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bwp@ Ausgabe Nr. 23 | Dezember 2012
Akademisierung der Berufsbildung
Herausgeber der bwp@ Ausgabe 23 sind Karin Büchter, Dietmar Frommberger & H.-Hugo Kremer

Annäherungsstrategien der berufsbildenden Schulen an den Hochschulsektor: Chancen und Barrieren am Beispiel des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Beitrag von Anna Rosendahl & Manfred Wahle (Universität Duisburg-Essen)


Abstract

Die berufsbildende Schule steht vor großen Herausforderungen. Dazu gehören u.a. der prognostizierte Schülerrückgang im Prozess des demografischen Wandels und die damit erwartete sinkende Auslastung der Berufsschule, der sich anbahnende Fachkräftemangel, die steigenden Anforderungen an berufliche Qualifikationen, die Akademisierung von Betrieb, Beruf und Gesellschaft und Steuerungsprobleme der beruflichen Bildung aufgrund ihrer zersplitterten rechtlichen Regelung. Vor diesem Hintergrund wird aktuell die zukunftsweisende Reform der berufsbildenden Schule breit diskutiert. Ein bedeutsamer Eckpunkt dafür ist die stärkere Verknüpfung der (schulischen) Berufs- mit der Tertiärbildung.
Darum geht es in diesem Beitrag, bzw. genauer: um Annäherungsstrategien berufsbildender Schulen an den Hochschulsektor. Als Beispiel dient dazu das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen. Der Beitrag ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten werden aktuelle und zukünftige Herausforderungen für das NRW-Berufskolleg unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels und geltender schulrechtlicher Vorschriften beleuchtet. Am Ende dieses Überblicks werden fünf herausragende Zielpunkte benannt, auf die das Berufskolleg im Interesse seiner Zukunftsfähigkeit hinsteuern sollte. Im zweiten Teil geht es um eine im Jahre 2010 in NRW umgesetzte regionale Fallstudie. Diese zeigt Chancen, Probleme und Barrieren auf, die vier Berufskollegs in einer untersuchten Region NRWs bei ihrer Annäherung an Hochschulen herausfordern.


Strategies of vocational schools aiming to approach the academic sector: opportunities and boundaries of vocational schools in North Rhine-Westphalia (NRW)

Currently, the vocational school in Germany is facing challenges. These include: demographic change and with it the forecast of the decreasing number of students, as well as apprentices; the shortage of skilled workers in the near future; increasing demands on vocational qualifications; and the academicisation of work, professions and society, as well as management problems within vocational education because of its fragmented legal regulation. Against this background, the future reform of the vocational school is being widely discussed. One significant cornerstone of this debate is the increased connection between (school-based) vocational education and tertiary education.
This is the topic of this paper or, in more detail, it is the attempted rapprochement of vocational schools towards the higher education sector. The paper uses as an example the vocational school system in North Rhine-Westphalia. The paper is divided into two sections. The first one discusses current and future challenges for the vocational school in North Rhine-Westphalia, with particular reference to both demographic change and the school laws that are in force. At the end of this overview five key goals are identified which the vocational school should aim for in the interests of its sustainability. The second section outlines some of the main features of a qualitative case study from 2010. This shows the opportunities, problems and barriers which are challenges for four vocational schools in a region under study in North Rhine-Westphalia in their attempt to approach higher education institutions.  

1 Einleitung

Zukünftiger Facharbeitermangel und die Quote junger Menschen, die ein Studium beginnen, sind die beherrschenden Themen der aktuellen (Berufs-)Bildungspolitik und -forschung in Deutschland. Im Kontext des in allen Industrienationen verstärkten Trends zu immer höherer beruflicher Qualifikation kommt der Modernisierung der dualen Berufsbildung wie der Annäherung schulischer Formen der beruflichen Bildung an die Hochschule bzw. dem Übergang von der Berufsausbildung in den tertiären Bereich eine Schlüsselrolle zu. Diese Eckpunkte für eine Strukturreform der beruflichen Bildung sind für die Akteure im Berufsbildungssektor im hohen Maße konsensfähig. Dazu im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre aus der Vielzahl diesbezüglicher Beiträge nur folgende Belege:

· In dem 2007 vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegten „Programm zur Zukunft der beruflichen Bildung“ wird der „Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der beruflichen Bildung“ als ein bedeutsamer Eckpunkt des „Reformprojektes Berufliche Bildung“ genannt und als Szenario die Durchlässigkeit der schulischen Berufsbildung zur Hochschule fixiert (MAGS NRW 2007, 11 u. 30).

· Eine identische Position vertritt das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) auf der Berufsschulkonferenz Hamburg im März 2009 (SEVERING 2009, 18).

· Dem IW-Zukunftspanel 2008 zufolge beurteilen 21,3 Prozent der Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie die Durchlässigkeit des dualen Systems zur Hochschule als sehr wichtig und 40,8 Prozent als eher wichtig (WERNER 2010, 19).

· Die OECD votiert für eine stärkere Verknüpfung der Berufs- mit der Tertiärbildung in Deutschland (HOECKEL/ SCHWARTZ 2010, 40 ff.).

· Im Rahmen ihrer Analyse von Steuerungsproblemen des deutschen Berufsbildungssystems gelangt ICKING zu dem Fazit, dass der Übergang vom dualen wie Schulberufssystem an die Hochschule ein herausforderndes Spitzenthema der Berufsbildungspolitik, -forschung und -praxis sei (ICKING 2011, 88).

· Erweitert wird diese voraussichtlich noch länger andauernde Diskussion jüngst durch einschlägige Beiträge in der Zeitschrift „berufsbildung“, Heft 136/August 2012, zu dem Schwerpunktthema „Akademisierung der Berufsbildung“.

Starke Impulse für diese sehr breite Reformdebatte lieferte bekanntlich der Beschluss der KMK vom 28.06.2002 zur „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium“, der lt. KMK-Beschluss vom 18.09.2008 „im Interesse einer Steigerung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Qualitätssicherung im Hochschulbereich“ aufrecht erhalten wird (KMK 2008, 5). Zudem ist in diesem Kontext die BMBF-Initiative ANKOM von 2005 bis 2008 bedeutsam, die von 2012 bis 2014 mit einem neuen Förderprogramm in die zweite Phase geht mit dem Ziel, Maßnahmen und Konzepte zu Studieneinstieg und -gestaltung beruflich Qualifizierter zu entwickeln und zu erproben (MEERTEN 2012).

Genau in dieser Situation wirbelt der am 11. September 2012 vorgelegte neue OECD-Bildungsbericht „Education at a Glance“ erheblichen Staub in der deutschen Bildungslandschaft auf (OECD 2012a, b). Grund dafür ist vor allem das Ergebnis, dass die Quote der Studierenden in Deutschland im internationalen Vergleich im Jahre 2010 mit 42 Prozent recht niedrig ist, während diejenige der Studienanfänger in anderen Industrieländern im Zeitraum von 1995 bis 2010 von 37 auf 62 Prozent stieg (OECD 2012a, 348 ff., bes. 357). Dieser Befund wurde von der Bildungsstaatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen umgehend kritisiert: die OECD vernachlässige den hohen Stellenwert der beruflichen Ausbildung in Deutschland (HARMSEN 2012). Verwiesen wird darauf, dass das bestehende Berufsbildungssystem sowohl den steigenden Qualifikationsansprüchen aufgrund des fortschreitenden Aufbaus der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft als auch den wachsenden Herausforderungen an theoretisch-systematisches Wissen, Kognition und Abstraktion in Arbeit und Beruf gerecht werde. Bis auf weiteres bleibt indes offen, ob die Quote von 42 Prozent Studierender ausreicht, um den Bedarf an Hochqualifizierten insbesondere in technischen und naturwissenschaftlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern zu decken. In diesem Zusammenhang könnten der demografische Wandel und der damit drohende Facharbeitermangel zur Hypothek werden.

Indessen ist zu bedenken, dass der demografischer Wandel und die drohende Facharbeiterlücke keineswegs die einzigen Herausforderungen sind, vor denen das Berufskolleg steht (GREINERT/ WOLF 2010; PAHL 2012). Vielmehr spielt im Hinblick auf die Frage nach der Annäherung dieser Institution an die Hochschule ein enormer bildungspolitischer Druck eine erhebliche Rolle. Mit anderen Worten: Auf das Berufskolleg richten sich traditionell unterschiedlichste Reformvorschläge, so z.B. die Debatte um dessen Öffnung für Allgemeinbildung in den 1960er Jahren oder die in den 1990er Jahren erstarkende Diskussion um die Berufsschule als regionales Weiterbildungszentrum. Letzteres war stark verknüpft mit dem Gedanken an die Erweiterung des Profils der Berufsschule um einschlägige Weiterbildungsangebote.

Vor diesem Hintergrund der durchaus als innovativ zu verstehenden Orientierung auf die Öffnung der Berufsschule besitzt die in diesem Beitrag thematisierte Annäherung des Berufskollegs in NRW an den Tertiärbereich eine spezielle Note. Geht es in dieser Debatte doch ebenfalls um den (historisch überlieferten) Status der Berufsschule, um das Verhältnis zwischen Anpassungsdruck an gewandelte Rahmenbedingungen und Innovation. Damit ist die Frage nach den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für das Berufskolleg gestellt; einschließlich der oben skizzierten Perspektive auf die erhöhte Durchlässigkeit der (schulischen) Berufsbildung zum Tertiärbereich – auch als bedeutsame Maßnahme zum Erhalt der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands unter der Bedingung der fortschreitenden europäischen Integration einerseits und des Globalisierungsprozesses andererseits.

An diesen Problemaufriss anknüpfend werden im Folgenden besondere Herausforderungen, Chancen und Barrieren dargestellt, die für Berufskollegs in NRW bezüglich ihrer Annäherung an den Hochschulsektor eine große Rolle spielen. Ausgehend von einem Überblick über den demografischen Wandel und geltende schulrechtliche Vorschriften als Herausforderungen für das Berufskolleg in NRW werden in einem Zwischenfazit herausragende Ziele benannt, auf die es im Interesse der stärkeren Verknüpfung der Berufs- mit der Tertiärbildung hinsteuern sollte. Im Anschluss daran werden die zentralen Ergebnisse einer qualitativen Fallstudie zur Lage von Berufskollegs in einer nordrhein-westfälischen Region vorgestellt. Dabei werden Einblicke in den Stand verschiedener Initiativen vermittelt, die vier dort ansässige berufsbildende Schulen zur Kooperation mit und Öffnung gegenüber Hochschulen entwickeln. Zudem wird deutlich gemacht, welche diesbezüglichen Chancen, Risiken und Barrieren die in diesen Reformprozess involvierten Akteure sehen. Die Ergebnisse dieser Fallstudie wurden im Rahmen eines Auftragsgutachtens im Jahr 2010 an der Universität Duisburg-Essen, Fachgebiet Berufliche Aus- und Weiterbildung/Wirtschaftspädagogik generiert, die mit diesem Beitrag erstmals öffentlich vorgestellt werden. Da mit dem Auftraggeber vertraglich eine Geheimhaltung des empirischen Originalmaterials ebenso wie eine ausschließlich anonymisierte Verwendung der Erkenntnisse zu wissenschaftlichen Zwecken vereinbart wurde, handelt es sich bei den nachfolgenden Ausführungen stets um eine Paraphrase der wesentlichen empirischen Ergebnisse.

2 Aktuelle und zukünftige Herausforderungen für Berufskollegs in NRW

Die Berufsschule bemüht sich seit jeher, auf gesellschaftliche Entwicklungsdynamiken zu reagieren. Dieses ist ein wesentliches Kennzeichen ihrer historischen Tradition. Seit dem im Kaiserreich beginnenden Aufbruch der allgemeinen Fortbildungsschule als unmittelbarem Vorläufer der Berufsschule forcieren gesellschaftliche, politische, ökonomische, gewerbe-, arbeitsstrukturelle wie technische Wandlungsprozesse gleichermaßen den bildungspolitischen und berufspädagogischen Anspruch, dass die Berufsschule sachadäquate Antworten auf daraus resultierende komplexe Herausforderungen findet (WAHLE 2009; GREINERT/ WOLF 2010; WAHLE 2011, 241 f.; PAHL 2012, 89 ff. u. 301 ff.). Im aktuellen Kontext besteht die Gemeinsamkeit diesbezüglicher Perspektiven bei allen Unterschieden im Detail darin, der Berufsschule eine grundlegende Neuorientierung zu verschaffen und ihr eine neue Stabilität zu verleihen. Ein gewichtiger programmatischer Aspekt ist dabei die Weiterentwicklung der Berufsschule als qualitativ hochwertige Einrichtung im Gesamtsystem der Bildung und damit ihre „Profilschärfung als moderne Qualifizierungsagentur“ (GREINERT/ WOLF 2010, 210). So plausibel dieser Anspruch ist, so nahe liegt die Frage, welche Herausforderungen damit verbunden sind. In diesem Zusammenhang ist der demografische Wandel ein bedeutsamer Faktor.

2.1 Demografischer Wandel als Herausforderung für das Berufskolleg: Das Beispiel Nordrhein-Westfalens

In Deutschland wird ein Rückgang der Bevölkerung von ca. 82 Mio. (2008) auf ca. 65 bis 70 Mio. im Jahre 2060 erwartet, wobei je nach Zuwanderungsquote Schwankungen einzukalkulieren sind (STATISTISCHES BUNDESAMT 2009, 39 ff.). Gleichzeitig verändert sich der Altersaufbau der Bevölkerung. Prognostiziert wird ein wachsender Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung, wie z.B. der über 65-Jährigen von 20 Prozent (2008) auf 32 bis 34 Prozent im Jahre 2060 (ebd.). Schmelzen wird indes die Gruppe der 20- bis 65-Jährigen und der unter 20-Jährigen. Der letzteren Altersgruppe gehörten 2008 insgesamt 15,6 Mio. Personen (19% der Gesamtbevölkerung) an; deren Zahl wird nach Vorausberechnung im Jahre 2030 auf 12,9 Mio. (17%) abnehmen (STATISTISCHE ÄMTER 2011, 21 ff.). Die errechnete Veränderung der Bevölkerungszahl und -struktur verläuft jedoch in den Bundesländern wie auch regional sehr unterschiedlich. So wird bezüglich NRW von einem Bevölkerungsrückgang im Ruhrgebiet ausgegangen, während viele ländliche Regionen und einige Städte Gewinne erwarten können (IT.NRW 2009, 11 u. 32 ff.; STATISTISCHE ÄMTER 2011, 21 f.). Über diese Differenzen hinweg weisen die Berechnungen zur Bevölkerungsentwicklung in NRW u.a. die in der folgenden Tabelle ausgewiesenen Zahlen aus.

Tabelle 1: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in NRW von 2008 bis 2050 (Quelle: IT.NRW 2009, S. 20 ff.)

Jahr

Insgesamt

16 - 19 Jahre

19 - 25 Jahre

25 - 40 Jahre

40 - 60 Jahre

60 - 80 Jahre

2008

17,9 Mio

585 Tsd

1,6 Mio

3,9 Mio

4,5 Mio

2,9 Mio

2012

17,8 Mio

579 Tsd

1,3 Mio

3,1 Mio

5,5 Mio

3,6 Mio

2020

17,6 Mio

495 Tsd

1,1 Mio

3,3 Mio

5,0 Mio

3,9 Mio

2030

17,3 Mio

447 Tsd

952 Tsd

3,1 Mio

4,3 Mio

4,7 Mio

2050

15,9 Mio

399 Tsd

898 Tsd

2,5 Mio

3,9 Mio

3,8 Mio

 

Der für NRW prognostizierte demografische Wandel lässt spürbare Folgen im Bereich der beruflichen Bildung erwarten. So auch für das nordrhein-westfälische Berufskolleg. Dieses umfasst folgende Bildungsgänge: die Berufsschule als zweiter Lernort im dualen Ausbildungssystem, die Berufsorientierungs- und Berufsgrundschuljahre, Klassen für Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis, die Berufsfachschule, die Höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule und Fachschulen in mehr als 60 Fachrichtungen und Schwerpunkten sowie das Berufliche Gymnasium (MSW NRW 2008; siehe auch § 22 SchulG NRW i.d.F. vom 14.02.2012). Zudem gibt es spezielle berufliche Bildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Förderbedarf im Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg für Hörgeschädigte - Förderschule im berufsbildenden Bereich - in Essen, die einzige Schule dieser Art im Bundesgebiet (RHEINISCH-WESTFÄLISCHES BERUFSKOLLEG ESSEN 2010, 1; LVR 2012).

So weit, so gut. Doch Schulen brauchen Schüler. Aufschlussreich ist dazu die Prognose der Schülerzahlen des Berufskollegs in NRW auf dem Stand von Juli 2012, die folgende Daten zu ausgewählten Bildungsgängen des NRW-Berufskollegs in den Schuljahren 2012/13, 2020/21 und 2029/30 enthält (MSW NRW 2012, 20 ff.).

Tabelle 2: Prognostizierte Entwicklung der Schüler/innenpopulation ausgewählter Bildungsgänge am NRW-Berufskolleg vom Schuljahr 2012/13 bis 2029/30(Quelle: MSW NRW 2012, Stat. Übers. 376 (Juli 2012), Tabelle 1.13)

Schuljahr

Berufsschule

Fachschule

Berufliches Gymnasium

Insgesamt

BK insgesamt einschl. Förderschule BK

2012/13

361.140

49.920

33.620

444.660

597.730

2020/21

315.160

49.920

31.270

396.350

513.700

2029/30

290.000

49.920

27.670

367.590

477.450

 

Die hier ausgewiesene Abnahme der Schülerpopulation der NRW-Berufskollegs passt mit dem für alle Bundesländer prognostizierten Rückgang der Schüler an beruflichen Schulen zusammen. Bundesweit wird der Bestand an Schülern an beruflichen Schulen bis 2025 voraussichtlich auf 2,1 Mio. abschmelzen, während er noch 2008 mit knapp 2,8 Mio. als Folge der relativ hohen Geburtenentwicklung von Mitte der 1980er bis Ende der 1990er Jahre ihren Höhepunkt erreicht hatte (KMK 2011, 35.). Demnach weicht die oben zitierte Prognose für das Berufskolleg in NRW nicht von derjenigen für das gesamte Bundesgebiet ab.

Eine Ausnahme bildet dabei die Fachschule, die innerhalb des Berufsbildungssystems zwar als allgemeines Modell der Berufsausbildung im Schulsystem etabliert, aber von der korporativ regulierten Berufsausbildung weitgehend abgeschottet ist und sich mit dieser in Konkurrenz befindet (WAHLE 2010). So fällt auf, dass der prognostizierte Schülerbestand dieser Schulform in NRW über den Zeitraum 2012/13 bis 2029/30 im Unterschied zu allen anderen Bildungsgängen des Berufskollegs konstant bleibt und damit von der Entwicklung in zurückliegenden Schuljahren abweicht. Die Zahl der Schüler an den Fachschulen in NRW erhöhte sich von insgesamt 44.300 (Schuljahr 1995/96) auf 45.418 (2005/06) und weiter auf 49.911 (2011/12) sowie 49.920 (2012/13) (MSW NRW 2012, 20). Die durchaus mögliche Fortsetzung dieses Trends legt eine aktuelle Prognose zum Lehrerarbeitsmarkt in NRW nahe, die bezüglich des Berufskollegs besagt, dass „ … im Jahr 2013 der Einstellungsbedarf in Höhe von rund 1.700 Lehrkräften auf die Annahme zurückzuführen (ist), dass in Folge des doppelten Abiturjahrgangs im Sommer 2013 ein verschärfter Wettbewerb um Studien- und Ausbildungsplätze stattfindet, der letztlich zu einer stark erhöhten Zahl von Schülerinnen und Schülern in vollzeitschulischen Bildungsgängen des Berufskollegs und damit zu einem erhöhten Lehrkräftebedarf führt“ (MSW NRW 2011a, 19). Diese Analyse lässt zumindest eine Diskrepanz mit der obigen Prognose zum Schülerbestand der Fachschule in NRW erkennen – denn bekanntlich gehört ja auch diese Schulform zu den vollzeitschulischen Bildungsgängen des Berufskollegs.

Gleichwohl ist klar, dass zusehends weniger Schüler die Berufskollegs (ohne Förderschulen) in NRW besuchen: aktuell 592.041 und damit 2,3 Prozent weniger als im Schuljahr 2010/11 (IT.NRW 2012). Dass dieser Rückgang, wie prognostiziert, auch zukünftig andauern wird, setzt allerdings ein weitgehend unverändertes Bildungs- und Berufswahlverhalten der nachwachsenden jungen Generationen voraus. Wie auch immer: Obwohl die Zahl junger Menschen im Prozess des demografischen Wandels sinken wird, ist das Berufskolleg dadurch aller Voraussicht nach keineswegs existenziell stark bedroht. Es muss aber seine besondere Aufmerksamkeit darauf richten, inwieweit es dank hoher Ausbildungsqualität gut punkten kann.

Im Kontext des demografischen Wandels besitzt die berufsbildende Schule (nicht nur in NRW) demnach folgende Optionen: Rückbau bzw. Erhalt mit zusehends geringerer Schülerpopulation oder qualitativer Ausbau als (regionales) Kompetenz- und Weiterbildungszentrum mit erhöhter Durchlässigkeit der einzelnen Bildungsgänge sowie verstärkte Kooperation mit der Hochschule. Die beiden letzten Punkte implizieren, dass das NRW-Berufskolleg ein neues Profil gewinnt. Damit kann es sich als ernsthafte Alternative sowohl zum allgemeinbildenden Gymnasium positionieren wie auch zum Tertiärbereich, in dem zumindest teilweise wenig mehr als instabile Anschlussperspektiven auf Arbeitsmärkten eröffnet werden. Letzteres verweist darauf, dass das Berufskolleg durchaus einen konstruktiven Beitrag zu dem zurzeit als (aus-)bildungspolitisch hochrangig diskutierten Thema des gleichzeitig drohenden Facharbeitermangels und steigenden Bedarfs an Akademikern leisten kann. Dazu müsste es zum einen anforderungs- und zukunftsgerechte Qualifizierungs- und Bildungsangebote machen, die eine Erwerbsbeteiligung in sämtlichen nicht-akademischen Berufs- und Tätigkeitsfeldern sichern. Eine bedeutsame Aufgabe ist es demnach dazu beizutragen, dass es auch zukünftig Beschäftigte gibt, die fähig sind, z.B. die in einem Konstruktionsbüro erarbeitete technische Zeichnung praktisch umzusetzen. Ein Bachelor-Studiengang Dreher macht diesbezüglich nicht unbedingt Sinn. Zum anderen wäre der Übergang von berufsbildenden Schulen zur Hochschule zu optimieren. Unter dieser Prämisse besteht eine weitere Herausforderung für das Berufskolleg darin, Bildungspotenziale zu mobilisieren, die eine erfolgreiche Bildungsbeteiligung im Tertiärbereich gewährleisten. Dabei sollte allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass auch spezifischen Zielgruppen des Berufskollegs mit niedrigeren Bildungsvoraussetzungen Perspektiven auf allen Ebenen geöffnet werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich eine starke Europäisierung der nationalen Berufsbildung durch den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und die Etablierung von Leistungspunktesystemen (z.B. ECVET) abzeichnet, die über eine Hierarchisierung von Qualifikationsstufen künftig zu einer Neubewertung von beruflichen Bildungsabschlüssen führen und das tradierte Schisma zwischen beruflichen und akademischen Bildungswegen auflösen könnte (siehe DOBISCHAT/ FISCHELL/ ROSENDAHL 2008; DEIßINGER 2009; ROSENDAHL/ WAHLE 2012, 31 ff.).

2.2 Schulrechtliche Regelungen als Herausforderung für das NRW-Berufskolleg

Vor dem Hintergrund sich verändernder Bildungsbedürfnisse und -voraussetzungen der Jugendlichen wie des prognostizierten Fachkräftemangels intendieren die nordrhein-westfälische Landesregierung und das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, die Bildungsangebote und Ressourcennutzung des Berufskollegs zu optimieren (MSW NRW 2011b). So ist beabsichtigt, dass zum 01.08.2013 Änderungen der geltenden Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) i.d.F. vom 10.07.2011 in Kraft treten. Geplant ist dabei u.a. ein erleichterter Zugang vom Berufskolleg an die Hochschule durch optimierte Übergangs- und Anrechnungsmöglichkeiten.

Zurzeit kann die Hochschulzugangsberechtigung und damit die Möglichkeit des Übergangs aus dem beruflichen Schulwesen zum Tertiärbereich in dem heterogenen System des NRW-Berufskollegs nach SchulG NRW i.d.F. vom 14.02.2012 und APO-BK i.d.F. vom 10.07.2011 wie folgt erworben werden:

1. Fachhochschulreife

- In Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung in Verbindung mit einem zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule.

- In zwei- und dreijährigen Bildungsgängen der Berufsfachschule.

- In zweijährigen Bildungsgängen der Fachoberschule.

- In zwei- und dreijährigen Bildungsgängen der Fachschule.

- Am Beruflichen Gymnasium nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12.

- Im Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg für Hörgeschädigte - Förderschule im berufsbildenden Bereich - in Essen (LVR 2012).

2. Fachgebundene Hochschulreife

- In Bildungsgängen der Fachoberschule, Klasse 13.

3. Allgemeine Hochschulreife

- In dreijährigen Bildungsgängen der Berufsfachschule (Voraussetzung: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).

- In der Fachoberschule, Klasse 13.

- Am Beruflichen Gymnasium.

- Im Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg für Hörgeschädigte - Förderschule im berufsbildenden Bereich - in Essen (LVR 2012).

Nach bestehender Gesetzeslage ist der Zugang zur Hochschule aus dem NRW-Berufskolleg folglich stark ausdifferenziert und zergliedert. Gleichwohl bleibt die Möglichkeit des Übergangs vom Berufskolleg zur Hochschule dem traditionellen System des Erwerbs der formalen Hochschulzugangsberechtigung verhaftet.

Um dieses System offener zu gestalten, müssten neue Wege eingeschlagen werden, die eine qualitative Veränderung des Berufskollegs implizieren. Diesbezüglich kristallisieren sich u.a. folgende Möglichkeiten heraus:

· Einzelne Bildungsgänge des Berufskollegs werden qualitativ ausgebaut und schließen Kooperationsverträge mit Hochschulen ab. Als perspektivische Ausrichtung eignen sich dabei z.B. die Ziele der Kooperationsvereinbarung, die das Berufskolleg am Haspel Wuppertal – Fachoberschule für Technik – im Dezember 2007 mit der Hochschule Bochum, Fachbereich Elektrotechnik und Informatik, geschlossen hat. So sollen etwa Teilleistungen, die besonders leistungsstarke, motivierte und qualifizierte Schüler in Praktika an der Hochschule erbracht haben, für ein späteres Studium anerkannt werden (HOCHSCHULE BOCHUM 2012).

· Sämtliche Bildungsgänge werden durchlässiger und bleiben nicht mehr oder weniger voneinander abgeschottet. Unter der Voraussetzung, dass die in einem besonderen Bildungsgang erbrachten Teilleistungen anerkannt werden, können Ausbildungswege verkürzt werden und darüber hinaus im Interesse erhöhter Chancengerechtigkeit benachteiligte Schüler höherwertige Abschlüsse erreichen. Diese Option impliziert, dass die Lehrpläne der verschiedenen Bildungsgänge eng aufeinander abgestimmt werden müssen.

· Das Berufskolleg stellt eine attraktive Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium dar. Als bedeutsames Alleinstellungsmerkmal ist die Verknüpfung praktischer Berufsausbildung mit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung herauszustellen.

Soweit sich das NRW-Berufskolleg auf diese Weise positioniert, kann es insbesondere die Studienbereitschaft der Kinder von Nicht-Akademikern erhöhen. Damit werden ansonsten brachliegende Bildungspotenziale erschlossen. Zwar ist der Anteil der Studienberechtigten aus Nicht-Akademiker-Familien im Zeitraum von 1976 bis 2008 von 15 auf 35 Prozent gestiegen, fällt aber – so die im September 2012 vorgelegte Studie „Aufstiegsangst?“ – noch immer weit hinter demjenigen von 80 Prozent der Akademikerkinder zurück. Ein weiteres Kennzeichen dieser sozialen Ungleichheit besteht darin, dass nur jedes vierte Kind mit nicht-akademischen Eltern ein Hochschulstudium absolviert (SCHINDLER 2012, 14 ff.). Insoweit ist das Berufskolleg herausgefordert, auf der Basis veränderter schulrechtlicher Regelungen den Abbau sozialer Ungleichheit zu befördern.

Zudem existiert unter der Prämisse des demografischen Wandels das Problem, zwei widerstrebende Ziele in Balance bringen zu müssen: der erhöhte Zugang zur Hochschule und der Ausgleich des sich anbahnenden Fachkräftemangels. Darüber hinaus ist die herrschende Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte in NRW ein bedeutsames Thema auch des Berufskollegs. In dieser komplexen Problemlage verdient die am 12.07.2012 erlassene Verordnung über die Bildung von Bezirksfachklassen an Berufskollegs besondere Aufmerksamkeit. Am 01.08.2012 in Kraft getreten, sieht § 1 die Einrichtung von Bezirksfachklassen deshalb vor, „da die Schülerzahlen im Einzugsbereich einiger Schulträger nicht ausreichen, um eigene Fachklassen bilden zu können“. Indes schließt diese Verordnung nicht aus, dass dort, wo sie nicht greift, in den einzelnen Bildungsgängen des Berufskollegs tendenziell kleinere Einheiten institutionalisiert werden. Hinsichtlich des Ziels eines optimierten Hochschulzugangs vom Berufskolleg aus wäre dies aus folgendem Grund kein schwerwiegendes Problem: Die oben skizzierte qualitative Veränderung des NRW-Berufskollegs brächte es mit sich, dass dieses dank eines attraktiven Bildungsangebotes individualisierten Bildungsentscheidungen der Schüler bzw. unterschiedlich profilierten Zielgruppen entgegen käme.

2.3 Zwischenfazit

Im Zusammenhang mit der Frage nach Annäherungsstrategien von berufsbildenden Schulen an den Hochschulsektor ergeben sich mindestens fünf Zielpunkte, auf die man ausbildungspolitisch hinsteuern sollte. Zugleich sind dies – zusammengefasst – bedeutsame aktuelle und zukünftige Herausforderungen für das Berufskolleg in NRW.

1. Die Erhöhung der Relevanz der Berufsschule, die sich traditionell in der Systemperipherie der dualen Berufsausbildung befindet. Diese Maßnahme wäre zweifellos geeignet, um das Problem des drohenden Facharbeitermangels zu lösen.

2. Die Stärkung der Fachschule (wie z. B. die Fachschule für Sozialpädagogik mit ihrer vollzeitschulischen Berufsausbildung zur Erzieherin) und der höheren Berufsfachschule (Assistentenberufe) als Alternativen zum nach wie vor krisenhaften dualen Ausbildungssystem unter der Bedingung, dass Doppelqualifikationen (Berufsabschluss und Hochschulzugangsberechtigung) zur Norm der beruflichen Ausbildung werden.

3. Die Aufwertung der Berufsausbildung gegenüber dem allgemeinbildenden System durch Bildungsangebote, die gleichermaßen den veränderten (Aus-)Bildungsbedürfnissen der Jugendlichen angepasst sind wie dem prognostizierten steigenden Bedarf an Akademikern gerecht werden.

4. Die Anhebung des Bildungsniveaus insgesamt im Sinne der Akademisierung von Betrieben, Berufstätigkeit und Gesellschaft.

5. Der Ausbau der organisatorischen und curricularen Kooperation von Berufskolleg und Hochschule (siehe FROMMBERGER 2012, 6).

3 Annäherung der NRW-Berufskollegs an den Hochschulsektor – Ergebnisse einer regionalen Fallstudie

Die gegenwärtige Situation des NRW-Berufskollegs ist dadurch gekennzeichnet, dass dessen Bildungsauftrag vorwiegend in den Feldern Berufsausbildung, Berufsvorbereitung und Weiterbildung an den Fachschulen liegt. Weitgehend ausgeblendet sind dagegen gemeinsam mit Hochschulen realisierte Bildungsangebote, genauso wie die Anrechnungsfrage und neue Arrangements, die auf die optimierte Anschlussfähigkeit an den tertiären Sektor abzielen. Wohl u. a. auch deswegen ist die empirische Datenlage zu Annäherungsstrategien der NRW-Berufskollegs an die Hochschule eher defizitär.

Dieser Befund war u. a. ausschlaggebend dafür, die an Berufskollegs in NRW praktizierten Öffnungs- und Annäherungsstrategien an den tertiären Sektor im Rahmen einer im Jahre 2010 durchgeführten regionalen qualitativen Fallstudie in NRW explorativ zu untersuchen. Diese spezifische Intention wurde im Rahmen eines Gutachtens umgesetzt, das von Mitarbeitern der Universität Duisburg-Essen, Fachgebiet Berufliche Aus- und Weiterbildung/Wirtschaftspädagogik im Auftrag des für den in der ausgewählten Region zuständigen Schulträger durchgeführt wurde. Übergeordnetes Ziel des Gutachtens war es, bedarfsadäquate, primär angebotsorientierte Strategien zur zukünftigen inhaltlichen Ausrichtung der Berufskolleglandschaft insgesamt wie auch zukunftsfähige Profile der Einzelschulen auszuloten und in diesem Zusammenhang auch das Thema Annäherung an und Kooperation der Berufskollegs mit Hochschulen zu bearbeiten. Speziell bezogen auf den letztgenannten Aspekt war es Ziel, bestehende Initiativen der Berufskollegs zu ermitteln sowie die diesbezüglich zugrunde liegenden Motive, Chancen und Barrieren sowie zukünftige Handlungsbedarfe und -strategien auszuloten. Da angenommen wurde, dass sich Öffnungsstrategien in regionalen Kontexten entfalten und dass es Berufskollegs stets sowohl mit Protektionisten wie mit Kontrahenten zu tun haben, deren Einfluss entweder als Chancen oder Barrieren auf dem Weg zur Annäherung an den Hochschulsektor wirken können, widmete sich die Untersuchung sowohl der Sicht der Berufskollegleitungen, als auch den Einschätzungen, die weitere, am Berufskolleggeschehen beteiligte externe Akteure aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung geäußert haben.

Wie bereits einleitend erwähnt, unterliegen die im Rahmen der Fallstudie generierten Befunde einer dem Auftraggeber vertraglich zugesicherten Verschwiegenheitsverpflichtung im Fall ihrer öffentlichen Verwendung, weshalb die nachstehenden Ausführungen lediglich zentrale Ergebnisse paraphrasieren, während Namen und wörtliche Aussagen der Beteiligten nicht genannt werden. Einschlägige Befunde der Studie sind im Institut für Berufs- und Weiterbildung (IBW) der Universität Duisburg-Essen bzw. bei dem Projektleiter archiviert, allerdings mit einem Sperrvermerk versehen. Wie betont dürfen die Ergebnisse des Gutachtens nur in anonymisierter Form der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

3.1 Merkmale des Untersuchungsraums

In dem durch eine regionale Fallstudie zwischen Januar und Dezember 2010 untersuchten Schulträgerbezirk, der zahlreiche sowohl städtisch als auch ländlich geprägte Orte umfasst und von mehreren Großstädten/anderen Schulträgerbezirken umgeben ist, gibt es vier Berufskollegs – allesamt Bündelschulen. Dadurch steht zwar an allen Standorten ein breites fachliches und im Hinblick auf die angestrebten Qualifikationsniveaus vielfältiges Angebot bereit. Gleichzeitig sind aber die Ausgaben für Ausstattung, Gebäude etc., die der Schulträger aufbringen muss, vergleichsweise hoch. Deshalb ist dieser einem erheblichen politischen und öffentlichen Legitimationsdruck ausgesetzt. Da den vier Berufskollegs seitens der kommunalpolitischen Führung im Vorfeld der gutachterlichen Arbeiten eine Bestandsgarantie zugesichert wurde, galt es, im Rahmen der Untersuchung möglichst kostenneutrale und -optimierende, primär angebotsorientierte Strategien zur zukünftigen inhaltlichen Ausrichtung der Berufskolleglandschaft und der Einzelschulen auszuloten. Ein Teilauftrag in diesem Kontext fokussierte auf die Annäherung und Kooperation der Berufskollegs mit Hochschulen.

3.2 Methodisches Design

Methodisch handelt es sich bei der Untersuchung um eine explorative Fallstudie in einem Schulträgerbezirk in NRW, in deren Rahmen verschiedene Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden. Speziell zur Frage nach dem Stand und den Initiativen der Berufskollegs zur Öffnung gegenüber dem Hochschulsektor wurden in einem ersten Zugriff zahlreiche von den vier Schulen der Region bereitgestellte Dokumente (u.a. Schulprogramm, Leitbild, Internetauftritt) ausgewertet. Hinzu kamen vier leitfadengestützte, halboffene Experteninterviews sowie ein mit den Schulleitungen und ihren Stellvertretern durchgeführter dreistündiger themenzentrierter Workshop, der dazu diente, die bis dato vorliegenden Erkenntnisse zum Umsetzungsstand vor dem Hintergrund bestehender Chancen und Barrieren zu diskutieren und zukünftige Handlungsbedarfe zum Ausbau der Hochschulkooperation und -annäherung zu ermitteln. In einem weiteren Schritt wurden sieben, ebenfalls leitfadengestützte halboffene Experteninterviews mit Vertretern des Schulträgers und der Wirtschaftsförderung, der Schulaufsicht (Bezirksregierung), der lokalen Wirtschaft (Unternehmen und Verbände), der Arbeitsverwaltung, der Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammer und der Kreishandwerkerschaft durchgeführt. Hierdurch war es möglich, das Thema „Möglichkeiten, Chancen, Barrieren und Handlungsbedarfe bei der Annäherung an den Hochschulsektor als zukünftiges Profilierungsstandbein der Berufskollegs“ aus der Sicht diverser beteiligter externer Akteure der Region explorativ abzubilden.

Alle in den Experteninterviews eingesetzten Leitfäden hatten eine offene Struktur, die identische Themenkomplexe enthielten und in erster Linie einer „thematischen Vorbereitung und Strukturierung des Interviews“ (KASSNER/ WASSERMANN 2005, 106) dienten. Zu den im Leitfaden aufgenommenen Themenkomplexen zählen:

· Intentionen und Motive einer verstärkten Kooperation zwischen Berufskollegs und Hochschulen,

· Handlungsfelder und Handlungsspielräume im Bereich der Hochschulkooperation und -annäherung,

· Chancen, Barrieren und Risiken einer verstärkten Zusammenarbeit und Annäherung zwischen Berufskollegs und Hochschulen,

· Förderliche Strategien zur Intensivierung der Kooperation und Annäherung.

Die Experteninterviews wurden mittels Tonband protokolliert und die Inhalte anschließend transkribiert. Zur strukturierten Auswertung wurde ein kategoriengestütztes Vorgehen der qualitativen Inhaltsanalyse gewählt (MAYRING 1991, siehe u. a. MEUSER/ NAGEL 1997, 488 f.), wobei sich die Auswertungskategorien vordergründig an den genannten Themenkomplexen des Leitfadens orientieren. Auf einer ersten Zugriffsebene wurden die von den Schulen geäußerten Motive identifiziert. Daran anknüpfend wurden die beschriebenen Annäherungsstrategien in folgende vier Handlungsfelder kategorisiert:

· Anrechnungsmöglichkeiten auf Hochschulstudiengänge,

· Auf-/Ausbau dualer Studiengänge,

· Zusammenarbeit mit Hochschulen durch personelle Kooperationen,

· institutionelle Vernetzung durch den Aufbau einer gemeinsamen Hochschule.

In einem dritten Schritt wurden die von den Schulen in Bezug auf diese Handlungsfelder geäußerten Chancen, Barrieren, Handlungsspielräume und förderliche Strategien herausgearbeitet. Schließlich wurden diese Ergebnisse um die von den außerschulischen Akteuren aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft eingebrachten Meinungen zu Chancen, Risiken, Handlungsspielräumen und förderlichen Strategien ergänzt. Durch dieses mehrschrittig angelegte, kategoriengestützte Auswertungsdesign war es möglich, einerseits die Initiativstränge der vier Schulen und diesbezügliche Erwartungen und erfahrene Widerstände der schulischen Akteure im Sinne einer „Innensicht“ zu systematisieren. Andererseits konnte die Perspektive der nicht unmittelbar in das schulische Aktivitätsspektrum involvierten, gleichsam das Berufskolleggeschehen von außen stimulierenden Akteure auf die verschiedenen Annährungsaktivitäten ermittelt werden. Hierdurch ließen sich inhaltliche Überschneidungen in den Gruppen der schulischen und außerschulischen Berufsbildungsakteure identifizieren und Meinungsfraktionen zum Thema abbilden.

3.3 Intentionen und Initiativen der Berufskollegs zur Annäherung an den Hochschulsektor

Die übergeordnete Intention jeglicher Annäherungsversuche der vier Berufskollegs an den Hochschulsektor besteht darin, zukünftig verstärkt studierwillige Schülergruppen mithilfe attraktiverer Angebote zu rekrutieren. Die Schulleitungen sehen darin eine Chance, die zum einen wegen des demografischen Wandels und zum anderen aufgrund beobachtbarer Abwanderungstendenzen der in der Region wohnhaften Schulabgänger in angrenzende Städte erwarteten Rückgänge des Schülerbestands aufzuhalten und im Sinne einer quantitativ positiven Entwicklung umzukehren. Dieses an Bestandsgrößen ausgerichtete Motiv wird aus einzelschulischer Sicht auf das an Schülerzahlen ausgerichtete Stellenzuweisungsprinzip des Landes NRW zurückgeführt und darüber hinaus auf den in den Medien immer wieder prophezeiten Akademisierungstrend, der den Hochschulsektor als ausbaufähiges Zukunftsfeld erscheinen lässt. Daneben lassen die Aussagen aller vier Schulleitungen erkennen, dass die gewählten Annäherungsstrategien einen Versuch darstellen, sich inhaltlich von den Angeboten anderer Berufskollegs in der Region und im Umland abzugrenzen und angebotsspezifische Alleinstellungsmerkmale aufzubauen.

Diese Position wird von den Schulleitungen z.B. durch folgende Argumente untermauert:

· Sinkende Schülerbestände bedürfen veränderter Strategien zur Bestandssicherung – die aktive Gewinnung von Schülern gewinnt zukünftig an zentraler Bedeutung.

· Die zunehmende Studierneigung von Schulabgängern signalisiert eine im Vergleich zur Berufsbildung steigende Attraktivität und ein quantitativ größeres Wachstum des Hochschulsektors.

· Berufsbildende Schulen müssen über das herkömmliche Unterrichtsangebot hinaus zusätzliche „Attraktivitätsanker“ setzen; neben außerunterrichtlichen Zusatzangeboten, wie z. B. Absolventenfeiern, werden doppelqualifizierende Angebote ebenso wie die Bereitstellung von Bildungsgängen, die den Zugang zu höheren Bildungsgängen eröffnen, als aussichtsreiche Strategie aufgefasst.

Zusammengefasst deuten diese Motive darauf hin, dass die Annäherung von Berufskollegs an den Hochschulsektor und die inhaltliche Vernetzung mit diesem als zukunftsfähige Strategie zur Absicherung und Erweiterung der bestehenden Ressourcen interpretiert wird. Die Initiativen der Berufskollegs zur Annäherung an und Kooperation mit Hochschulen sind vielfältig und lassen sich in vier Betätigungsfelder gliedern.

Alle vier Berufskollegs engagieren sich in der Schaffung von fachbereichsspezifischen Anrechnungsmöglichkeiten der primär vollzeitschulischen Berufsbildungsangebote auf Hochschulstudiengänge. Ziel sei es, die Attraktivität der Bildungsangebote bei studierwilligen Schülern zu steigern, indem diesen Perspektiven geboten würden, nicht nur einen allgemein- oder berufsbildenden Abschluss, sondern gleichzeitig bestimmte Lernergebnisse eines fachaffinen Studiums an bestimmten Partnerhochschulen zu erwerben, welches auf dieser Basis verkürzt werden könnte. Hierzu erachten alle Schulen den auf europapolitischer Ebene eingeschlagenen Weg lernergebnisorientierter Leistungspunktesysteme als Chance und arbeiten innerschulisch – wenn auch mit unterschiedlichem Ergebnisstand – daran, ein Kreditpunktesystem für Bildungsgänge einzuführen und Verträge mit Kooperationshochschulen zur Anrechnung der Lernergebnisse abzuschließen.

Bei diesem Initiativstrang differiert sowohl der Umsetzungsstand als auch die spezifische Öffnungsstrategie zwischen den Einzelschulen. So zeichnet sich eine bereits seit den 1990er Jahren am Hochschulbereich interessierte Schule durch einen Sonderweg aus: Hier wurde bereits ein vollzeitschulischer Assistentenberuf erfolgreich einer hochschulischen Akkreditierung durch AQAS und damit einem hochschulübergreifend verwendeten Anerkennungsverfahren unterzogen. Da die Entscheidung über die Lernergebnisanrechnung aufgrund der Hochschulautonomie jedoch von der Bereitschaft einzelner Hochschulen abhängt, arbeitet die Schule – wenn auch bislang vergeblich – an der Akquise von Hochschulen, mit denen bilaterale Anrechnungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Demgegenüber verzichten die anderen drei Schulen nach Auskunft der Schulleitungen explizit auf eine hochschulunabhängige Bildungsgangakkreditierung, verfolgen jedoch ebenfalls die Strategie der Anrechnungsvereinbarungen mit Hochschulen. Diesbezüglich liegt folgende Interpretation nahe. Anstatt die Anrechnungsoptionen durch hochschulunabhängige Standards auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen, schafft die verbindliche, bilaterale Absprache zwischen Berufskollegs und Hochschulen in der Perspektive der Schulleitungen eine erhöhte Sicherheit. Gleichwohl besteht das Problem, dass sich das Berufskolleg auf diese Weise in eine gewisse Abhängigkeit von einzelnen Hochschulen begibt und dass die Anrechnung im Falle modifizierter Studienangebote jeweils neu verhandelt werden muss.

Trotz dieser Problematik scheint die bilaterale Vereinbarung ein geeignetes Instrument zu sein. Denn im Gegensatz zu jenem Berufskolleg, das eine Bildungsgangakkreditierung erfolgreich durchlaufen hat, verfügen zwei andere Berufskollegs bereits über abgeschlossene Hochschulvereinbarungen und praktizieren auf dieser Grundlage Anrechnungsverfahren. Demgegenüber berichten zwei weitere Berufskollegs von anfänglichen Kontaktaufnahmen und bislang gescheiterten Versuchen, so dass die relativ zeitaufwändige Akkreditierung von Bildungsgängen offenbar für sich genommen noch keine Garantie für tatsächliche Anrechnungen darstellt.

Den Aussagen der vier Schulleitungen ist zu entnehmen, dass Fachhochschulen als Kooperationspartner bevorzugt werden, während Universitäten von nur einer Schule als Partner in Betracht gezogen werden. In dieser Hinsicht liegt die Interpretation nahe, dass die Schulleitungen der Fachhochschule einen höheren Praxisbezug als der Universität zuschreiben. Demnach setzt sich in der Sicht der Schulleitungen das tradierte Schisma zwischen berufspraktisch und wissenschaftlich orientierten Bildungsangeboten fort. Gemessen an der geografischen Lage und Trägerschaft der Hochschulen zeigen sich kaum spezifische Präferenzen. So werden gleichermaßen private wie öffentliche, im Schulträgerbezirk ansässige und auswärtige Hochschulen in angrenzenden Städten sowie in zwei Fällen in europäischen Nachbarländern in den Blick genommen.

Ergänzend zur Lernergebnisanrechnung bestehen an drei der vier Schulen Initiativen zum Auf-/Ausbau dualer Studiengänge mit dem Berufskolleg als drittem Lernort neben Hochschule und Betrieb. Neben der Chance zur Erschließung neuer Schülergruppen berichtet eine Schule, dass dieses Aktionsfeld zur Sicherung des Fachkräftebestands beitrage, denn angesichts des im technischen Bereich beobachtbaren Lehrermangels wird insbesondere die Mitwirkung an akademischen Bildungsgängen und die Arbeit mit höher qualifizierten Schülern als entscheidender Standortvorteil bei der Rekrutierung neuer Lehrkräfte eingestuft. Schulübergreifendes Kennzeichen ist, dass sich die Schulen im Bereich dualer Studienangebote stets in schülerstarken Fachrichtungen engagieren und damit nach eigenen Angaben das Ziel verfolgen, bestehende Fachprofile durch neue Bildungsangebote zu forcieren. Weiterhin fällt auf, dass insbesondere private, z. T. aber auch öffentliche Fachhochschulen innerhalb und außerhalb des Schulbezirks als attraktive Kooperationspartner wahrgenommen werden, was seitens der Schulleitungen vor allem auf die berufspraktische Ausrichtung der an Fachhochschulen angebotenen Studiengänge im Vergleich zu Universitäten zurückgeführt wird.

Deutliche Unterschiede lassen die Schulen jedoch sowohl bei der Dauer ihres Engagements als auch beim Umsetzungsstand erkennen. Während eine Schule bereits seit Ende der 1990er Jahre versucht, duale Bildungsangebote aufzubauen, handelt es sich bei den anderen beiden Schulen um jüngere Initiativen. Beachtenswert ist, dass nur eine Schule bereits duale Studienangebote in Kooperation mit ortansässigen Ausbildungsbetrieben und einer lokalen Niederlassung einer staatlichen Fachhochschule anbietet, es sich hierbei aber nicht um die bereits seit längerer Zeit darum bemühte Schule handelt. Dieses Ergebnis suggeriert, dass die Dauer des Engagements offenbar nicht unbedingt ein Erfolgsfaktor für die Mitwirkung an dualen Studiengängen ist. Ebenfalls auszuschließen ist die Fachrichtung, denn die seit längerer Zeit engagierte Schule hat genau wie das bereits aktive Berufskolleg u.a. technische Bildungsgänge in den Blick genommen. Vielmehr ist zu vermuten, dass die relativ große Zurückhaltung gegenüber dualen Studiengängen aus der Konzentration der Lehrkräfte auf ihr „Kerngeschäft“ des schulischen Unterrichts resultiert. Die Mitwirkung des Berufskollegs an dualen Studiengängen erfordert zweifellos ein hohes zeitliches und inhaltliches Engagement (Organisationsfragen, Curriculumentwicklung, Personalentwicklung, Kooperation mit außerschulischen Akteuren etc.). Zurzeit ist nicht zu erkennen, inwieweit dieser Extraaufwand entweder durch Entlastungen oder die Einstellung von mehr Personal an den Berufskollegs abgefedert wird. Zudem ist zu bedenken, dass duale Studiengänge professionelle Herausforderungen mit sich bringen, die aktuell wenig bis gar nicht in der universitären Lehrerausbildung berücksichtigt werden, so z.B. die Frage der Kooperation und curricularen Vernetzung mit der Hochschule.

Neben den bereits beschriebenen Initiativen praktiziert eine Schule eine inhaltliche Zusammenarbeit mit Dozenten einer nahegelegenen Universität in den Bereichen Unterrichtsvorbereitung und -umsetzung sowie Infrastrukturnutzung. So erarbeiten z.B. Professoren einer Universität Unterrichtseinheiten und setzen diese im Rahmen des regulären Berufs(fach)schulunterrichts um. Darüber hinaus plant diese Schule gemeinsam mit der angrenzenden Universität den zukünftig gemeinsamen Betrieb einer Mensa. Aus Sicht der Schulleitung leiste diese Form der personellen und infrastrukturellen Vernetzung mit einer Hochschule einen wichtigen Beitrag zur strategischen Profilierung des Berufskollegstandorts und zur eigenen Schulentwicklungsarbeit.

Jenseits der beschriebenen Initiativen setzte sich ein Berufskolleg in der Vergangenheit über einen Zehnjahreszeitraum dafür ein, an diesem Schulstandort eine privatwirtschaftliche Berufsakademie in Trägerschaft des Schulträgers, der zuständigen IHK und der Kreishandwerkerschaft zu gründen, die der Leitung des dortigen Schulleiters unterstehen und personell u. a. mit Lehrern der Schule besetzt werden sollte. Aufgrund großer Widerstände wegen schul-, beamten- und wettbewerbsrechtlicher Bedenken der Schulverwaltung und der anderen drei Schulstandorte wurden diesbezügliche Planungen nach Aussagen des Schulleiters jedoch mittlerweile eingestellt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in allen vier Schulen der Region Annäherungs-, Öffnungs- und Kooperationsaktivitäten mit Hochschulen vorzufinden und dass diese inhaltlich sehr facettenreich sind. Allerdings verweist der unterschiedliche, tendenziell im Anfangsstadium befindliche Umsetzungsstand darauf, dass offenbar zahlreiche Herausforderungen und Barrieren auf dem Weg zur Annäherung an den Hochschulsektor auftreten, denen die Schulen auf unterschiedliche Weise begegnen (können).

3.4 Chancen, Barrieren, Möglichkeiten und Herausforderungen auf dem Weg zur Annäherung der Berufskollegs an den Hochschulsektor

Die im Rahmen der Fallstudie durchgeführten Experteninterviews mit insgesamt sieben außerschulischen regionalen Vertretern aus verschiedenen an der Berufsbildung mitwirkenden Institutionen zeigen, dass die oben beschriebenen Annäherungsversuche der Berufskollegs an den Hochschulsektor unterschiedlich bewertet sowie entweder aktiv unterstützt oder unterbunden werden. Im Gegensatz zu den Schulen, die explizit auf die Erfahrungen mit den verschiedenen Initiativsträngen hinweisen, beziehen sich die Ausführungen der externen Experten vordergründig auf den Ansatz dualer Studiengänge. Die von den Akteuren vorgebrachten Einschätzungen zur Hochschulkooperation und -annäherung wurden den vier Untersuchungskategorien Chancen und Vorteile, Barrieren und Risiken, bestehende und erforderliche Handlungsspielräume sowie förderliche Strategien und notwendige Vorarbeiten zugeordnet.

Die von den Schulen verfolgte Strategie, ihre Attraktivität mithilfe dualer Studiengänge zu steigern, wird insbesondere von Vertretern der Wirtschaft als plausibel und speziell vom IHK-Vertreter als prinzipiell chancenreiches Profilierungsstandbein aufgefasst. Eine Chance seien die fachspezifischen Bemühungen der einzelnen Berufskollegs, die prinzipiell keine inhaltliche Konkurrenz miteinander darstellten, sondern fachrichtungsbezogen unterschiedlich und damit vom Prinzip her synergetisch angelegt und in der Region jeweils exklusiv seien. Der Vertreter der HWK schätzt insbesondere die Fachhochschulen als realistisch zu erschließende Kooperationspartner der Berufskollegs ein. So führten die wachsende Konkurrenz um studierwillige Abiturienten und der Finanzmittelwettbewerb zwischen Universitäten und Fachhochschulen dazu, dass insbesondere Fachhochschulen verstärkt gute Studienanfänger mit hoher Durchhaltemotivation und viel Engagement in berufsnahen Studienangeboten rekrutieren und Abbruchquoten senken müssten, wobei die Kooperation mit Berufskollegs als Zulieferer geeigneter Studierender behilflich sein könnte. Ein weiterer seitens des Schulträgers durchaus skeptisch beurteilter, für Berufskollegs bei der Durchsetzung der Kooperationsvorhaben jedoch als vorteilhaft zu wertender Aspekt ist das ihnen in der Regionalpolitik zugeschriebene, gut ausgebaute parteienübergreifende Netzwerk und ihre vergleichsweise starke kommunalpolitische Lobby.

Im Gegensatz zu den beschriebenen Chancen kommen die Experten deutlich häufiger und vehementer auf Risiken und Barrieren zu sprechen, die aus ihrer Sicht gegen den Ausbau der Hochschulkooperation an den vier Berufskollegs sprechen. Insgesamt spiegeln die Aussagen zwei große Argumentationsstränge zweier unterschiedlicher Meinungsfraktionen wider. So führt die eher wirtschaftsnahe Seite, zu der die Kammervertreter, die Wirtschaftsförderung und die Kreishandwerkerschaft zählen, insbesondere die unzureichende Nachfrage der Betriebe nach Absolventen dualer Studienangebote, die geringe Zahl interessierter und geeigneter Schüler und die fehlende Bereitschaft der ortsansässigen, in erster Linie kleinen und mittelständischen Betriebe zur Bereitstellung dualer Ausbildungsplätze für Studierende an. Ergänzend zu diesen an Bedarfslagen ausgerichteten Vorbehalten weist die Wirtschaftsförderung u. a. auf das unzureichende Vermögen der Berufskollegs hin, die besonders leistungsfähige Klientel der dual Studierenden gemäß der hohen Qualitätsansprüche der Ausbildungsbetriebe beschulen zu können und spricht den Berufskollegs somit gewissermaßen die erforderliche Kompetenz im angestrebten Handlungsfeld ab. Die andere, insbesondere von Seiten der Schulaufsicht und zum Teil auch vom Schulträger vorgebrachte Argumentation verweist auf den gesetzlichen Bildungsauftrag der Berufskollegs, der primär im Bereich der dualen Berufsausbildung liege und insgesamt gegen eine Ausweitung dualer Studiengänge spreche.

Jenseits dieser kontroversen, an fachlichen und rechtlichen Aspekten ausgerichteten Argumente lassen die Interviewergebnisse tendenziell opportunistische und finanziell motivierte Vorbehalte der Akteure erkennen. So äußert beispielsweise der Vertreter der HWK die Befürchtung, dass ein Ausbau dualer Studiengänge angesichts des erwarteten Rückgangs der Schüler langfristig die Gefahr berge, dass Handwerksbetriebe keine geeigneten Auszubildenden in weniger attraktiven, klassischen dualen Ausbildungsberufen fänden, was impliziert, dass in diesem Fall ein wichtiges politisches Einflussfeld der Handwerkskammer an quantitativer Bedeutung verlieren würde. Auch auf Seiten der Schulverwaltung deuten sich interessenpolitische Vorbehalte an. So äußerte beispielsweise der Schulträger die Idee, den von einem Berufskolleg eingereichten Zustimmungsantrag zu einer geplanten Hochschulkooperation im Bereich dualer Studiengänge unter dem Vorwand abzulehnen, eine Raumnutzung der Schule zu diesem Zweck sei rechtlich unzulässig – obwohl das diesbezüglich in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu jenem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Zudem argumentiert die Schulaufsicht, dass die schlechte öffentliche Haushaltslage eine Erweiterung des Bildungsauftrags der Berufskollegs im Bereich dualer Studiengänge aktuell und auch zukünftig verhindere.

Ein weiterer, in den Interviews sowohl von allen vier Schulleitungen als auch seitens der Schulaufsicht thematisierter Aspekt betrifft die bestehenden rechtlichen, zeitlichen, personellen und infrastrukturellen Handlungsspielräume, die eine Annäherung der Berufskollegs an den Hochschulsektor erschweren und limitieren würden. So weisen die Schulleitungen immer wieder darauf hin, dass die schulrechtlichen Vorschriften derzeit keinen expliziten Bildungsauftrag im Bereich dualer Studiengänge vorsähen und somit keine rechtliche Grundlage für die in diesem Bereich zusätzlich erforderlichen Personalressourcen existiere. Dies hätte zur Folge, dass sämtliche im Zusammenhang mit dualen Studiengängen und Anrechnungsbemühungen anfallenden Arbeiten einen monetär nicht abgedeckten Zusatzaufwand darstellen. Auch führe die fehlende Rechtsgrundlage speziell im Bereich dualer Studiengänge dazu, dass Raum- und Ausstattungsbedarfe nur mit den durch andere Bildungsgänge legitimierten Möglichkeiten gedeckt werden könnten. Von der bereits im Bereich dualer Studiengänge aktiven Schulleitung wurde zudem angeführt, dass die zurzeit noch niedrigen Schülerzahlen in dualen Studiengängen in Kombination mit dem fehlenden rechtlichen Auftrag eine integrierte Beschulung dual Studierender in bestehenden Fachklassen des dualen Systems erforderlich mache, was die Realisierung eines den Ansprüchen eines dual Studierenden gerecht werdenden Unterrichts aufgrund der unterschiedlichen Bildungsniveaus der Schüler vielfach erschwere und stellenweise sogar verhindere. Jenseits dieser Limitationen verweisen sowohl die Schulen als auch die Schulaufsicht auf die Zustimmungsvorbehalte des Schulträgers beim Abschluss von Kooperationsverträgen wie auch der Schulaufsicht bei der Einrichtung von Bildungsgängen mit bestimmten Zügigkeiten. Es wurde konstatiert, dass das faktische Engagement der operativ selbstverantwortlichen Berufskollegs im Bereich dualer Studiengänge stets nur in demjenigen Rahmen möglich sei, wie er von der Schulverwaltung gewünscht und genehmigt werde.

Die schwierige schulrechtliche Situation des Berufskollegs hinsichtlich der Annäherung an die Hochschule verweist auf grundsätzliche Probleme. Aus deren Vielzahl seien nur zwei Aspekte zur Veranschaulichung genannt:

1. Ein arbeitsrechtliches Problem besteht darin, dass Lehrkräfte für schulische (Berufs-)Bildungsaufgaben eingestellt sind. Von daher wäre es durchaus schwierig, Aufgaben zu übernehmen, die über den bestehenden schulrechtlichen Bildungsauftrag hinausgehen.

2. Die Mittel, die Schulen erhalten, sind zweckgebunden. Personal- und Sachmittel werden für die Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags verwendet. Diese Mittel dürfen in keinem Fall umgewidmet werden. Das gilt sowohl für öffentliche Schulen (deren Träger, also die Kommunen als Behörde ohnehin die Mittel nur zweckgebunden verwenden dürfen) als auch für Ersatzschulen, da deren Personalmittel refinanziert werden.

Trotz der deutlich gewordenen Ressentiments der außerschulischen Akteure verweisen diese auf förderliche Strategien sowie erforderliche Vorarbeiten und signalisieren somit in gewisser Weise eine konstruktiv-lösungsorientierte Haltung. Analog zu der an Bedarfslagen festgemachten Ablehnung dualer Studienmodelle an Berufskollegs weisen die Wirtschaftsförderung und die HWK auf die Notwendigkeit vorgelagerter Bedarfsanalysen bei örtlichen Betrieben und Schulabgängern hin, um das Angebot sowohl quantitativ als auch qualitativ auf die Nachfrage abzustimmen. Auch sollte dem Angebot dualer Studiengänge nach Meinung der Wirtschaftsförderung unbedingt eine professionell begleitete Akquise zur Gewinnung einer ausreichenden Zahl von ausbildenden Betrieben vorangehen. Gefordert wird in diesem Zusammenhang eine an realistischen Bedarfen ausgerichtete Strategie für die Berufskollegregion als Ganzes, was nach Ansicht der wirtschaftsnahen Experten eine ideelle und finanzielle Unterstützung der Berufskollegs durch den Schulträger im Rahmen dieser Vorarbeiten zwingend erforderlich mache. Auch die Schulleitungen votieren für diesen Weg. Demgegenüber weichen die Vorstellungen des Schulträgers in diesem Punkt deutlich von den Meinungen der Wirtschafts- und Schulvertreter ab, denn dieser sieht weniger sich selbst, sondern vielmehr die an Kooperationen interessierten Berufskollegs in der Pflicht, die notwendigen Bedarfsanalysen und Akquisearbeiten umzusetzen. Die Rolle des Schulträgers beschränke sich nach seiner Selbsteinschätzung vornehmlich auf die Prüfung rechtlicher Fragen – nämlich darauf, ob die Bereitstellung der öffentlich subventionierten Räumlichkeiten an den Berufskollegs für dual Studierende einer privaten Fachhochschule wettbewerbsrechtlich zulässig sei und ob die Kooperation mit privaten und/oder öffentlichen sowie innerhalb bzw. außerhalb des Zuständigkeitsbezirks liegenden Hochschulen gleichermaßen zulässig und wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei. Damit wird deutlich, dass der Schulträger seine Aufgabe vorwiegend darauf konzentriert, die notwendigen Informationen zu generieren, die er für die Wahrnehmung seiner Zustimmungsrechte im Hinblick auf Kooperationsverträge benötigt, um rechtlich korrekte, politisch nicht anfechtbare Entscheidungen in Bezug auf seinen Handlungsbereich zu treffen, nämlich die äußeren Schulangelegenheiten und das wirtschaftliche Geschehen innerhalb der Grenzen der Gebietskörperschaft.

Resümierend lässt sich der in der Fallstudie identifizierte derzeit eher niedrig ausgeprägte Stand der Hochschulkooperation und -öffnung an den Berufskollegs offenbar nicht nur auf die unzureichende Rechts- und Finanzierungsgrundlage und die geringe Nachfrage der örtlichen Betriebe zurückführen. Vielmehr spielt dabei auch die zumindest teilweise widersprüchliche Haltung der maßgeblichen Akteure eine Rolle. So wird einerseits nicht bestritten, dass bedarfsorientierte Angebote der Berufskollegs zukunftsweisend seien, während andererseits die dafür erforderlichen umfangreichen Erhebungen weder finanziell unterstützt noch praktisch umgesetzt werden. Es ist anzunehmen, dass dies auf einer tendenziell eigenprotektionistischen Haltung der betreffenden Akteure beruht. Demnach fehlt den Schulen die erforderliche Unterstützung bei der Generierung der für ihre strategische, bedarfsorientierte Ausrichtung notwendigen Informationen. Hier spiegelt sich das viel diskutierte Steuerungsdilemma zwischen traditionalen bürokratischen Prämissen und einer veränderten Rollenzuschreibung für Schulen und Schulträger bezüglich der strategischen Gestaltung regionaler Bildungslandschaften wider.

4 Fazit

Annäherungsstrategien berufsbildender Schulen an den Hochschulsektor spiegeln den wachsenden Druck wider, unter dem die berufliche Bildung angesichts vielfältiger gesellschaftlicher, ökonomischer und (bildungs-)politischer Herausforderungen steht. Sei es die mit dem demografischen Wandel verkoppelte Sorge um den zukünftigen Bestand der Berufsschule, sei es der Wandel der traditionellen Arbeits- zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft und der damit verbundene Akademisierungstrend in beruflichen Tätigkeitsfeldern, seien es ständig steigende Anforderungen an Fachkräfte oder die auf neue Wege verweisenden Bildungsansprüche junger Menschen: diese Schlüsselfaktoren für tiefgreifende Veränderungen des Bildungs- und Beschäftigungssystems stellen auch die berufsbildenden Schulen vor gewaltige Aufgaben. Unter dieser Bedingung suchen berufsbildende Schulen zunehmend nach Strategien, um sich inhaltlich zu profilieren und den Schülerbestand zu erhalten sowie neue Schülergruppen mithilfe innovativer Bildungsangebote zu erschließen. Dazu zählen u.a. Bestrebungen zur Annäherung an den Hochschulsektor, die neben anderen Aspekten auch auf einen schuladministrativen Paradigmenwechsel hindeuten. Ein Beleg dafür ist die seit geraumer Zeit hoch gehaltene Steuerungsphilosophie mit dem Anspruch, den Einzelschulen mehr Handlungs- und Steuerungsautonomie (Dezentralisierung) einzuräumen. Damit soll die Leistungsfähigkeit der Schule und ihrer einzelnen Bildungsgänge erhöht werden. Bezüglich der berufsbildenden Schulen resultiert aus diesem steuerungspolitischen Ansatz, dass sie über erhöhte Handlungsspielräume verfügen und neue Orientierungen entwickeln können.

Wie am Beispiel der regionalen Fallstudie zu vier Berufskollegs in NRW gezeigt, spielen dabei Bestrebungen zur zukunftsgerechten Gestaltung des Übergangs von der berufsbildenden Schule zur Hochschule eine bedeutsame Rolle. Gleichwohl ergibt sich folgendes ambivalente Resümee: Obwohl in der Annäherungsfrage des Berufskollegs in NRW an den Tertiärbereich noch lange nicht alle Akteure an einem Strang ziehen, sondern vielmehr u.a. aus schuladministrativen und verbandspolitischen Gründen diverse Barrieren bestehen, setzen die in der Region untersuchten Berufskollegs ausnahmslos auf erweiterte Handlungsmöglichkeiten. Deren Ausschöpfung erfordern jedoch förderliche Strategien im Kontext der zusehends notwendiger werdenden Reform berufsbildender Schulen mit dem Ziel, diese als moderne Qualifizierungsagentur aufzubauen. Demzufolge ließe sich die Forderung nach einem erleichterten Übergang von der Berufsbildung an die Hochschule durchaus einlösen. In dieser Hinsicht liefert die Fallstudie diskussionswerte Aufschlüsse für zukunftsorientierte Lösungsmöglichkeiten, wie u.a. die Fundierung neuartiger berufsschulischer Bildungsangebote durch den Aufbau eines regionalen Bildungsmonitoring, ebenso wie die Erweiterung des rechtlich fixierten Bildungsauftrages.

Bleibt abschließend anzumerken, dass derartige Initiativen bislang kaum erforscht sind. Von daher gibt es einen hohen Bedarf an der systematischen Analyse bestehender Handlungsspielräume, die berufliche Schulen nutzen können – aber auch der schulrechtlichen, institutionellen und ausbildungspolitischen Hindernisse, die diese bei ihrer Annäherung an die Hochschule überwinden müssen.

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Zitieren dieses Beitrages

ROSENDAHL, A./ WAHLE, M. (2012): Annäherungsstrategien der berufsbildenden Schulen an den Hochschulsektor: Chancen und Barrieren am Beispiel des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (NRW). In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, Ausgabe 23, 1-23. Online: http://www.bwpat.de/ausgabe23/rosendahl_wahle_bwpat23.pdf (12-12-2012).


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