungen aus der Analyse der gefundenen Problemfelder ziehen, so dürfen diese in einem Beitrag zu transnationalen Übergängen in der Berufsbildung nicht fehlen. Ausgangspunkt für die Betrachtungen ist zweckmäßigerweise ein kurzer Blick auf das dänische Berufsbildungssystem.

2   Ein kurzer Blick auf das dänische Berufsbildungssystem

Wie die vom Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik (biat) der Universität Flensburg im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung durchgeführte Studie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Vergleich der Systeme der beruflichen Erstausbildung in Deutschland und Dänemark (PETERSEN/ CLAUSEN/ MASCHMANN 2010) gezeigt hat, weisen das deutsche und dänische System der beruflichen Erstausbildung eine hohe Affinität auf. Ein Überblick über das dänische allgemeingültige (ordinäre) Bildungssystem offenbart eine Vielzahl an Parallelen zum deutschen System (s. Abb. 2).

 

Abb. 2:   Das ordinäre dänische Bildungssystem im Überblick (in Anlehnung an UVM 2011)

Für die Bereiche der dänischen beruflichen Bildung insgesamt, deren detaillierte Darstellung weit über den Rahmen dieses Beitrag hinaus gehen würde, lässt sich feststellen, dass das dänische System – genauso wie das deutsche – vielfältig nach Niveau und Zielgruppen ausdifferenziert ist. Zur Identifizierung möglicher Übergangsoptionen liegt nun im Weiteren der Fokus auf die Berufsausbildung und die beiden tertiären beruflichen Bildungsgänge innerhalb des dänischen Bildungssystems.

2.1 Zur Struktur der dänischen Berufsausbildung

Bei einer genaueren Untersuchung der Struktur der dänischen Berufsausbildung lässt sich allerdings feststellen, dass einige Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen. Dänemark hat grundsätzlich das Prinzip der gestuften Ausbildung eingeführt, bei der nach jeder absolvierten Stufe ein Berufsabschluss zuerkannt wird. Dieser soll gemäß dänischem Berufsausbildungsgesetz Arbeitsmarktrelevanz besitzen (LBK 2011, §15. Stk. 2.). Zurzeit existieren insgesamt 110 Berufsausbildungen mit insgesamt 308 Stufen und Spezialisierungen. Die Struktur und die Dauer der jeweiligen Ausbildung variiert von Beruf zu Beruf, ggf. auch aufgrund von individuellen Vereinbarungen zwischen Auszubildenden, Schule und Betrieb.

Wie die Struktur einer Berufsausbildung in Dänemark gestaltet sein kann wird an dieser Stelle am Beispiel möglicher Verläufe der Berufsausbildung „Industrietechniker“ (dk: Industritekniker) erläutert. Im Rahmen der dänischen Industrietechniker-Berufsausbildung stehen die

  • einstufige (trin = Stufe), zweijährige Ausbildung zum Industrieassistenten (dk: Industriassistenten),
  • die Spezialisierung Industritechniker-Maschine (dk: Industritekniker-maskin) als zweistufige, vierjährige Ausbildung und die
  • Spezialisierung Industritechniker-Produktion (dk: Industritekniker-produktion) als dreistufige, 5½-jährige Ausbildung zur Auswahl.

Die Ausbildung ist, wie in Dänemark grundsätzlich üblich, in einen schulischen Grundverlauf (dk: grundforløb) und einen darauf aufbauenden Hauptverlauf (dk: hovedforløb), der zwischen praktischen (dk: praktik) und schulischen Perioden (dk: skoleperiode) wechselt, gegliedert (s. Abb. 3).

 

Abb. 3:   Mögliche Verläufe der dänischen Ausbildung „Industrietechniker“
(Quelle: UddannelsesGuiden - ug.dk, (UG 2011))

Die Grundlage für die Ausbildung bildet wie auch in Deutschland generell ein Ausbildungsvertrag. Das Vertragsverhältnis ist äußerst flexibel gestaltbar. So können neben dem klassischen durchgängigen Ausbildungsverhältnis mit einem einzigen Betrieb auch auf eine einzige Ausbildungsperiode zeitlich begrenzte, einzelne oder in Abfolge mit anderen Betrieben mehrere, Vertragsverhältnisse eingegangen werden. Anstatt mit dem schulischen Grundverlauf zu beginnen, besteht im Rahmen der sog. „Neuen Meisterlehre“ auch die Möglichkeit das erste Jahr mit einem praktischen Ausbildungsabschnitt im Betrieb zu absolvieren. Die typische Dauer einer Berufsausbildung beträgt 3 bis 4 Jahre und ist wie in Deutschland durch den Wechsel zwischen schulischem und betrieblichem Ausbildungsabschnitt geprägt. Dementsprechend kann die dänische Berufsausbildung hier als „duale Ausbildung“ nach deutschem Begriffsverständnis bezeichnet werden.

Die deutlich werdende Flexibilität der dänischen Berufsausbildung ist für die Beurteilung der Übergangsmöglichkeiten für deutsche Ausbildungsplatzbewerber von besonderer Bedeutung. Im Folgenden werden nun die beiden dänischen tertiären Berufsbildungsgänge Erhvervsakademiuddannelse (Erwerbsakademie-Ausbildung) und Professionsbacheloruddannelse (Professionsbachelor-Ausbildung), die ggf. mit einer absolvierten deutschen Berufsausbildung aufgenommen werden können, näher erläutert.

2.2 Die ordinären tertiären beruflichen Bildungsgänge in Dänemark

Die Intention beider Bildungsgänge ist es, eine praxisnahe, berufs- und entwicklungsbasierte Ausbildung auf internationalem Niveau zur Erfüllung des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften sicherzustellen (LOV 2008, § 1. Stk. 2.). Die beiden Bildungsgänge unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Dauer und ihr angestrebtes Niveau. In Abbildung 4 sind zusätzlich weitere, für die Beurteilung der Übergangsmöglichkeiten mit einem deutschen Abschluss in diese Bildungsgänge bedeutsame, Charakteristika aufgeführt.

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Abb. 4:   Übersicht Erwerbsakademie- und Professionsbachelor-Ausbildung

Ein Vergleich mit etwa der deutschen Fachschulausbildung und der deutschen Fachhochschule könnte hier vorgenommen werden, kann aber nur als grober Anhalt gelten, da systemisch doch deutliche Unterschiede bestehen. So ist die Erwerbsakademie-Ausbildung auch grundsätzlich offen für Bewerber mit allgemeinbildenden gymnasialen Abschlüssen ohne vorab eine Berufsausbildung oder -tätigkeit absolviert zu haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Erwerbsakademie-Ausbildung konsekutiv mit einer entsprechenden Professionsbachelor-Ausbildung fortzuführen. Oft werden beide Bildungsgänge an einer Institution angeboten.

Die Professionsbachelor-Ausbildung führt zum Erwerb eines Abschlusses auf Bachelorniveau, der in seiner ‚Verwertbarkeit’ einem deutschen Fachhochschulabschluss sehr nahe kommt. Beim Vergleich der Abschlüsse deutscher und dänischer tertiärer Bildungsgänge ist besonders auf die jeweilige nationale Bedeutung der Begriffe zu achten, da eine Verwechselung mit gleichlautenden Termini des anderen Landes zur Konfusion führen kann.

Die Vorstellung der ordinären Berufsbildungsgänge innerhalb des dänischen Bildungssystems soll hiermit abgeschlossen sein, jedoch nicht ohne anzumerken, dass sowohl innerhalb der Berufsausbildung als auch innerhalb der tertiären beruflichen Bildung vielfältige, insbesondere auf spezielle Zielgruppen ausgerichtete berufliche Bildungsmöglichkeiten existieren. Es lässt sich daher sagen, dass das dänische Bildungswesen für jeden noch so individuellen Fall die Möglichkeit und Chance bietet, im Rahmen des Lebenslangen Lernens die nächste Stufe zu erreichen.

3 Verfahren zur Anerkennung berufsbildender Abschlüsse in Dänemark

Seit 2001 verfügt Dänemark über ein Gesetz zur Bewertung ausländischer Bildungsqualifikation (LBK 2007). Dieses bildet zusammen mit einem ausführenden Erlass (BEK 2003) die Grundlage für die Bewertung auch deutscher Bildungsabschlüsse. Die Intention des Gesetzes ist die Erleichterung des Zugangs zum dänischen Arbeitsmarkt und dem dänischen Bildungssystem sowie die Verbesserung der Möglichkeiten der Anerkennung dänischer und ausländischer Bildungsabschlüsse für einen dänischen Bildungsgang (LBK 2007, § 1.).

Dieses Gesetz billigt grundsätzlich allen, die einen ausländischen Bildungsabschluss erworben haben und nachweisen können, den Anspruch auf eine Bewertung zu. Zusätzlich haben aber u. a. Behörden, Arbeitgeber und auch Bildungsinstitutionen das Anrecht, eine Bewertung vornehmen zu lassen. An dieser Stelle soll betont werden, dass eine Bewertung nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung ist. Die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs Anerkennung suggeriert dies möglicherweise. Die folgende Analyse der möglichen Ergebnisse einer Bewertung von ausländischen Qualifikationen verdeutlicht den Unterschied. Die eine Option im Rahmen der Bewertung eines ausländischen Bildungsabschlusses ist die Feststellung, dass dieser einem dänischen Bildungsgangsabschluss entspricht. Ggf. werden dabei Ergänzungsmaßnahmen benannt, die noch erforderlich sind, damit eine Entsprechung erreicht werden kann. Die andere Option stellt die Einordnung des Niveaus des absolvierten ausländischen Bildungsgangs in die dänische Bildungsstruktur dar. Diese Option gilt für die Fälle, in denen sie hinsichtlich des Zwecks der Bewertung passender ist als die erste. Für die hier untersuchte Problemstellung sind beide Optionen von Bedeutung. (vgl. LBK 2007, § 3. Stk. 2. und 3.)

Zuständig für die Durchführung der grundsätzlichen Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse ist in Dänemark die „Behörde für internationales Bildungswesen“ (dk: Styrelsen for International Uddannelse). Die Behörde unterhält eine öffentliche Online-Datenbank, in der frühere Bewertungen gesammelt sind (Database over tidligere vurderinger - ciriusonline.ciriusintra.dk/vdb/cvuu/). Im Folgenden sollen aus dieser Datenbank zwei Bewertungen, die als exemplarisch für den Kontext dieses Beitrags gelten können, erläutert werden.

  • 2008 wurde der deutsche staatlich anerkannte Ausbildungsabschluss Steuerfachangestellte, ausgebildet an der Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung in Lübeck, bewertet. Es wurde festgestellt, dass dieser einer dänischen Büroausbildung, am nächsten jener mit der Spezialisierung Revision, entspricht. Hierbei hat die erste, der eben angesprochenen Bewertungs-Optionen Anwendung gefunden. (Abruf: 2011-05-17)
  • 2007 wurde der deutsche Bildungsabschluss Fachhochschulreife in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung im Bildungsgang „Höhere Handelsschule“ am Robert-Schumann-Kolleg der Stadt Dortmund [Anm: Berufskolleg] bewertet. Er wurde in das Niveau eines dänischen gymnasialen Bildungsabschlusses eingeordnet. Dies entspricht einer Bewertung nach der zweiten Option. (Abruf: 2011-05-17)

Zusätzlich wurde in den jeweiligen Erläuterungen zu den Bewertungen der beiden deutschen Bildungsabschlüsse ausgeführt, dass die genannten Abschlüsse in Deutschland zum Einstieg in einen tertiären beruflichen Bildungsgang berechtigen.

Diese Feststellungen durch die dänische Behörde für internationales Bildungswesen entfalten für den Antragsteller nun im Kontext dieses Beitrages eine grundlegende Wirkung. Die Zugangsvoraussetzung für einen korrespondierenden tertiären Bildungsgang in Dänemark ist bezüglich des geforderten Bildungsniveaus damit erfüllt. Das Prinzip, das ein Bildungsabschluss adäquat dazu berechtigt wozu er auch in dem Land berechtigt in dem er erworben wurde, findet hier seine Anwendung.

Ob mit dem ausländischen Bildungsabschlusses eine Zulassung zu einem gewünschten konkreten Bildungsgang erfolgt, entscheidet im Weiteren die jeweilige Bildungsinstitution oder das zuständige Bildungsgangsgremium. Dies gilt auch für die Entscheidung, ob eine Anrechnung von der Qualifikation als Teilleistung des gewünschten Bildungsgangs erfolgen kann. Was bedeutet dies nun für einen Übergang in die dänische Berufsbildung mit einem deutschen Bildungsabschluss?

4 Modalitäten deutsch-dänischer Übergänge in der Berufsbildung

4.1 Die Einstiegsperspektiven in eine dänische Berufsausbildung

Grundsätzlich lassen sich drei Einstiegsperspektiven in eine dänische Berufsausbildung identifizieren:

  • Ein regulärer Einstieg in eine dänische Berufsausbildung,
  • die gestufte Weiterführung der Ausbildung nach einer zweijährigen Ausbildung und
  • die Anrechnung vorhandener Qualifikationen auf eine dänische Ausbildung.

Wie auch in Deutschland sind für die erste Einstiegsmöglichkeit die Erfüllung der neunjährigen Basis-Schulzeit und das Vorliegen der nötigen (Ausbildungs-)Reife Voraussetzung. Der Start der Ausbildung ist in einem schulischen Berufsbildungszentrum mit dem Grundverlauf oder durch eine betriebliche Praxisphase auf Grundlage eines Ausbildungsvertrags möglich (vgl. Kapitel 2). Ein Nachweis der Sprachkompetenzen im Dänischen kann erforderlich sein, dann häufig mit Kompetenzziel: „Prøve i dansk 3“ (Dänischprüfung 3, entspricht europäischer Kompetenzstufe B2). Bis auf die Tatsache, dass zumindest eine grundlegende dänische Sprachkompetenz bei dem Bewerber vorliegen sollte, sind die Anforderungen identisch mit denen in Deutschland, so dass ein Bewerber mit einem deutschen Bildungsabschluss oder einer in Deutschland erworbenen anderen beruflichen Qualifikation prinzipiell gleichberechtigten Zugang zu einem Ausbildungsplatz in Dänemark und damit zum Bereich der dänischen Berufsausbildung hat.

Eine zweite Übergangsvariante in eine dänische Berufsausbildung liegt vor, wenn ein Bewerber in Deutschland bereits eine sogenannte zweijährige Berufsausbildung absolviert hat und darauf aufbauend in Dänemark diese zu einer längeren (trin 2 oder 3) ausbauen möchte. Dies kann friktionsfrei in dem Fall erfolgen, dass die bereits absolvierte zweijährige deutsche Ausbildung als Äquivalent zu einer dänischen kurzen (trin 1) bewertet wurde. Weichen die deutschen und dänischen Inhalte der betreffenden Ausbildung im Wesentlichen nicht voneinander ab, so wird entweder direkt der zuständige Berufsbildungsausschuss oder bei Bedarf die dänische Behörde für internationales Bildungswesen zu der Einschätzung gelangen, dass hier eine äquivalente Entsprechung vorliegt. Für den Bewerber bedeutet dies, dass seine in Deutschland absolvierte zweijährige Berufsausbildung für den Zweck der Erweitung dieser in Dänemark auf eine längere durch den zuständigen Berufsbildungsausschuss anerkannt wurde. In dieser Präzisierung kann dann auch von einer faktischen Anerkennung gesprochen werden.

Der dritte mögliche Fall des Übergangs in eine dänische Berufsausbildung ist der Einstieg mit bereits in Deutschland erworbenen beruflichen Qualifikationen. Diese können durch eine angefangene oder eine abgeschlossene, nicht passgenaue Berufsausbildung sowie eine vorausgegangene relevante Berufstätigkeit erworben worden sein. Die Anrechnung von beruflichen Qualifikationen ist in Dänemark individuell möglich. Über die Anrechnung entscheiden der zuständige Berufsbildungsausschuss respektive das Berufsbildungszentrum, falls die Ausbildung schulisch fortgeführt werden soll.

Als Zwischenfazit kann festgestellt werden, dass Übergänge in eine dänische Berufsausbildung mit deutschem Bildungshintergrund vergleichsweise leicht möglich sind. Dies liegt nicht zuletzt auch in der generellen Ähnlichkeit und Gleichwertigkeit der dänischen und deutschen Berufsausbildungssysteme begründet (vgl. PETERSEN/ CLAUSEN/ MASCHMANN 2010, 82). Der nächste Abschnitt befasst sich nun mit den Rahmenbedingungen des Zugangs zu den beiden dänischen tertiären beruflichen Bildungsgängen Erwerbsakademie-Ausbildung und Professionsbachelor-Ausbildung (s. Kapitel 2).

4.2 Zugangsvoraussetzungen für die tertiären dänischen Berufsbildungsgänge

Ob ein Bewerber in einen Bildungsgang eintreten darf, hängt generell davon ab, ob er die geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Für tertiäre Bildungsgänge sind auch in Deutschland und in Dänemark die Anforderungen häufig vielfältig und umfangreich. Hierbei lassen sich grundsätzlich drei verschiedene Dimensionen der Zugangsvoraussetzungen identifizieren:

  • generelle Zugangsvoraussetzung
  • bildungsgangspezifische Anforderungen
  • weitere spezielle Zugangsvoraussetzungen.

Zunächst muss jeder Bewerber über die generelle Zugangsvoraussetzung der jeweiligen Bildungsgangsart, nämlich über den zum Zugang berechtigenden Bildungsabschluss, verfügen. Für die beiden hier diskutierten Bildungsgänge Erwerbsakademie-Ausbildung und Professionsbachelor-Ausbildung bedeutet dies, dass ein deutscher Bewerber entweder einen Berufsausbildungsabschluss oder einen gymnasialen Abschluss vorweisen muss. Als eine generelle Voraussetzung ist dies aus o. g. Gründen unproblematisch, geht es doch hier zunächst nur um das erreichte Bildungsniveau, welches zum Einstieg in den tertiären Bildungsgang berechtigt. Ein wesentlicher Grundsatz für die Bewertung ausländischer Abschlüsse ist, wie in Kapitel 3 dargelegt, dass er adäquat dazu berechtigt, wozu er auch in dem Land berechtigt in dem er erworben wurde. Für die deutsche Fachhochschulreife bedeutet dies, dass sie auch in Dänemark zum Einstieg in einen der genannten tertiären Bildungsgänge berechtigt, jedoch – wie in Deutschland auch – nicht zum Studium an einer Universität.

Über die generellen Zugangsvoraussetzungen hinaus gibt es weitere bildungsgangspezifische Anforderungen, die ein Bewerber, egal welcher Nationalität, innerhalb des jeweiligen grundsätzlich vorausgesetzten Bildungsabschlusses erfüllen muss. Hier können drei Anforderungskategorien unterschieden werden:

  • Ein Fach oder mehrere Fächer müssen in einem Mindest-Niveau absolviert worden sein. (In Dänemark werden, wie aus angelsächsischen Ländern bekannt, die Fächer in Niveaus unterrichtet, wobei A, B und C grundsätzlich als gymnasiale Niveaus bezeichnet werden können.)
  • Ein Fach oder mehrere Fächer müssen mit einer Mindestnote absolviert worden sein. (In Dänemark findet eine zum ECTS korrespondierende relative 7-stufige Notenskala Anwendung.)
  • Der zum Zugang berechtigende Abschluss muss mit einem Mindestdurchschnitt absolviert worden sein.

An dieser Stelle wird ein Problem deutlich, welches sich, bei aller generellen Vergleichbarkeit, aus den im Detail liegenden Unterschieden der dänischen und deutschen Bildungssysteme ergibt. Für die Umwandlung deutscher Niveaus und Skalen sind jedoch bereits Äquivalenztabellen oder Umrechnungsregeln verfügbar, so dass ein Bewerber mit deutschem Bildungsnachweis entsprechend berücksichtigt werden kann.

Zusätzlich existieren oftmals weitere spezielle Zugangsvoraussetzungen, die von den Bewerbern erfüllt werden müssen. Dies sind beispielsweise der Nachweis einer fachrichtungsspezifischen Vorbildung (z. B. eine relevante Berufsausbildung) oder der Nachweis einer berufspraktischen Phase. Hat ein Bewerber diese zusätzlich geforderte Voraussetzung in Deutschland erworben, so ist bei fachlicher Übereinstimmung davon auszugehen, dass bei Bedarf lediglich der Nachweis ins Dänische übersetzt werden muss.

4.3 Ein Beispiel für den Einstieg in eine Professionsbachelor-Ausbildung

Zur Veranschaulichung der Merkmale eines Übergangs in einen tertiären dänischen beruflichen Bildungsgang mit einem in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss werden im Folgenden exemplarisch die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Professionsbachelor-Ausbildung zum „Administrationsbachelor“ (Administration = Geschäftsführung) am „University College Syddanmark“ aufbereitet (UCSYD 2011, Anm: Der Oberbegriff respektive die originäre Bezeichnung für die Bildungsinstitutionen, die den Professionsbachelor ausbilden, ist Professionshøjskole (Professionshochschule). Einige, wie auch das „University College Syddanmark“ haben sich dafür entschieden, die englische Bezeichnung zu verwenden.). Der Bildungsgang „Administrationsbachelorer“ hat das Ziel zur Wahrnehmung verschiedener Geschäftsführungsaufgaben in Unternehmen zu befähigen.

Bei den Zugangsvoraussetzungen zum Bildungsgang „Administrationsbachelorer“ muss zunächst erläutert werden, dass die Aufnahme quotiert ist. Die Bewerbung über die Quote 1 setzt einen gymnasialen Abschluss voraus, zu dem auch die deutsche Fachhochschulreife zählt. Die Quote 2 erfasst alle anderen Fälle, insbesondere auch die des Vorliegens von Qualifikationen der Berufsbildung. Im Detail stellen sich die Möglichkeiten des Erfüllens der Zugangsvoraussetzungen für beide Quoten wie folgt dar:

Quote 1

Gymnasialer Abschluss: Englisch, Mathematik oder Betriebswirtschaft absolviert in mindestens C-Niveau (Vergabe der Plätze in Abfolge der Notendurchschnitte der Bewerber)

Quote 2

  • Wie 1, aber mit Notendurchschnitt „unter dem obigen Strich“
  • Berufsausbildungsabschluss aus dem Bereich „kontoruddannelse med specialer“ (Büroausbildung mit einer Spezialisierung)
  • Anderer Berufsausbildungsabschluss: Englisch, Mathematik oder Betriebswirtschaft mindestens C-Niveau
  • Ausländischer oder internationaler gymnasialer Abschluss auf dänischem Niveau: Englisch, Mathematik oder Betriebswirtschaft mindestens C-Niveau (nur für den Fall dass Notendurchschnitt nicht umrechenbar)
  • Qualifikationen, die aufgrund einer individuellen Kompetenzbewertung mit den Zugangsanforderungen gleichgesetzt werden können (auch informell erworben)
  • Besondere Bestimmung für Ausländer: Sprachkompetenz „Studieprøven i dansk som andetsprog“ (Studierfähigkeitsprüfung Dänisch als Fremdsprache, entspricht europäischer Kompetenzstufe C1)

Besondere Beachtung verdient hier zunächst die Tatsache, dass Bewerber mit einem deutschen gymnasialen Abschluss, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, der Quote 1 zuzuordnen sind und lediglich in dem selten zu erwartenden Ausnahmefall der Nichtumrechenbarkeit des Notenschnitts in die Quote 2 gehören (s. BEK 2011, § 16. Stk. 2. 2) und Stk. 3.). Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass Dänemark im Prozess der Umsetzung des europäischen Gedankens des Lebenslangen Lernens im Bereich der Anerkennung individuell und informell erworbener Kompetenzen vergleichsweise weit ist. Dies eröffnet natürlich auch für Bewerber mit in Deutschland erworbenen Kompetenzen entsprechende Möglichkeiten.

In der obigen Liste nicht aufgeführt, aber ebenfalls für einen Übergang in die dänische tertiäre berufliche Bildung von Bedeutung, ist die Möglichkeit, relevante Qualifikationen bereits als Teil der zu erbringenden Studienleistung anerkennen zu lassen (dk: Merit). Hier eröffnet sich z. B. für einen Absolventen einer deutschen Fachschule, in diesem Fall für Wirtschaft, die Perspektive, einen nicht unerheblichen Teil der Professionsbachelor-Ausbildung gutgeschrieben zu bekommen respektive in ein höheres Semester einzusteigen.

Die geforderte Sprachkompetenz entspricht in etwa dem Niveau, welches ein Abiturient eines dänischen Gymnasiums, der mit ausreichend das Fach Dänisch abschließt, erreicht. Für eine Fremdsprache ist dies ein sehr hohes Niveau, welches nicht kurzfristig erreichbar ist. Insgesamt stellt diese Anforderung die einzige wirkliche Hürde für den Übergang der meisten Bewerber mit einem deutschen Zugang berechtigenden Bildungsabschluss dar. Dennoch werden bei genauerer Betrachtung einige, im folgendem Kapitel dargestellte Problemfelder sichtbar, die bei allen transnationalen Übergängen innerhalb der beruflichen Bildung von Bedeutung sind.

5 Einige Problemfelder im Rahmen transnationaler Übergänge

Grundsätzlich sind Übergänge ins dänische Berufbildungssystem erwünscht. So wie in anderen Volkswirtschaften auch, werden kompetente Fachkräfte vielerorts benötigt. Dänemark ist in der Anpassung der nationalen Bestimmung an einen europäischen Arbeits- und Bildungsraum weit fortgeschritten. Es gibt eine Vielzahl von Fördermaßnahmen und Bildungsangebote für Migranten. Absolventen deutscher Bildungsgänge werden regelmäßig von dänischen Bildungsinstitutionen und auch dänischen Arbeitgebern gezielt akquiriert. Zwischen den deutschen und den dänischen Strukturen beruflicher Bildung gibt es viele Parallelen, grundsätzliche systemische Inkompatibilitäten sind nicht vorhanden. Die aus Deutschland stammenden Migranten sind die zweitgrößte Einwanderergruppe in Dänemark. Bis auf einige spezielle Ausnahmen lassen sich die Übergänge in dänische Berufsbildungsgänge mit einem entsprechenden deutschen Bildungsabschluss problemlos vollziehen. Das am deutlichsten hervortretende Hindernis ist die sogenannte Sprachbarriere, die allerdings für alle Übergänge in einen anderen Sprachraum besteht. Trotz dieses positiven grundsätzlichen Ergebnisses lassen sich anhand der durchgeführten Analyse einige typische Problemfelder identifizieren, die generell bei transnationalen Übergängen in der Berufsbildung von Bedeutung sind.

5.1 Zur Bedeutung von ‚Anerkennung’ und ihre Wirkung

Ein Problem, das zu vielen Missverständnissen bei Bildungsgangsbewerbern, bei Bildungsinstitutionen, aber auch bei Arbeitgebern und bildungspolitischen Akteuren führen kann, ist die vielschichtige kontextabhängige Semantik von „Anerkennung“. Eine „Anerkennung“ ist ein (mögliches) Ergebnis eines zugrunde liegenden Prozesses der Beurteilung von Qualifikationen. Um sich die jeweilige konkrete Bedeutung erschließen zu können, ist es erforderlich zu klären, zu welchem Zweck, Wer eine Anerkennung vorgenommen hat. Der Ausdruck „Validierung von Bildungsleistungen“ o. ä., der in der Berufsbildung auch Verwendung findet, wäre generell sinnvoller, da er stärker auf den Prozess der Feststellung der Gültigkeit einer erworbenen Qualifikation abzielt. Das Problem der Vielschichtigkeit des Bedeutungsgehalts lässt sich jedoch auch damit nicht beheben, da hier ebenso die Frage nach dem Zweck und der durchführenden Stelle der vorzunehmenden Feststellung gestellt werden müsste.

Für die Problemstellung des Einstiegs in einen dänischen Bildungsgang mit einem deutschen Bildungsabschluss soll daher dargelegt werden, welche semantischen und faktischen Fälle im Zusammenhang mit der Beurteilung von Bildungsabschlüssen zu unterscheidenden sind. In seiner am schwächsten wirkenden Verwendung ist ‚Bewertung’ gemeint. In vielen Fällen wird diese von der dänischen Behörde für internationales Bildungswesen vorgenommen, die mit ihr lediglich eine Aussage über die Gleichwertigkeit im Vergleich zu dänischen Abschlüssen oder Bildungsniveaus tätigt. Eine zweite Bedeutung für „Anerkennung“ ergibt sich dann, wenn eine Bildungsinstitution (oder auch ein Arbeitgeber) den deutschen Bildungsabschluss ohne Weiteres als gültigen Nachweis für eine entsprechende geforderte Qualifikation ansieht. In diesem Sinne handelt es sich um eine ‚Akzeptierung’ (oder auch faktische Anerkennung). Eine dritte Bedeutung von „Anerkennung“ ist die der ‚Berechtigung’. Der Inhaber eines Bildungsabschlusses besitzt einen durch Rechtsvorschriften festgelegen, unmittelbaren Anspruch auf grundsätzlichen Zugang zu einem entsprechenden Bildungsgang. In der Praxis kann dem Begriff „Anerkennung“ gleichzeitig auch mehr als eine Bedeutung immanent sein. Aus Sicht des Bewerbers allerdings ist eine Anerkennung letztendlich dann erfolgt, wenn er das Ziel, welches er mit dem Einbringen des Bildungsabschlusses verfolgt, erreicht hat.

5.2 Zur Terminologie, Skalierung und Niveaubestimmung von Qualifikationen

Ebenfalls in Kapitel 4 wurde deutlich, dass sich, bei aller generellen Vergleichbarkeit der dänischen und deutschen Bildungssysteme, dennoch aus den Unterschieden im Detail Probleme ergeben können. Zu den Detailunterschieden gehören u. a. die terminologischen Analogien, deren dazugehörige Bildungsgänge im jeweiligen nationalen Bildungssystem unterschiedlich zu lokalisieren sind. Ein Beispiel dafür ist der Diplomingenieur (Uni.), der in Deutschland das Ergebnis eines universitäreren Bildungsgangs ist und der Diplomingeniør, der in Dänemark mit einer Professionsbachelor-Ausbildung erworben wird. Selbst der eigentlich europäisch geregelte Begriff des Masterstudiengangs findet in Dänemark eine andere Verwendung als in Deutschland.

Ein weiteres Detail betrifft die in Deutschland und Dänemark üblichen Skalen der (schulischen) Leistungsbewertung. Zwar sind für die Umrechnung Tabellen oder Regeln existent, allerdings ist keineswegs ohne Weiteres gewährleistet, dass es zur Anwendung der jeweils zweckmäßigen kommt und diese auch wirklich zu äquivalenten Ergebnissen führen. Tatsächlich ist die in Dänemark eingeführte relative, an ETCS orientierte Skala, wenn diese denn auch wirklich bestimmungsgemäß Anwendung findet, grundsätzlich nicht kompatibel zu den in Deutschland üblichen absoluten Skalen. Ein ähnliches Problem ergibt sich auch bei dem Unterfangen, die erreichten Niveaus einzelner Fächer zu vergleichen. Ist z. B. Englisch A erreicht, wenn Englisch in einer deutschen Oberstufe mit ausreichend bestanden wurde, oder ist es notwendig, dass der Englischunterricht zusätzlich mit erhöhter Stundenzahl und Leistungsanforderung absolviert wurde? „Ungerechte“ Bewertungen können, auch wenn sie nur ein Detail betreffen, in ihrer Wirkung zu einer erheblichen Benachteiligung führen. Dies leitet über zu dem Problemfeld der diskriminierenden asynchronen Autorisation.

5.3 Zur diskriminierenden asynchronen Autorisation

Eine diskriminierende asynchrone Autorisation kann dann entstehen, wenn eine Qualifikation eines ausländischen Bewerbers oder eine Qualifikation, die im Ausland erworben wurde, nicht in dem Maße oder gar nicht als Zugangsvoraussetzung für einen Bildungsgang „anerkannt“ wird, wie dies bei anderen Bewerbern der Fall ist. Diese eigentlich in den allermeisten Fällen als unbeabsichtigt einzuschätzende Diskriminierung kann in beiden Relationen auftreten. Dabei ist es möglich, dass sowohl die Bewerber mit einer ausländischen Qualifikation als auch die Bewerber mit im Inland erworbenen Qualifikationen benachteiligt werden. Die folgenden zwei Beispielfälle verdeutlichen das Problem.

Einem Bewerber für ein deutsches Fachhochschulstudium wird eine in Dänemark absolvierte Erwerbsakademie-Ausbildung als Teilleistung für den beabsichtigten Studiengang anerkannt. Dies geschieht daher, da der Erwerbsakademie-Abschluss auch in Dänemark dazu berechtigt. Einem Bewerber für denselben Studiengang, der einen entsprechenden, in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss (z. B. staatlich geprüfter Techniker) vorlegt, wird diese Möglichkeit jedoch verwehrt. In diesem Fall liegt eine sogenannte Inländerdiskriminierung vor.

Im Zusammenhang mit dem betrachteten Übergangsbeispiel „Administrationsbachelor“ (s. Kapitel 4) wird ausdrücklich von Ausländern mit einer ausländischen Eingangsqualifikation der Nachweis der „Studieprøven i dansk som andetsprog“ oder adäquate Kenntnisse verlangt. Für die Bewerber mit dänischen Eingangsqualifikationen sind demgegenüber keine Vorgaben zur Sprachkompetenz in Dänisch angegeben. Insbesondere im Rahmen der Quote 2 kann es nun vorkommen, dass die faktischen Sprachqualifikationen der Bewerber deutlich unter den für Ausländer geforderten liegen. Hier kann es also zu einer, sicher nicht beabsichtigten, Ausländerdiskriminierung kommen.

Es entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Qualifikationen, die als erforderlich angesehen werden, um einen Bildungsgang erfolgreich zu durchlaufen, von allen Bewerbern gleichermaßen gefordert werden. Ursächlich für die meisten unbeabsichtigten Diskriminierungen ist, dass die gestellten Anforderungen nicht allgemein, als von allen zu erfüllende Qualifikationen formuliert werden.

6 Fazit

An dieser Stelle soll der Darstellung von Problemfeldern im Rahmen von transnationalen Übergängen im Bereich der beruflichen Bildung genüge getan sein. Die präsentierte Übersicht gibt einen kleinen Einblick in die umfangreiche Liste der Herausforderungen, die bei einem Übergang von einem System der beruflichen Bildung in ein anderes auftreten können. Nicht zu vergessen ist auch, dass nicht nur das System der beruflichen Bildung, sondern auch viele weitere, z. B. das der Sozialversicherungen, bei einem Grenzübergang gewechselt werden. Für Übergänge von Deutschland nach Dänemark sind im Bereich der beruflichen Bildung typische, ordinäre oder allgemeine Verläufe selten problematisch. Auftretende individuelle, von der Regel abweichende Besonderheiten sowie im Detail steckende strukturelle Unterschiede sind es, die Probleme bereiten. Im schlimmsten Fall können sie zu einer bedeutenden Beeinträchtigung der gewünschten Mobilität europäischer Fachkräfte führen. Dies zu vermeiden scheint, wie am Beispiel der dargestellten deutsch-dänischen Übergänge deutlich wird, nur durch eine größtmögliche Flexibilität der Berechtigungssysteme, die die Zugangschancen zu Bildungsgängen entscheidend bestimmt, zu erreichen zu sein. Die Schlussfolgerung die hier gezogen werden soll, ist, dass es Ziel sein muss, die nationalen Verfahren zu Anerkennung von Qualifikationen sowie die Zugangsregelungen für Bildungsgänge so flexibel und individuell anwendbar wie möglich zu gestalten. Nur so kann es gelingen, einerseits möglichst allen qualifizierten Bewerbern eine Chance zu geben und anderseits das „Potential“ an zukünftigen Fachkräften effektiv auszuschöpfen.

Literatur

BEK (2003): Bekendtgørelse om vurdering af udenlandske uddannelseskvalifikationer m.v. (BEK nr 602 af 25/06/2003) (retsinformation.dk).

BEK (2011): Bekendtgørelse om adgang til erhvervsakademiuddannelser og professionsbacheloruddannelser. (BEK nr 87 af 07/02/2011) (retsinformation.dk).

LBK (2007): Bekendtgørelse af lov om vurdering af udenlandske uddannelseskvalifikationer m.v. (LBK nr 371 af 13/04/2007) (retsinformation.dk).

LBK (2011): Bekendtgørelse af lov om erhvervsuddannelser. (LBK nr 171 af 02/03/2011) (retsinformation.dk).

LOV (2008): Lov om erhvervsakademiuddannelser og professionsbacheloruddannelser. (LOV nr 207 af 31/03/2008) (retsinformation.dk).

PETERSEN, A. W./ CLAUSEN, P./ MASCHMANN, A. (2010): Identifizierung von Problemfeldern bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Vergleich der Systeme der beruflichen Erstausbildung in Deutschland und Dänemark vor dem Hintergrund der Verbesserung der Mobilität von Fachkräften und Auszubildenden auf dem Arbeitsmarkt. Flensburg.

UCSYD 2011: Administrations-bachelor. Online: http://ucsyd.dk/uddannelser/administrationsbachelor/  (2011-05-17).

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Zitieren dieses Beitrages

MASCHMANN, A. (2011): Deutsch-dänische Grenzübergänge in der Berufsbildung. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Kurzvorträge, hrsg. v. EBBINGHAUS, M., 1-15. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/kv/maschmann_kv-ht2011.pdf (26-09-2011).



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