Titel:
Übergänge in der hauswirtschaftlichen Berufsbildung gestalten - Perspektiven auf die individuelle Förderung und die Systemgestaltung in der Domäne Hauswirtschaft
Beitrag von Ina ZIMMER (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Rheinland-Pfalz)
Verbunden mit dem sich vollziehenden Paradigmenwechsel, von der Input- zur Outcome-Orientierung in Verbindung mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) im deutschen Bildungssystem, vollzieht sich in der hauswirtschaftlichen Berufsausbildung in Rheinland-Pfalz ein Wandel bei der Dokumentation der Ausbildung durch den Auszubildenden. Der neue Ausbildungsnachweis wird als Instrument zur Validierung von in der Berufsausbildung formal erworbenen Kompetenzen genutzt. Lernergebnisse können auf diese Weise transparent sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildenden nachvollzogen werden. Eine Expertengruppe erarbeitet eng verzahnt mit der Entwicklung der DQR-Matrix für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin einen Aufgabenpool, der die in der DQR-Matrix hinterlegten Outcomes in der Praxis widerspiegelt.
Grundsätzlich sind die Auszubildenden entsprechend dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) und der Verordnung vom 30.06.1999 über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin angehalten, während der dreijährigen Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Der schriftliche Ausbildungsnachweis kann gemäß dem BBIG nach wie vor durch ein Berichtsheft erfolgen. Dies wird in dieser Form jedoch nicht zwingend gefordert (vgl. HERKERT/ TÖLTL 2010, 16d).
Bereits seit der Neuordnung der Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin 1999 führen die Auszubildenden in Rheinland-Pfalz den Nachweis in Form von vorgegebenen Arbeitsblättern. Diese Arbeitsblätter beziehen sich auf die relevanten hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen in den Ausbildungsbereichen und sollen helfen, die vor Ort gegebenen Arbeitsprozesse und betrieblichen Standards zu erfassen und zu verwerten. Die Grundidee hierfür ist es, hauswirtschaftliche Kenndaten über den Ausbildungsnachweis in Form eines Nachschlagewerkes zu erfassen, welche für den weiteren Ausbildungsprozess zur Verfügung stehen.
Seit Ende 2010 erarbeitet eine Expertengruppe die neue Form des Ausbildungsnachweises parallel zur Arbeit der Taskforce DQR im hauswirtschaftlichen Bereich. Dabei stehen insbesondere nachfolgende Leitprinzipien im Vordergrund:
Ausgangsbasis für den Ausbildungsprozess in der Hauswirtschaft sind die betrieblichen Dienstleistungsaufträge. Diese Aufträge stellen den Rahmen dar, in denen einzelne situationsbezogene Ausbildungsaufträge von den Auszubildenden umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Dienstleistungsauftrag als eine klar umrissene Leistungseinheit an hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen in den hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen definiert. Aufgrund der Komplexität der Dienstleistungsaufträge sind diese demzufolge in kleinere Einheiten zu unterteilen. Hierarchisch wird der Dienstleistungsauftrag in die Ausbildungseinheit und diese Ebene wiederum in Ausbildungsaufträge untergliedert. Die hierarchische Stufung kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.
Abb. 1: Hierarchische Stufung des Dienstleistungsauftrages
Die Ausbildungseinheit ist als eine Bündelung von Ausbildungsaufträgen mit ähnlichen oder gleichen fachlichen Schwerpunkten zu verstehen. Alle Ausbildungseinheiten eines Arbeitsbereiches bilden den Dienstleistungsauftrag. Der Ausbildungsauftrag ist der konkret auf der betrieblichen Praxis begründete Arbeitsauftrag, der zur Förderung der Kompetenzen dient. Unterschieden wird dabei zwischen den Basisaufgaben, die vor der Zwischenprüfung bearbeitet werden, und den vertiefenden Aufgaben, die nach der Zwischenprüfung folgen. Die Entwicklung eines Ausbildungsauftrags auf der Grundlage eines Dienstleistungsauftrages wird mit dem nachfolgenden Beispiel aus der Praxis dargestellt.
Abb. 2: Praxisbeispiel für die Entwicklung eines Ausbildungsauftrages
Im betrieblichen Alltag besteht eine Vielzahl an betrieblichen Arbeitsaufträgen, die vom Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung erbracht werden könnten. Doch nicht jeder Arbeitsauftrag eignet sich, die im Niveau 4 des DQR beschriebenen Kompetenzen zu fördern. Wichtig ist es daher, unter Berücksichtigung der Outcome-Orientierung des DQR vor Beginn der Ausbildung die mit den einzelnen Dienstleistungsaufträgen verbundenen Arbeitsaufträge kritisch auf deren Eignung für den Ausbildungsprozess zu prüfen.
Abb. 3: Auswahlprozess geeigneter Ausbildungsaufträge aus der betrieblichen Praxis
Nach der Anforderungsstruktur zu Niveau 4 verfügen die Hauswirtschafter/innen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld. Dieses Ergebnis gilt es zu erreichen und im Ausbildungsnachweis zu dokumentieren.
Um die mit der Anforderungsstruktur in Verbindung stehenden Outcomes in die Ausbildung zu integrieren, stehen dem Auszubildenden und Ausbildenden entsprechende Raster zur Gestaltung und Strukturierung der Ausbildungsaufträge zur Verfügung. Die im Raster enthaltenen Outcomes und zu fördernden Kompetenzen stellen dabei den Rahmen dar, innerhalb dessen die betrieblichen Ausbildungsaufträge vom Ausbildenden bzw. Ausbilder zu formulieren sind. Inwieweit diese Form der Nachweisgestaltung zur Validierung von formal erworbenen Kompetenzen zielführend ist, ist in einem Probelauf zu evaluieren.
Der Ausbildungsnachweis bietet eine Möglichkeit nicht nur auf der Grundlage der Abschlussprüfung formal erworbene Kompetenzen über die gesamte Zeit der Ausbildung zu erfassen und zu dokumentieren. Dadurch kann der Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung an Bedeutung gewinnen. In Form von Kompetenzprofilen oder Portfolio können die erworbenen Kompetenzen für den späteren Bewertungsprozess herangezogen werden.
Die durch die Untergliederung der Dienstleistungsaufträge entstandenen Ausbildungseinheiten können Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung im Sinne der europäischen und deutschen Bildungspolitik eröffnen.
Die entstandenen fachlichen Themenschwerpunkte, in Form von Ausbildungseinheiten, können zur Bildung von Units im Sinne der Entwicklung eines Leistungspunktesystems in der beruflichen Bildung (DECVET) herangezogen werden. Die thematisch zusammengefassten Einheiten können dabei erste Anhaltspunkte zur Ausgestaltung der Units geben. Es ergibt sich der Vorteil, dass zu den einzelnen Ausbildungseinheiten bereits im Ausbildungsprozess zu fördernde Kompetenzen zugeordnet sind. Inwieweit die entwickelten Ausbildungseinheiten in diesem Prozess der Unitsentwicklung Berücksichtigung finden können, ist von der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit DECVET abzuwarten.
HERKERT/ TÖLTL (2010): Berufsbildungsgesetz – Kommentar mit Nebenbestimmungen, Walhalla Fachverlag, Regensburg, § 5 BBiG, 70. Aktualisierung, 16d.
ZIMMER, I. (2011): Der Ausbildungsnachweis als ein Instrument zur Validierung von formal erworbenen Kompetenzen am Beispiel des Ausbildungsberufs Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Fachtagung 11, hrsg. v. KETTSCHAU, I./ GEMBALLA, K., 1-6. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ft11/zimmer_ft11-ht2011.pdf (26-09-2011).