bwp@ 32 - Juni 2017

Betrieblich-berufliche Bildung

Hrsg.: Karin Büchter, Martin Fischer & Tobias Schlömer

Meisterprüfung und ihre Nähe zur betrieblichen Praxis – Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung im neuen Strukturentwurf für die Teile I und II der Meisterprüfung im Handwerk

Beitrag von Rolf Richard Rehbold

Berufliche Bildung bezieht sich auf und vollzieht sich zumindest teilweise in der betrieblichen Praxis. Dies wird auch am Beispiel des Handwerks deutlich: Berufliche Bildung wird im Handwerk neben der dualen Erstausbildung insbesondere mit der Entwicklung hin zur Meisterschaft verbunden. Diese Entwicklung vollzieht sich zu einem großen Anteil in betrieblichen Arbeitsprozessen, wird ergänzt über Vorbereitungskurse und kulminiert in einer Meisterprüfung, die das informelle, non-formale und formale Lernen in einen formalen Abschluss münden lässt. Die Meisterprüfungen im Handwerk bestehen aus vier Prüfungsteilen, wobei zwei Teile in gewerbespezifischen Meisterprüfungsverordnungen und zwei Teile für alle Gewerbe gleichlautend bundeseinheitlich geregelt sind. Zur besseren Vergleichbarkeit werden alle neuerlassenen Verordnungen für die gewerbespezifischen Teile nach einem einheitlichen Schema und mit Mindeststandards erarbeitet, die in dem so genannten „Strukturentwurf“ formuliert sind.

Das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) hat von 2012 bis 2016 mit Analysen und konzeptionellen Empfehlungen die Überarbeitung dieses Strukturentwurfs begleitet. Kernergebnis ist die Strukturierung der Prüfungsanforderungen anhand betrieblicher Arbeits- und Geschäftsprozesse. Dabei wurden für unterschiedliche Gewerbetypen mehrere Varianten des Strukturentwurfs entwickelt. Hierdurch werden Prüfungsanforderungen stärker auf die Bewältigung betrieblicher Praxis ausgerichtet. Ziel dieses Beitrages ist, den Weg zu einem neuen Strukturentwurf mit den Ergebnissen, den Analysen sowie den daraus folgenden konzeptionellen Überlegungen zu reflektieren.

The master’s examination in the skilled trades and its relevance to company practice – parts I and II of the exam now better oriented to business processes under the new draft structure

English Abstract

Vocational training is related to the practical work of companies and is carried out, to some extent at least, within companies. This is also true of the skilled trades, in which training – including initial training under Germany’s dual system of vocational education – is focused on attaining the master’s certificate. The trainee’s development towards this goal is largely carried out in-company and includes preparatory courses. The master’s exam is the culmination of all informal, non-formal and formal learning undertaken by the trainee up to that point. Master’s exams in skilled trades consist of four parts, two of which are subject to trade-specific regulations, and two of which are subject to the same regulations for all trades throughout Germany. To improve consistency, all new regulations for the trade-specific parts of the exam are set according to standardised criteria with minimum standards, according to the so-called “draft structure”.

The German research institute for vocational training in skilled trades (FBH) helped with revisions to this draft structure between 2012 and 2016, providing analyses and conceptual recommendations. The key outcome was that exam tasks should be based on company work and business processes. Various versions of the draft structure were developed, corresponding to the various trades in question, with the result that exam tasks were more directly based on the practical skills required for work in companies. The aim of this paper is to report on the process which led to the new draft structure, including relevant findings and analyses, and the resulting conceptual considerations.

1 Hintergrund und Zielsetzung dieses Beitrages

Betrachtet man die berufliche Bildung im Handwerk, rückt neben der dualen Erstausbildung  insbesondere die Entwicklung zur Meisterin bzw. zum Meister als elementarer Pfeiler des Berufslaufbahnkonzepts im Handwerk in den Blickpunkt (vgl. zum Berufslaufbahnkonzept z. B. ZDH 2007 und Rehbold/Heinsberg 2011). Die Bedeutung lässt sich in einer quantitativen Perspektive unter anderem daran messen, wie viele im Handwerk Tätige sich entscheiden, eine Meisterprüfung abzulegen: So haben im Jahr 2015 insgesamt 21.180 Prüflinge alle vier rechtlich selbstständigen Teile der Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen (vgl. ZDH 2017a, o. S.). Zum Vergleich: 30.121 Prüfungen wurden in Fortbildungsprüfungen nach § 42 Absatz 1 und Absatz 2, nach §§ 53 und 54 BBiG sowie nach § 81BBiG abgelegt (vgl. ZDH 2017b, o. S.).

Zur Beurteilung der Bedeutung von betrieblicher Praxis im Entwicklungsprozess hin zur Meisterschaft ist zu berücksichtigen, dass weder der Besuch von Vorbereitungskursen noch Berufserfahrung über die Erstausbildung hinaus eine Zulassungsvoraussetzung darstellen (vgl. § 49 HWO bzw. § 51a Absatz 5 HWO). Die betriebliche Erfahrung scheint hierbei jedoch dennoch neben den Vorbereitungskursen eine besondere Rolle zu spielen. So zeigt eine in 2014 in Baden-Württemberg durchgeführte Befragung von Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung fünf Jahre nach Ablegen ihrer Meisterprüfung, dass sie rückblickend im Durchschnitt 3,72 Jahre (Median 3 Jahre) Berufserfahrung vor Ablegen einer Meisterprüfung empfehlen würden (vgl. Rehbold 2015, 28f.). „Tatsächlich stellt sich die Differenz zwischen Gesellenabschluss und Meisterprüfung größer dar: 6,42 Jahre im arithmetischen Mittel bzw. fünf Jahre im Median“ (ebenda). Umso bedeutender scheint hier, die Prüfung an der betrieblichen Praxis auszurichten.

Die Meisterprüfung als vorläufiger Endpunkt dieses Entwicklungsprozesses besteht insgesamt aus vier Prüfungsteilen. Dazu gehört einerseits der Nachweis, Tätigkeiten des Handwerks meisterhaft verrichten zu können (Teil I) und die fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II) zu besitzen und andererseits betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse (Teil III) sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV) zu besitzen (vgl. § 45, Absatz 3 HWO und vgl. § 51a Absatz 3 HWO).

Die Prüfungsanforderungen für die Teile I und II werden in gewerbespezifischen Meisterprüfungsverordnungen, die Prüfungsanforderungen für die Teile III und IV werden in der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO) geregelt. Dabei existiert ein so genannter „Strukturentwurf für die Teile I und II der Meisterprüfung“, der für alle Meisterprüfungsverordnungen einheitlich die Gliederung vorgibt und zugleich innerhalb der einzelnen Prüfungsbestandteile bestimmte „verbindliche mit den Spitzenorganisationen abgestimmte Standardformulierungen“ (Heinsberg/Rehbold 2011, 4) festlegt. Damit stellt der Strukturentwurf ein zentrales Steuerungsinstrument für eine handlungs- und kompetenzorientierte Gestaltung der Prüfungsordnungen dar.

Dieser Strukturentwurf wurde im Jahre 2016 von den Sozialpartnern mit der Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und dem Redaktionsstab Rechtssprache neu verabredet, nachdem in einem seit 2012 andauernden und durch das FBH begleiteten Analyse- und Entwicklungsprozess die konzeptionellen Änderungen erarbeitet wurden. Zentrale Änderungen betreffen insbesondere die stärkere Ausrichtung des fachtheoretischen Teils II an betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen über die Veränderung der Struktur.

Dieser Beitrag fokussiert den fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung und skizziert hierauf bezogen die Veränderungen im Strukturentwurf sowie den Prozess der Erarbeitung. Dazu wird zunächst die Struktur des Teils II vor der Überarbeitung beschrieben und dann der Analyse- und Entwicklungsprozess dargestellt. Schließlich erfolgt eine Betrachtung der aktuellen Strukturierung und der damit verbundenen Bedeutung der Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung.

2 Rückblickende Betrachtung des Strukturentwurfs vor der Überarbeitung

Der Strukturentwurf vor der Neufassung im Februar 2016 (im Folgenden ‚alter Strukturentwurf’) sah für den fachtheoretischen Teil II drei Handlungsfelder vor: ein gewerbespezifisches Handlungsfeld, das Handlungsfeld ‚Auftragsabwicklung’ sowie das Handlungsfeld ‚Betriebsführung und Betriebsorganisation’(vgl. Heinsberg/Rehbold 2011, 20ff.). Während im gewerbespezifische Handlungsfeld insbesondere das technische Fachkenntnisse aufgearbeitet wurden, war das Handlungsfeld ‚Auftragsabwicklung’ anhand von Prozessen eines Kundenauftrages strukturiert und umfasste vor allem betriebswirtschaftlich-organisatorische Aspekte der Auftragsbearbeitung in diesem Prozess. Im dritten Handlungsfeld wurden Fragen der Betriebsführung und -organisation (Kosten ermitteln, Marketingmaßnahmen festlegen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements bestimmen, Personalverwaltung durchführen, Arbeits- und Umweltschutz sicherstellen sowie Kooperationen beurteilen) thematisiert.

Abbildung 1: Strukturierung des Teil II der Meisterprüfung im alten StrukturentwurfAbbildung 1: Strukturierung des Teil II der Meisterprüfung im alten Strukturentwurf

Dabei wurden für das gewerbespezifische Handlungsfeld lediglich Beispiele für die Art einer kompetenzorientierten Formulierung der zu prüfenden Kenntnisse und Fertigkeiten gegeben, – die tatsächlichen Formulierungen wurden durch die Sozialpartner und das BMWI in den einzelnen Erarbeitungs- bzw. Erlassverfahren erarbeitet und vereinbart. In den anderen beiden Handlungsfeldern wurden sowohl abänderbare ‚weiche’ als auch ‚harte’ Standards für die Formulierungen für alle Meisterprüfungsverordnungen gleichermaßen vorgegeben. Der Strukturentwurf folgte insbesondere im Handlungsfeld ‚Auftragsabwicklung’ der Prozesslogik von Kundenaufträgen in auftragsorientierten Gewerben, galt hierbei jedoch gleichermaßen für alle Gewerbe ohne Differenzierung z. B. nach Gewerbetypen.

Tabelle 1:     Standards im ‚alten’ Strukturentwurf für die Handlungsfelder 2 und 3 des Teils II der Meisterprüfung (weiche Standards kursiv)

Handlungsfeld 2: Auftragsabwicklung

Handlungsfeld 3: Betriebsführung und Betriebsorganisation

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem x - Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis x aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

a)   Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,

b)   Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,

c)   Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der (z. B. Fertigungs-, Verarbeitungs-, Herstellungs-, Ausführungs-, Instandsetzungstechnik), (z. B. der Montage, gestalterischer Aspekte), des Einsatzes von Personal, Material, Maschinen und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,

d)   berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Haftung (z. B. bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen) beurteilen,

e)   (technische) Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeits-pläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren; (dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden),

f)   auftragsbezogenen Einsatz von (Material/Werkstoffen) Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,

g)   Unteraufträge vergeben und kontrollieren,

h)   Schadensaufnahme an (z. B. Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Bau-werken etc.) darstellen, Instandsetzungsmethoden vorschlagen und die erforderliche Abwicklung festlegen,

i)    Nachkalkulation durchführen;

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem x - Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis x aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,

c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,

d) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen und begründen, Dokumentationen bewerten, 

e) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,

f)  betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutz-rechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,

g) gewerkspezifische Betriebsausstattung (und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse) planen und darstellen,

h) Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie Warenwirtschaft begründen,

i)  Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.

Die kursiv gesetzten Elemente des Strukturentwurfs boten bei der Erstellung der Meisterprüfungsverordnungen die Möglichkeit, die Formulierungen an die Besonderheiten des Gewerbes anzupassen

3 Beschreibung des Prozesses der Entwicklung eines neuen Strukturentwurfs für die Teile I und II der Meisterprüfung

Im Jahre 2011 wurde in verschiedenen Gremien der Handwerksorganisation über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer Neufassung des Strukturentwurfs im Hinblick auf Teil II diskutiert, weil Prüfungsausschüsse und Verbände in der Prüfungspraxis Probleme mit der damals gültigen Struktur – insbesondere bei der Gewichtung von eher kaufmännisch ausgerichteten Handlungsfeldern sahen. Ebenso haben beim BMWI verschiedene Verbände diesbezüglich ihre Bedenken vorgetragen, was zum Teil dazu führte, dass Meisterprüfungsverordnung in Abweichung zum Strukturentwurf erlassen wurden. Beispielhaft seien hier die Meisterprüfungen des Friseurmeisters sowie des Behälter- und Apparatebauermeisters angeführt. Während bei den Friseurmeistern über die Verschmelzung der Handlungsfelder Auftragsabwicklung und Betriebsorganisation zum Handlungsfeld Salonmanagement eine Reduktion der Handlungsfelder auf zwei vorzufinden ist, begründeten die Behälter- und Apparatebauer ein zusätzliches Handlungsfeld über das Vorhandensein zweier Geschäftsfelder, die sich aus Sicht der Experten hinreichend in ihren Anforderungen unterscheiden: 1. "Konstruktion, Fertigung, Gestaltung" und 2. "Montage und Instandhaltung".

Das FBH wurde in diesem Kontext um Stellungnahme gebeten und regte eine strukturierte Analyse der Probleme sowie der Geschäftsprozesse als Grundlage für eine Erarbeitung einer Neufassung an. Hierbei sollte empirisch beleuchtet werden, ob die Hypothese zutraf, dass die Trennung von gewerbespezifischem fachlichen Wissen und dem Auftragsabwicklungsprozess in zwei (oder mehr) Handlungsfelder nicht den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen entsprach. Für das dann folgende Forschungs- und Arbeitsprogramm 2012/2013 wurde eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben (vgl. Kapitel 3.1 bis 3.3), die in Handlungsempfehlungen mündete. Daran schloss sich im Forschungs- und Arbeitsprogramm 2014/2015 die Diskussion der Vorschläge in einer Arbeitsgruppe „Strukturentwurf“ an, die durch weitere validierende Untersuchungen begleitet wurde (vgl. Kapitel 3.4) und im Februar 2016 zu einer Neufassung führte.

3.1         Untersuchung der Probleme mit der bisherigen Struktur

Die Probleme mit der bisherigen Struktur wurden einerseits über einen Workshop mit 14 Prüfungsausschussmitgliedern aus dem Augenoptikerhandwerk, die zugleich auch Betriebsinhaber und Dozenten waren erhoben und andererseits über Gruppeninterviews mit Kammervertretern und Prüfungsausschussmitgliedern (Lehrer und Betriebsinhaber) aus dem Kfz-Handwerk sowie dem Zahntechnikerhandwerk validiert.

Zentrale Kritikpunkte, die sich aus dem Workshop bzw. den Interviews ergeben haben, beziehen sich insbesondere darauf, dass alle drei Handlungsfelder gleich gewichtet sind, obwohl das Handlungsfeld ‚Auftragsabwicklung’ eine niedrigere Praxisrelevanz hat. Damit im Zusammenhang steht auch das empfundene Missverhältnis zwischen Stundenumfang in der Vorbereitung und der Prüfung: Der Stundenumfang im Handlungsfeld 1 ist deutlich größer ist als in den anderen beiden Handlungsfeldern –  der Prüfungsumfang ist bei allen Handlungsfeldern gleich. Die Kritikpunkte werden in Tabelle 2 zusammengefasst.

Tabelle 2: Kritikpunkte an altem Strukturentwurf (Lilienthal/Rehbold, 27)

Kritikpunkte aus Perspektive der Augenoptiker-Prüfungsausschussmitglieder

Perspektive der Kraftfahrzeugtechniker-Prüfungsausschussmitglieder

Perspektive der Zahntechniker-Prüfungsausschussmitglieder

1. Handwerklich-fachliche Kompetenzen können nicht adäquat in einem Handlungsfeld abgebildet werden (Bedeutung)

kein entsprechender Hinweis

keine entsprechenden Hinweise

2. Gewichtung der gewerbebezogenen Fachtheorie (Handlungsfeld 1) im Verhältnis zu 'Auftragsabwicklung' sowie 'Betriebsführung u. Betriebsorganisation zu gering'

ähnliche Sicht, 50:50-Gewichtung wäre akzeptabel

Bedeutung der betriebswirtschaftlich-organisatorischen Inhalte wird unterstrichen, jedoch auch hier wird eine 50:50-Gewichtung zwischen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalten favorisiert - auch wegen des ‚Stoffumfangs’

3. Gleichgewichtung der Handlungsfelder und Missverhältnis zwischen Unterrichts- und Prüfungsumfang

wurde ebenfalls kritisiert mit ähnlicher Argumentation

4. Fehlende Relevanz der 'Auftragsabwicklung' in der betrieblichen Praxis

keine entsprechende Äußerung

keine Hinweise

5. Bestehensregelung: Wegfall der Sperrfachregelung

wurde ebenfalls kritisiert

wurde nicht thematisiert

6. Prüfungsdauer von drei Stunden je Handlungsfeld

wurde ebenfalls kritisiert

wurde nicht thematisiert

Ergänzend zur Befragung der Prüfungsbeteiligten waren die nachfolgend dargestellten Prozessanalysen besonders entscheidend bei der Beurteilung der Probleme. So ergibt sich die Unterschiedlichkeit der Einschätzung der Praktiker aus verschiedenen Gewerben hinsichtlich der Relevanz des Handlungsfeldes ‚Auftragsabwicklung’ für die betriebliche Praxis nämlich aus der Unterschiedlichkeit der Prozesse in den jeweiligen Gewerben.

3.2         Untersuchung der Arbeits- und Geschäftsprozesse in exemplarischen Gewerben

Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung ist nach der hier vertretenen Auffassung ein Element des Prinzips der Handlungs- bzw. Kompetenzorientierung, das in curricularen Vorgaben beruflicher Bildungsangebote auch jenseits der berufsschulischen lernfeldorientierten Lehrpläne strukturgebend sein sollte (vgl. Lilienthal/Rehbold 2014, 9; vgl. zur Bedeutung von Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung für Curricula auch Tramm 2003, 12ff.)! Geschäftsprozesse beschreiben betriebliche Wertschöpfung, die vor dem Hintergrund von wirtschaftlichen, technischen, gesellschaftlichen und natürlichen Umweltbedingungen und unter Berücksichtigung der Zielsysteme verschiedener Interessengruppen gestaltet werden müssen (vgl. auch Rüegg-Stürm 2002, 22). Darin eingebettet konkretisieren Arbeitsprozsse diejenigen Tätigkeiten, die von Mitarbeitern ausgeübt werden.

Dabei erfüllt die Betrachtung von betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen zwei Funktionen: Einerseits lassen sich über die Betrachtung von Arbeits- und Geschäftsprozessen in Betrieben berufliche Problemsituationen als Ausgangspunkt für didaktische Prozesse identifizieren und andererseits auch curricularen Vorgaben systematisieren (vgl. Tramm 2003, 13). Zielrichtung ist dabei, den „Blick für systemische Zusammenhänge“ (ebd.) beim Lernenden dadurch zu entwickeln, dass die zu entwickelnden Kompetenzen nicht nach Fachdisziplinen getrennt, sondern situationsadäquat in komplexen Problemsituationen eingebettet werden. Dies ist deshalb im Kontext dieser Arbeit so besonders wichtig, weil gerade die Handwerksmeisterinnen und -meister die betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse in ihrer vollen Komplexität ausfüllen und zugleich gestalten. In den einzelnen Situationen sind zumeist Kenntnisse und Fertigkeiten aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachdisziplinen zu kombinieren, um eine Problemlösung herbeizuführen.

Insofern galt es erstens in einer Analyse Geschäfts- und Arbeitsprozesse von exemplarischen Gewerben zu prüfen, inwieweit die Prozesse unterschiedlicher Gewerbetypen durch die in dem alten Strukturentwurf gewählte Prozessdarstellung abgebildet werden konnten. Zweitens stand die Frage im Raum, inwieweit die in der bisherigen Struktur vorgenommene Trennung des Handlungsfeldes ‚Auftragsabwicklung’ und dem gewerbespezifischen Handlungsfeld bei einer Prozessbetrachtung aufrechterhalten werden konnte.

Auf der Basis von Literaturauswertungen und flankierenden Interviews in einem Augenoptikerbetrieb wurden in Anlehnung an das ‚St. Galler Management-Modell’ (vgl. Rüegg-Stürm 2004, 111) Geschäfts-, Unterstützungs- und Managementprozessen definiert (vgl. Abbildung 2) und ein theoretisches Analysemodell für die besonders fokussierten Geschäftsprozesse (vgl. Abbildung 3) entwickelt, das anhand des Augenoptikerhandwerks illustriert und validiert wurde (vgl. Lilienthal/Rehbold 2014, 10 und 28ff.). Hierbei sei angemerkt, dass Geschäftsprozesse in diesem Modell sich im engen Sinne auf die Prozesse bei der kundenbezogenen Wertschöpfung beziehen.

Abbildung 2: Inhaltlicher Fokus des Teils II und Definition ProzessAbbildung 2: Inhaltlicher Fokus des Teils II und Definition Prozess

Anschließend wurden dann für das Kfz-Handwerk sowie das Elektrotechnikhandwerk in Workshops die Geschäftsprozesse erarbeitet und diese zur Validierung des Modells genutzt. Hinter der Auswahl der Gewerbe stand die Idee, dass neben einem Ladengeschäft (Augenoptiker) auch eine Werkstatt (Kfz) sowie ein beim Kunden arbeitendes Gewerbe (Elektrotechnik) vertreten sein sollte, um verschiedene Gewerbetypen abzubilden.

Als zentrales Ergebnis der Untersuchung ergab sich, dass sich Geschäftsprozesse im Sinne eines typischen handwerklichen Kundenauftrages (vgl. Lilienthal/Rehbold 2014, 30ff.) über den nachfolgend dargestellten Sechsschritt idealtypisch beschreiben lassen. Jedoch ist bei der Formulierung von Standards zu berücksichtigen, dass die Reihenfolge und die Bedeutung gewerbespezifisch variieren kann (vgl. ebenda, 32f. und 99ff.; vgl. auch Hägele 2002; vgl. auch Hannen/Jansen/Wilbers 1992).

Abbildung 3: Geschäftsprozesse und ihre Arbeitsprozessschritte im HandwerksbetriebAbbildung 3: Geschäftsprozesse und ihre Arbeitsprozessschritte im Handwerksbetrieb

Auch für die operativen Managementprozesse und die Unterstützungsprozesse, die für den Teil II der Meisterprüfung relevant sind, wurden Bezugspunkte identifiziert und Prozesse beschrieben (vgl. ebenda, 34ff.). Auf die Darstellung wird hier verzichtet, da die Geschäftsprozesse im Sinne der typischen Kundenaufträge für die Veränderungen in der Struktur von größerer Relevanz sind. Das Handlungsfeld ‚Betriebsführung und Betriebsorganisation’ spiegelte auch in seiner alten Fassung die operativen Managementprozesse und z.T. auch die Unterstützungsprozesse analog der Prozesse in der Praxis wider, so dass sich dort eher redaktionell Änderungen im neuen Strukturentwurf ergaben.

3.3         Schlussfolgernde Handlungsempfehlungen zur Strukturierung des Teils II der Meisterprüfung

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Trennung von ‚Auftragsabwicklung’ und der gewerbespezifischen Fachtheorie bei der Betrachtung der Prozesse als künstlich herausstellte, bestand die zentrale Empfehlung darin, „das Handlungsfeld ‚Auftragsabwicklung’ aufzulösen und die Kompetenzen [...] dem(n) gewerbespezifischen Handlungsfeld(ern) und dem Handlungsfeld 'Betriebsführung und Betriebsorganisation' (oder einer adäquaten alternativen Bezeichnung) zuzuordnen“ (Lilienthal/Rehbold 2014, 109).

Damit verbunden war die Idee, dass die gewerbespezifischen Handlungsfelder anhand der sechs Prozessschritte (vgl. Abbildung 3) strukturiert werden, wobei die Formulierungen entsprechend des Gewerbetyps unterschiedlich ausfallen könnten. Daher war eine Empfehlung, weiche Standards zu verwenden. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Anzahl der Handlungsfelder noch offen. Erst im Rahmen der Arbeiten in der Arbeitsgruppe wurde der Vorschlag entwickelt, dass einheitlich für alle Gewerbe dieselbe Anzahl an Handlungsfeldern festgelegt wird.

3.4         Bildung einer Arbeitsgruppe und Validierung der Vorschläge unter Einbeziehung weiterer Gewerbe

Mit dem Ziel, den Strukturentwurf enger an der betrieblichen Praxis zu orientieren, gründete sich im Jahr 2015 eine Arbeitsgruppe, welche mögliche Anpassungen insbesondere für den Teil II der Meisterprüfungsverordnung diskutierte. Hierzu wurden die im Vorprojekt gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen und die Erfahrungen der beteiligten Akteure in den Ordnungsverfahren berücksichtigt. Neben dem BMWI und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) als Spitzenorganisationen der Sozialpartner gehörten Vertreter der für die Organisation von Meisterprüfungen zuständigen Handwerkskammern, Vertreter ausgewählter Verbände und Gewerkschaften sowie das FBH als wissenschaftliche Begleitung der Arbeitsgruppe an.

Ergänzend zu den Ausarbeitungen der Arbeitsgruppe wurden berufliche Experten aus den verschiedenen Gewerben bereits frühzeitig in die Erarbeitung des Strukturentwurfs eingebunden. So sollten in gewerbebezogenen Workshops die Übertragbarkeit erster Ergebnisse auf gewerbespezifische Verordnungen diskutiert werden. Insgesamt wurden fünf Workshops durchgeführt. Bei der Auswahl der Gewerbe wurde berücksichtigt, dass Gewerbe mit jeweils primär auftragsorientierten, dienstleistungsorientierten sowie vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen repräsentiert waren.

Die Workshops fanden im Frühjahr 2015 in der Handwerkskammer zu Köln, in der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie beim ZDH in Berlin statt. Die Erkenntnisse der jeweiligen Workshops wurden jeweils in die nachfolgenden Workshops eingebunden und entsprechend validiert.

Tabelle 3:     Ausgewählte Gewerbe für Workshops zur testweisen Übertragung der bestehenden Verordnung in die mögliche neue Struktur

Gewerbe mit primär auftragsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen

Gewerbe mit primär dienstleistungsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen

Gewerbe mit primär vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen

Elektrotechniker

Friseure

Bäcker

Maurer- und Betonbauer

Augenoptiker

 

Anhand der exemplarischen Ausgestaltung des überarbeiteten Strukturentwurfs wurde im Rahmen der Workshops zum einen eruiert, ob die Gewerbe die vorgeschlagene Strukturierung anhand von Geschäftsprozessen auf ihr Gewerbe übertragen konnten. Zum anderen wurde diskutiert, inwiefern die Experten die erarbeiteten Vorschläge als umsetzbar im Rahmen einer schriftlichen Prüfung des Teils II erachteten.

Im Anschluss an die Durchführung der Workshops erarbeitete das FBH drei Varianten des Strukturentwurfs, die die identifizierten gewerbespezifischen Prozesse widerspiegelten. Diese Entwürfe wurden in zwei Arbeitsgruppensitzungen von der Arbeitsgruppe „Strukturentwurf“ diskutiert und führten schließlich zum neuen Strukturentwurf. Um im konkreten Fall einer Neuordnung zu entscheiden, zu welchem Strukturentwurf die Gewerbe zuzuordnen sind, wurde eine Zuordnungshilfe erstellt. Diese wird im Anschluss, ebenso wie die konkreten überarbeiteten Strukturentwürfe, vorgestellt.

4 Beschreibung der Umsetzung von Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung im neuen Strukturentwurf

Die wesentlichen Änderungen in der Neufassung beziehen sich auf folgende beiden Aspekte:

  1. Der bisherige Strukturentwurf orientiert sich in seinen Formulierungen an den Gegebenheiten von auftragsorientierten Gewerben. Es wurde kritisiert, dass die Besonderheiten von Gewerben mit eher dienstleistungsorientierten oder vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen unberücksichtigt blieben. Künftig wird es den Strukturentwurf in drei Varianten geben. Diese orientieren sich jeweils an auftragsorientierten, dienstleistungsorientierten sowie vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen. Hierin werden die gewerbespezifischen Formulierungen der einzelnen Gewerbe aufgegriffen.  
    Alle Varianten orientieren sich an einem typischen Kundenauftrag in einem Handwerksbetrieb.
  2. Alle drei Handlungsfelder des Strukturentwurfs wurden gleichgewichtet. Bislang wurde das bisherige Handlungsfeld ‚Auftragsabwicklung’ also dem gewerbespezifischen Handlungsfeld in seiner Gewichtung gleichgestellt. Es wurde jedoch kritisiert, dass dies nicht der Bedeutung der einzelnen Handlungsfelder in der Praxis entspricht. Der neue Strukturentwurf löst diese Trennung auf und integriert Aspekte der Auftragsabwicklung in die gewerbebezogenen Handlungsfelder. Dies geschieht entlang eines typischen Kundenauftrags bzw. einer Dienstleistung bzw. einer Produktentwicklung und -erstellung in dem betreffenden Gewerbe.

Wie in Abbildung 4 dargestellt, orientiert sich die Struktur der Handlungsfelder 1 und 2 künftig an einem typischen Kundenauftrag/einer Dienstleistung/einer Produktentwicklung und -erstellung. Das erste Handlungsfeld fokussiert Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die die Erfassung eines Kundenwunsches, die Erarbeitung einer Lösung und die Vorbereitung eines Angebots betreffen. Im zweiten Handlungsfeld werden der handwerkliche Leistungserstellungsprozess, die dafür notwendige Vorbereitung sowie die Übergabe der Leistung an den Kunden thematisiert. Im dritten Handlungsfeld wird die Betriebsführung und -organisation in den Blick genommen.

Abbildung 4: Handlungsfelder im künftigen Strukturentwurf Abbildung 4: Handlungsfelder im künftigen Strukturentwurf

4.1 Zuordnung von Gewerben zu einer Strukturentwurf-Vorlage

Der künftige Strukturentwurf unterscheidet zwischen Gewerben mit primär auftragsorientierten, dienstleistungsorientierten sowie vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen. Die Zuordnung soll bei künftigen Verfahren durch die Fachverbände mit Unterstützung des FBH erfolgen. Als Hilfestellung scheinen aus den bisherigen Betrachtungen der Gewerbe folgende Fragen hilfreich:

Frage: Erfolgt die Kalkulation individuell für jeden Kundenauftrag?

Diese Frage ermöglicht die Unterscheidung zwischen Gewerben mit primär auftragsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen auf der einen Seite und Gewerben mit primär dienstleistungsorientierten und primär vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen auf der anderen Seite.

Frage: Wie standardisiert wird die Leistung angeboten?

Zur Unterscheidung von Gewerben mit primär dienstleistungsorientierten bzw. vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen wird ferner das Merkmal der individuellen Anpassung der Leistungen an die Kundenbedürfnisse auf der einen Seite und vorab entwickelter und weitestgehend standardisierter Produkte auf der anderen Seite herangezogen.

Diese Fragestellungen lassen sich in einem Entscheidungsbaum abbilden.

Abbildung 5: Entscheidungsbaum zur Zuordnung von GewerbetypenAbbildung 5: Entscheidungsbaum zur Zuordnung von Gewerbetypen

4.2         Abgebildete Prozesse in den Handlungsfeldern der drei Varianten

4.2.1        Entwurf für Gewerbe mit primär
auftragsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen

In Gewerben mit primär auftragsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen findet die Kalkulation der Leistungen bezogen auf den einzelnen Kundenauftrag statt. Es ergeben sich zwei Handlungsfelder mit jeweils drei aufeinanderfolgenden Prozessschritten. Diese werden anhand eines typischen Kundenauftrags nachvollzogen. Die Auftragsbeschaffung findet in diesen Gewerben kundenindividuell, z. B. durch Ausschreibungen, statt und ist Teil des Geschäftsprozesses. Die Analyse der Kundenwünsche und der Rahmenbedingungen  bilden die Basis für eine Lösungsentwicklung. Im Anschluss wird ein Angebot kalkuliert, erstellt und erläutert. Nach der Auftragsvergabe erfolgt die interne Vorbereitung und Planung der Leistungserstellung, die Leistungserstellung sowie die Kontrolle, Dokumentation, Übergabe und Abrechnung. Im Handlungsfeld 3 werden die Aspekte der auftragsübergreifenden und gewerbespezifischen Betriebsführung und -organisation aufgegriffen, welche sich insbesondere auf die Optimierung und die Bereitstellung von Ressourcen und Abläufen (einschließlich Personal) sowie die Gewinnung und der Pflege von Kunden beziehen.

Abbildung 6: Handlungsfelder im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär auftragsorientierten Arbeits- und GeschäftsprozessenAbbildung 6: Handlungsfelder im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär auftragsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen

4.2.2        Entwurf für Gewerbe mit primär dienstleistungsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen

In Gewerben mit primär dienstleistungsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen ist der Kunde während der Entwicklung einer Lösung für seine Anforderung präsent. Eine Trennung der Prozessschritte in Angebotsentwicklung und -präsentation ist in diesen Gewerben daher nicht sinnvoll, da sie zeitlich, örtlich und personell zusammenfallen. Daher ist eine Zusammenlegung dieser beiden Prozessschritte zu einem Prozessschritt sinnvoll (Prozessschritt b). Die Preisgestaltung findet in Dienstleistungsgewerben nicht kundenindividuell, sondern auftragsübergreifend statt. Aus diesem Grund ist sie Handlungsfeld 3 zugeordnet. Gleiches gilt für die Auftragsbeschaffung. Im Handlungsfeld 3 werden die Aspekte der auftragsübergreifenden, jedoch gewerbespezifischen, Betriebsführung und -organisation aufgegriffen.

Abbildung 7: Handlungsfelder im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär dienstleistungsorientierten Arbeits- und GeschäftsprozessenAbbildung 7: Handlungsfelder im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär dienstleistungsorientierten Arbeits- und Geschäftsprozessen

4.2.3        Entwurf für Gewerbe mit primär
vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen

In Gewerben mit primär vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozessen liegt die Fokussierung der Tätigkeiten auf Kundengruppen. Aus diesem Grund orientieren sich die einzelnen Prozessschritte an der Befriedigung von Kundenbedürfnissen, welche aggregiert für eine Gruppe von Kunden antizipiert werden. Es ergeben sich zwei Handlungsfelder: Der Produktentwicklungsprozess (Handlungsfeld 1) sowie die Erstellung der Produkte und deren Kontrolle und Übergabe an die Kunden (Handlungsfeld 2). Im Handlungsfeld 3 werden die Aspekte der auftragsübergreifenden, jedoch gewerbespezifischen, Betriebsführung und -organisation aufgegriffen.

Abbildung 8: : Handlungsfelder im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär vorproduzierenden Arbeits- und GeschäftsprozessAbbildung 8: : Handlungsfelder im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär vorproduzierenden Arbeits- und Geschäftsprozess

4.3         Exemplarische Konkretisierung der Prozesse über Kompetenzformulierungen

Exemplarisch seien in der nachfolgenden Tabelle abschließend zur Illustration die Handlungsfelder 1 und 2 für die Gewerbe mit primär auftragsorientierten Geschäftsprozessen dargestellt.

Erkennbar ist dabei, wie stark die Formulierungen an den betrieblichen Prozessen und damit an der betrieblichen Praxis ausgerichtet sind. Dies hat sich abgesehen von den im Erarbeitungsprozess des Strukturentwurfs durchgeführten Workshops auch in den aktuell stattfindenden Erarbeitungsverfahren für die Meisterprüfung im Drucker-Gewerbe, im Textilreiniger-Gewerbe, im Weinküfer-Gewerbe und im Gebäudereiniger-Gewerbe als hilfreich herausgestellt.

Tabelle 4:     Exemplarische Darstellung der Formulierungen im Strukturentwurf für Gewerbe mit primär auftragsorientierten Geschäftsprozessen

 

Handlungsfeld 1: Anforderungen von Kunden eines x-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten

Handlungsfeld 2: Leistungen eines x-Betriebs erstellen, kontrollieren und übergeben

[..]

1.   Kundenwünsche und auftragsspezifische Rahmenbedingungen analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten; hierzu zählen insbesondere:

a)   Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und auftragsspezifischen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,

b)   Ausschreibungen analysieren und bewerten,

c)   (Mess-) Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen (gewerbespezifische Ergänzungen: z. B. bei Kunden / an Bauwerken / an Fahrzeugen) erläutern und bewerten; fehlerhafte (Vor-) Leistungen erkennen,

d)   Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten und

e)   ggf. gewerbespezifische Ergänzungen.

2.   Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen; hierzu zählen insbesondere:

a)   Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von (gewerbespezifische Ergänzungen: z. B. Materialien / Rohstoffen / Zutaten / Bauteilen / Farben / Maschinen / Werkzeugen / Geräten / Personal), auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, entwickeln, erläutern und begründen,

b)   Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,

c)   Skizzen / technische Zeichnungen / Rezepturen / Schnittmuster / Konstruktionen für (gewerbespezifische Ergänzungen: z. B. Bauwerke / Backwaren /...) unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren,

d)   Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und rechtlichen Bestimmungen sowie Angebote bewerten,

e)   Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostenaspekte, (sowie z. B. gestalterische, rechtliche, sicherheitstechnische Aspekte) erläutern und abwägen; Lösung auswählen sowie Auswahl begründen und

f)   ggf. gewerbespezifische Ergänzungen.

3.   Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren; hierzu zählen insbesondere:

a)   Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)   auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,

c)   Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

d)   Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen,

e)   Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren und

f)   ggf. gewerbespezifische Ergänzungen.

[...]

1. die Erstellung der Leistungen vorbereiten; hierzu zählen insbesondere:

a) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen; dabei unter Berücksichtigung einzusetzender (gewerbespezifische Ergänzungen: z. B. Fertigungs-, Herstellungs- und Instandsetzungsverfahren / Haarfärbetechniken) den Einsatz von Personal, Material, Geräten / Maschinen / Werkzeugen planen,

b) mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen / Gewerben, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,

c) Handhabungshinweise und Produktinformationen (gewerbespezifische Ergänzungen: z. B. für Geräte / Maschinen / Werkzeuge sowie Materialien / Rohstoffe / Zutaten / Bauteile / Farben) leistungsbezogen auswerten und erläutern,

d) technische Arbeitspläne / Fertigungsskizzen / Zeichnungen / Montageanweisungen erarbeiten, bewerten und korrigieren und

e) ggf. gewerbespezifische Ergänzungen.

2. die Leistungen erstellen; hierzu zählen insbesondere:

a) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,

b) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und Konsequenzen ableiten,

c) Fehler und Mängel in der Erstellung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten,

d) Vorgehensweise zur Erstellung von Leistungen unter Berücksichtigung (gewerbespezifische Ergänzungen: z. B. unterschiedlicher Fertigungs- / Herstellungs- / Instandsetzungsverfahren / Haarfärbetechniken) erläutern und begründen und

e) ggf. gewerbespezifische Ergänzungen.

 

3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen; hierzu zählen insbesondere:

a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der erstellten Leistungen erläutern,

b) Leistungen dokumentieren,

c) Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,

d) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen erläutern und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung informieren,

e) Leistungen abrechnen,

f)  auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,

g) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen,

h) Serviceleistungen erläutern und bewerten und

i)  ggf. gewerbespezifische Ergänzungen.

5 Rückblick und Ausblick

Ein Hauptziel bei der Erarbeitung dieses Strukturentwurfs war es neben der Entwicklung einer konsistenten Struktur für handwerkliche Curricula, eine breite Akzeptanz beim Verordnungsgeber, in der Handwerksorganisation und bei den Gewerkschaften für die erarbeitete Neustrukturierung zu erreichen. Konzeptionelle Überlegungen mussten dazu laufend kommuniziert und anhand konkreter Beispiele für die unterschiedlichen Beteiligten greifbar gemacht werden und wurden auf diese Weise immer wieder hinterfragt und diskutiert. Insofern bewegte sich die Arbeit immer iterativ im Spannungsfeld von wissenschaftlicher Analyse und praxisbezogener (Mit-)Gestaltung von curricularen Strukturen. Die entsprechend benötigte Zeit bis zur Festlegung einer endgültigen Struktur war der Preis für den Rückhalt in der Praxis, den es nun genießt.

Die stattfindenden Diskussionen mit den Sachverständigen der exemplarisch ausgewählten Gewerbe waren intensiv und stellten immer wieder eine wichtige Rückversicherung mit Blick auf die Praxistauglichkeit dar. Sie machten zugleich aber auch deutlich, dass die Aufgabe des FBH noch nicht abgeschlossen ist: Die Begleitung von Neuordnungsverfahren und die Erläuterung der konzeptionellen Ideen neuer Verordnungen in Prüferinnen- und Prüferschulungen wird sich ebenso wie die Erstellung eines Leitfadens anschließen. Im Rahmen der weiteren Arbeit wird auch laufend zu evaluieren sein, welche Veränderungen sich bewähren und Weiterentwicklungen vor dem Hintergrund sich verändernder Geschäftsprozesse notwendig sein werden.

Die Strukturierung der Prüfungsanforderungen über Prozesse hat sich im Rahmen der durchgeführten Workshops insofern bewährt, als dass unter den dargestellten Prozessen die Prüfungsanforderungen im Sinne von kompetenzorientiert formulierten Kenntnisse und Fertigkeiten ausdifferenziert werden konnten. Dabei konnten die normativen Anforderungen der Prüfungsverantwortlichen berücksichtigt werden. Der Strukturentwurf sieht auf dieser präzisen Ebene bereits harte (für alle Gewerbe einheitlich festgeschriebene) und weiche Standards vor, die ergänzt bzw. geändert werden können.

Literatur

Hägele, T. (2002): Modernisierung handwerklicher Facharbeit am Beispiel des Elektroinstallateurs. Inauguraldissertation. Hamburg.

Hannen, C./Jansen, T./Wilbers, K. (1992): Modell der Auftragsabwicklung im Handwerk. In: Twardy, M. (Hrsg.): Curriculumstrukturen selbstgesteuerter Weiterbildung – PC-gestützte Abwicklung kaufmännischer Aufgaben im Handwerksbüro. Berufsbildung im Handwerk, Reihe A. Köln, 103-128.

Heinsberg, T./Rehbold, R. R. (2011): Erläuterungen zu Neuerungen in den Rechtsverordnungen und deren Konsequenzen für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben Empfehlungen für Prüfungsausschüsse und Sachverständige in (Neu-)Ordnungsverfahren. Arbeitshefte zur berufs- und wirtschaftspädagogischen Forschung, Heft A16. Köln. Online: http://www.fbh.uni-koeln.de/?q=veroeffentlichungen (25.3.2017).

Lilienthal, I./Rehbold, R. R. (2014): Berufspädagogische Gedanken zur Struktur des Teils II der Meisterprüfung als Grundlage für eine mögliche Neustrukturierung. Arbeitshefte zur berufs- und wirtschaftspädagogischen Forschung. Heft A19. Köln. Online: http://www.fbh.uni-koeln.de/?q=veroeffentlichungen (25.3.2017).

Rehbold, R.R. (2015): Welche Karrierewege bestreiten Meister im Handwerk? - Absolventenstudie 2014. Arbeitshefte zur berufs- und wirtschaftspädagogischen Forschung. Heft A 24. Köln. Online: http://www.fbh.uni-koeln.de/?q=veroeffentlichungen (25.3.2017).

Rehbold, R. R./Heinsberg, T. (2011): Transparenz von Karrierewegen im Handwerk – das Berufslaufbahnkonzept am Beispiel von Gesundheitshandwerken. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Workshop 26, hrsg. v. Becker, M./ Krebs, R./ Spöttl, G., 1-17. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ws26/rehbold_heinsberg_ws26-ht2011.pdf (25.3.2017).

Rüegg-Stürm, J. (2004): Das neue St. Galler Management-Modell. In: Dubs, R./Euler, D./Rüegg-Stürm, J./Wyss, C. E. (Hrsg.): Einführung in die Managementlehre. Band 1. Bern, Stuttgart, Wien, 65-221.

Rüegg-Stürm, J. (2002). Das neue St. Galler Management-Modell. Grundkategorien einer integrierten Managementlehre. Der HSG-Ansatz. Bern.

Tramm, T. (2003): Prozess, System und Systematik als Schlüsselkategorien lernfeldorientierter Curriculumentwicklung. In: bwp@ Nr. 3 hrsg. v. Büchter, K./Gramlinger, F./Kipp, M./Tramm, T.,  1-28. Online: http://www.bwpat.de/ausgabe4/tramm_bwpat4.pdf (20.8.2017).

Zentralverband des Deutschen Handwerks (2007): Ganzheitlich, passgenau, anschlussfähig. Grundzüge eines umfassenden und flexiblen Berufslaufbahnkonzepts im Handwerk. Berlin.

Zentralverband des Deutschen Handwerks – ZDH (2017a): Entwicklung der bestandenen Meisterprüfungen im Überblick. Online: http://www.zdh-statistik.de/application/index.php?mID=3&cID=700 (24.3.2017).

Zentralverband des Deutschen Handwerks – ZDH (2017b): Fortbildungsprüfungen(nach Abschluss. Online: http://www.zdh-statistik.de/application/stat_det.php?LID=1&ID=MDQwNDY=&cID=00703 (24.3.2017).

Zitierte Gesetze:

Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt  2003 Teil I, Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2003, S. 2933. Online: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/drittes-gesetz-handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (24.3.2017).

Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Online: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf (24.3.2017).

Zitieren des Beitrags

Rehbold, R. R. (2017): Meisterprüfung und ihre Nähe zur betrieblichen Praxis – Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung im neuen Strukturentwurf für die Teile I und II der Meisterprüfung im Handwerk. In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, Ausgabe 32, 1-19. Online: http://www.bwpat.de/ausgabe32/rehbold_bwpat32.pdf   (15-10-2017).