bwp@ 36 - Juni 2019

Historiografische Berufsbildungsforschung

Hrsg.: Karin Büchter, Anna Lambert, Mathias Götzl & Franz Gramlinger

Weibliche Arbeit und ihr Beitrag zur Transformation des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals. Eine intersektionelle Analyse sozialer Ungleichheit

Beitrag von Marianne Friese
bwp@-Format: Diskussionsbeiträge
Schlüsselwörter: Soziale Ungleichheit, Gender, Intersektionalität, Frauenarbeit, Berufsbildung

In der Sozial- und Theoriegeschichte der Berufsbildung hat das komplexe Bedingungsgefüge von Geschlecht und sozialer Ungleichheit eine lange Tradition. Diese wurzelt in der Transformation von der Agrar- zur Industriegesellschaft und damit verbundenen theoretischen Ansätzen der Industriepädagogik. Sie setzt sich fort in der Konstituierung von Ausbildungs- und Berufsstrukturen sowie damit entstehenden berufspädagogischen Konzepten seit Ende des 18. Jahrhunderts. Eng verbunden mit der Entwicklung von Berufsprinzipen ist der soziale Wandel von Familienstrukturen und lebensweltlichen Bezügen. In diesem Prozess hat sich weibliche Arbeit einerseits als entscheidender Motor der Modernisierung erwiesen. Zugleich wurden andererseits systematische Hemmnisse der Modernisierung von Berufsstrukturen und Alltagswelten erzeugt. Diese beruhen wesentlich auf sozialen Ungleichheiten, die sich auf Basis einer doppelten Differenz aufgrund von Genderstrukturen sowie Klassenstrukturen manifestieren

Der folgende Beitrag nimmt eine historische Analyse des Beitrags weiblicher Arbeit zur Transformation des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals im Zuge der Industriegesellschaft vor. Der Fokus liegt auf der Analyse weiblicher Arbeit an der Schnittstelle von Lebenswelt und Berufsarbeit. Theoretische Bezüge rekurrieren auf sozialwissenschaftlichen Kapitaltheorien von Pierre Bourdieu (1983) sowie auf wirtschafts- und sozialhistorischen Studien zur Konstitution der Arbeiterklasse in der Industriegesellschaft des 18./19. Jahrhunderts in England (Thompson 1968), in Deutschland am Beispiel der Region Leipzig (Zwahr 1978) und in der Region Bremen am Beispiel der Konstitution des weiblichen Dienstbotenproletariats (Friese 1991). Die in der Studie zum weiblichen Dienstbotenproletariat von Friese zugrunde gelegte methodische Analyse sozialer Ungleichheit aufgrund von Klassen- und Geschlechtszugehörigkeit wird durch eine in der feministischen Forschung Ende der 1990er Jahren etablierte intersektionelle Analyse der wechselseitigen Verschränkung verschiedener Ungleichheitsstrukturen (Knapp 2005) erweitert und im theoretischen Rahmen der Transformation des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals rekonstruiert.

Female work and its contribution to the transformation of economic, social and cultural capital. An intersectional analysis of social inequality.

English Abstract

The complex conditions of gender and social inequality have a long tradition in the social and theory history of vocational education and vocational training. This is rooted in the transformation from agricultural to industrial society and therefor to related theoretical approaches of industrial education. It continues in the constitution of educational and occupational structures as well as in their resulting vocational education concepts since the end of the 18th century. Closely linked to the development of occupational principles is the social change of family structures and relationships in the life-world. On the one hand, female work has proved to be a crucial engine of modernization in this process. At the same time, on the other hand, systematic obstacles to the modernization of professional structures and everyday life were created. These are essentially based on social inequalities, which manifest themselves on the basis of a double difference due to gender structures and class structures.

The present article makes a historical analysis of the contribution of female labor to the transformation of economic, social and cultural capital in the course of industrial society. The focus is on the analysis of female work at the interface of life and work. Theoretical references refer to social scientific capital theories of Pierre Bourdieu (1983) as well as economic and social historical studies on the constitution of the working class in the industrial society of the 18./19. century in England (Thompson 1968), in Germany using the example of the Leipzig region (Zwahr 1978) and in the Bremen region as an example of the constitution of the female servants' proletariat (Friese 1991). The methodological analysis of social inequality based on class and gender in the study on the female servant proletariat of Friese is extended by an established intersectional analysis of the mutual entanglement of various structures of inequality (Knapp 2005) founded in feminist research at the end of the 1990s. The methodologcal analysis is reconstructed in the theoretical framework of the transformation of economic, social and cultural capital.

Ausgangspunkt

Für die arbeits- und bildungstheoretische Analyse von Berufsstrukturen haben Kapitaltheorien entscheidende Bedeutung. Bourdieu (1987) erhebt die „feinen Unterschiede“ zum Ausgangspunkt seiner Analyse der Klassenkonstitution und verweist zwar auf das Geschlecht als fundamentale Dimension des Habitus (Krais/Gebauer 2002). Im Gesamtgefüge der Konstitution von Klassen im sozialen Raum (vgl. Bourdieu 1985) und im Zusammenhang der Herausbildung des ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapitals (vgl. Bourdieu 1983) werden die vielfältigen empirischen Entwicklungen des Geschlechterverhältnisses jedoch nicht zureichend thematisiert und im komplexen Wechselspiel von sozialer Ungleichheit, Geschlecht und Klasse systematisiert.

Auch der historischen Frauenforschung gelang es unzureichend, die sozialen Differenzen zwischen bürgerlichen Frauen und Arbeiterinnen in der industriellen Entwicklung in den Blick zu nehmen. Auf die Notwendigkeit, in jeder allgemeinen Aussage über Frauen auch Klassenunterschiede zu berücksichtigen, wies bereits Gerda Lerner im Anschluss an Analysen der frühen 1970er Jahre hin. Sie bemängelte, dass in der Frauen- und Geschlechterforschung nur ein unzulänglicher Begriff für den Umgang mit „Unterschieden“ zur Verfügung steht (vgl. Lerner 1993). Die Forschung der 1970/80er Jahre hatte zwar die Differenz der Geschlechter in den Mittelpunkt gerückt, sich jedoch weniger mit den sozialen Differenzen zwischen Frauen befasst.

Diese Verengung der Differenzperspektive wurde mit dem Konzept der Intersektionalität in den 1990er Jahren erweitert, indem die Verschränkung verschiedener Ungleichheit generierender Strukturkategorien wie Geschlecht, Ethnizität , Klasse, Nationalität, Sexualität, Alter etc. zugrunde gelegt wurde (vgl. Knapp 2005, 68 ff.) Damit wurden eine Weiterentwicklung der feministischen Forschung vorgenommen wie auch Bezüge zu „Class-Race-Gender“ Konzepten der 1980er Jahre sowie zur frühen Arbeiterinnenbewegung des 19. Jahrhunderts hergestellt (vgl. Friese 1996, 230 ff.).

Der folgende Beitrag zielt darauf, aus sozialhistorischer, berufsbildungswissenschaftlicher sowie intersektioneller Perspektive den Beitrag von Frauenarbeit im Prozess der Transformationen des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals zu analysieren.[1] Dabei liegt der Fokus auf Arbeitsstrukturen an der Schnittstelle von System und Lebenswelt. Vorangestellt wird die These, dass die Positionierung von Frauenarbeit und Berufsbildung in der „longue duree“ (vgl. Braudel 1972) der Moderne einen ambivalenten Status erhält, der für Frauen zwei Seiten eines Modernisierungsprozesses birgt. Die eine Seite kennzeichnet Modernisierungsfallen, die im Prozess der Verberuflichung weiblicher Arbeit und dem damit verbundenen Geschlechtshabitus zur systematischen Herstellung von sozialer Ungleichheit auf dem Arbeits- und Berufsbildungsmarkt sowie in der Sphäre der Reproduktion geführt haben. Auf der anderen Seite kann weibliche Arbeit als Modernisierungsfaktor und entscheidender Indikator für den ökonomischen, sozialen und kulturellen Wandel der Gesellschaft gelten. Für die systematische Analyse ist entscheidend, dass diese doppelte Strukturierung durch die wechselseitige Verschränkung von Klassen- und Geschlechterverhältnissen gekennzeichnet ist.[2]

1 Frauenarbeit und soziale Reproduktion.[3] Zur Transformation des ökonomischen Kapitals

In seiner Abhandlung zum ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapital kritisiert Bourdieu (1983) einen wirtschaftswissenschaftlichen Kapitalbegriff, der die Gesamtheit der gesellschaftlichen Austauschverhältnisse auf den bloßen Warenaustausch und Profitmaximierung reduziert. Damit lenkt er den Blick implizit auf ein konstitutives Strukturmerkmal weiblicher Arbeit an der Schnittstelle von Lebenswelt und Beruf, das in der Moderne ganz erheblich zur Transformation des ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapitals beigetragen hat. Eingelassen in diesen Prozess sind Konstrukte sozialer Ungleichheit, die auf gender- sowie klassenspezifischen Differenzen beruhen.

So vollzog sich erstens eine auf Basis der „weiblichen Kulturaufgabe“ begründete geschlechtliche Arbeitsleitung, die zur Herausbildung von reproduktionsnahen, personenbezogenen Berufen in sozialen, pflegerischen und haushälterischen Bereichen führten. Parallel zu dieser Entwicklung vollzog sich zweitens ein Wertewandel, indem die ehemals in der Agrar- und Subsistenzökonomie hoch bewerte generative Sorgearbeit von Frauen sozial und ökonomisch abgewertet und in der Folge mit semi-professionellen Berufsstrukturen ausgestattet wurde. Eine weitere Folge war die Zuweisung der Haus- und Fürsorgearbeit in die Sphäre des privaten Alltags. Verknüpft mit der unbezahlten Familienarbeit war zugleich die Trennung der ehemals verbundenen Sphären Arbeit und Leben.

Aus systematischer Perspektive konstituierten sich mit dieser Entwicklung weiblicher Arbeit neue ökonomische Praxisformen, die „zwar objektiv ökonomischen Charakter tragen, aber als „solche im gesellschaftlichen Leben nicht anerkannt werden“ (Bourdieu 1983, 52). Die feministische Forschung hat diese Ambivalenz in der sogenannten Hausarbeitsdebatte unter der Formel „Arbeit aus Liebe - Liebe als Arbeit“ (vgl. Bock-Duden 1977) kritisiert und sowohl den Stellenwert der Reproduktionsarbeit in der politischen Ökonomie und kulturellen Verfasstheit des Kapitalismus sichtbar gemacht wie auch die strukturelle Minderbewertung der weiblichen Hausarbeit, die sich ökonomisch dadurch begründet, dass „nur zählt, was Geld einbringt“ (vgl. Kontos/Walser 1979). Aus systematischer Perspektive wurden mit dieser Gendercodierung die strukturellen Bedingungen für den widersprüchlichen Status von Frauenarbeit wie auch für die Konstruktion von sozialer Ungleichheit zugrunde gelegt.

1.1 Familienökonomie und Lohnarbeit

Die historische Entwicklung begann mit dem Niedergang des alten Handwerks Mitte des 18. Jahrhunderts in Deutschland und setzte sich mit der Industrialisierung und Entwicklung moderner Berufsstrukturen im 19./20. Jahrhundert fort (vgl. Friese 1991). Die Familienökonomie basierte auf der agrarisch-handwerklichen Subsistenzwirtschaft, die entscheidend von Frauen und Kindern getragen wurde. Während der Prozess der Freisetzung der männlichen Arbeitskraft zur Lohnarbeit begann, waren Frauen in der frühkapitalistischen Ökonomie in vielfältige Formen der Lohnarbeit eingebunden. Sie arbeiteten vornehmlich als Hilfskräfte im Textilgewerbe, in der hausindustriellen Spinnerei und Weberei, in der agrarischen Eigenproduktion sowie in traditionellen handwerklichen Gewerben als so genannte mithelfende Ehefrauen. Von Relevanz für die wirtschaftliche Entwicklung ist, dass aus dieser Form der Hauswirtschaft die Fabrik- und Unternehmensgründungen des 19. Jahrhunderts hervorgehen. Zugleich konstituieren sich zwei große weibliche Berufsgruppen: die Fabrikarbeiterinnen und die Dienstbotinnen.

Neben der gewerblichen Arbeit waren proletarische Frauen wesentlich mit der Beschäftigung in der „Alltagsökonomie“ befasst: die Versorgung von „Kostgängern“, „Schlafgängern“ und „Kostkindern“, die Arbeit im eigengewerblichen Familienbetrieb und das Verhökern der Ware auf dem Markt. Für die Durchsetzung der kapitalistischen Wirtschaft war entscheidend, dass diese informellen, zugleich hauswirtschaftlich wie lohnarbeitsbezogen Arbeiten einen unverzichtbaren Beitrag im Gesamtsystem der Ökonomie leisteten.

Von systematischer Bedeutung ist, dass diese Form der Modernisierung an der Schnittstelle von hauswirtschaftlichen und industriellen Arbeitsformen neue Strukturen weiblicher Arbeit hervorbrachte: die Gleichzeitigkeit von Lohnarbeit und Hausarbeit. Mit dem von der Sozialwissenschaftlerin Marie Bernays bereits im Jahre 1912 formulierten Begriff der „Doppelseitigkeit als Berufsschicksal“ (Bernays 1959) wurde das von der modernen Frauenforschung entwickelte Paradigma der ,,doppelten Vergesellschaftung“ (Becker-Schmidt 1987) analytisch vorweggenommen. In der historischen Folge wird diese doppelte Arbeitsleistung von Frauen in lebensweltlichen und beruflichen Strukturen als entscheidender Motor für den wirtschaftlichen und soziokulturellen Wandel der Industriegesellschaft wirksam.

Verbunden mit dem Prozess der Modernisierung ist ein weiteres Konstitutionsmerkmal: der Geschlechtswechsel von Berufen (Wetterer 1992), der an den Wandel von Produktionsweisen und ökonomischen Zyklen gebunden ist. Diese Entwicklung begann mit der Transformation des alten Handwerks und dem Wechsel der Handwerksgesellen in kapitalistisch geprägte Erwerbsformen, während Frauen als billige Arbeitskräfte in den untergehenden Gewerben verblieben. Es waren vornehmlich die vormals männlichen Hausgehilfen und gewerblichen Hausangestellten in die „doppelt freie Lohnarbeit“ emanzipieren. Die Struktur setzte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in verschiedenen Branchen fort. Strukturell bedeutsam ist, dass die uns heute bekannten Männer- und Frauenberufe keineswegs immer geschlechtsgebunden waren. Der Geschlechtswechsel ist vielmehr in eine historische Entwicklung eingebunden, die eng an den ökonomischen und kulturellen Wandel der Modernisierung geknüpft ist. Auf dem Arbeitsmarkt wird diese Struktur als Garant der fortdauernden Segmentierung und sozialen Schließung, der Aufwertung und Abwertung von Bildungstiteln und Berufen, der Arbeitsteilungen und deren Legitimation dauerhaft wirksam.

1.2 Dienstbotenberuf und Hausarbeit

Parallel zu diesem Prozess der Entwicklung der freien Lohnarbeit wurden im Zuge der Urbanisierung und Entstehung städtischer Haushalte ersten Weichen für den Dienstbotenberuf gestellt. Bereits mit der ersten großen Welle der Arbeitsmigration im 18. Jahrhundert wurden junge Frauen vom Lande massenhaft für den Dienst in städtischen Haushalten rekrutiert, ausgebildet und erwerbsförmig beschäftigt. Ende des 19. Jahrhunderts hatten sich die städtischen „Dienstmägde“ als größte weibliche Berufsgruppe herausgebildet, basierend auf einer berufsförmigen Ausbildung, die parallel zu den gewerblichen Schulen in hauswirtschaftlichen Ausbildungsstätten, den sogenannten Mägdebildungsanstalten wie beispielsweise das „Bremer Marthasheim“ vermittelt wurde (vgl. Friese 1991, 282 ff.)

Von sozialökonomischer Bedeutung ist, dass der Dienstbotenberuf im 19. Jahrhundert wesentlich zur demografischen und kulturellen Modernisierung der Gesellschaft beigetragen hat. Somit kann die bezahlte, berufsförmig ausgeübte Dienstbotentätigkeit parallel zur weiblichen Fabrikarbeit als entscheidender Indikator des sozialen Wandels gelten. Aus sozio-kultureller Perspektive ist es bedeutsam, dass die Ausbildung und Verberuflichung der Dienstboten auf einem spezifischen Bildungskonzept beruhte. Dieses wurde durch die Industriepädagogik des 18. Jahrhunderts im Anschluss an das Differenzkonzept der Aufklärung und auf Basis des Konstrukts der „weiblichen Kulturaufgabe“ als spezifisch ausgeformtes Konzept der „Gesindekultur“ entwickelt und wurde in der Folgezeit an jene Bildungsaufgabe gebunden, die im soziologischen Dialog des 19. Jahrhunderts von Georg Simmel und Marianne Weber schon mit dem Begriff der „weiblichen Kulturleistung des Hauses“ gewürdigt wurde (vgl. Wobbe 1997, 42 f).

Eine Folge war die differenztheoretisch begründete Konstitution der „Frauenberufe“ im 19. Jahrhundert, die zunächst für junge unversorgte Frauen des Bürgertums vorgesehen waren. Schließlich waren diese doch aufgrund der finanziell knapper werdenden Mittel in den Familien auf einen Zuverdienst angewiesen. Dieser Wandel der Arbeit an der Schnittstelle von privater, unbezahlter Arbeit sowie lohnförmig bezahlter Arbeit drückt sich in vielfältigen Formen eines „Subsystems“ weiblicher Arbeit aus, dass allerdings unter dem Etikett des „Zubrots“ schamvoll verschwiegen wird. Für bürgerliche Frauen war es beispielsweise keineswegs ungewöhnlich, sich tagsüber offiziell mit Stickarbeiten zu repräsentieren, während sie nachts in Heimarbeit Näharbeiten gegen Lohn verrichteten. Diese Verheimlichung weiblicher Arbeit, die sich in besonderer Weise in der unbezahlten und „unsichtbaren“ Reproduktionsarbeit ausdrückt, hat wesentlich zur Kumulation sozialer Ungleichheit beigetragen. Hedwig Dohm (1977) brachte diese Fallstriche weiblicher Arbeit bereits im Jahre 1874 im Begriff der „weiblichen Magdseligkeit“ auf den Punkt. Wenn Galbraith als „größten Erfolg der gemeinschaftsbezogenen“ Tugend die Bekehrung der Frau zu niederen Diensten (vgl. Galbraith 1974, 49) und die Verwandlung von Frauen in eine heimliche Dienerklasse als ökonomische Leistung ersten Ranges charakterisierte (vgl. ebd. 51), verweist er damit auf die Bedeutung weiblicher Arbeit für die Konstitution des ökonomischen Kapitals.

2 Berufsbildung und Geschlechtshabitus: Zur Transformation des kulturellen Kapitals[4]

Bourdieu (1983) beschreibt die Verfasstheit des kulturellen Kapitals in der Unterscheidung des inkorporierten, objektivierten und institutionalisierten Kulturkapitals. Während das inkorporierte Kulturkapital als verinnerlichtes Kapital an die biologische Einzigartigkeit des Individuums gebunden ist und zu einem festen Bestandteil der Person, zum Habitus geworden ist, wird das institutionalisierte Kulturkapital als Objektivierung von inkorporiertem Kapital in Form von Bildungstiteln charakterisiert, das für das ökonomische Kapital dienstbar gemacht wird. Dieses Wechselspiel zwischen ökonomischem und kulturellem Kapital prägt die Geschichte der Frauenarbeit und Frauenbildung in zweifacher Weise. Es sind einerseits diejenigen sozialen und kulturellen Kompetenzen von Frauen, die auf der Basis eines naturalistisch begründeten Geschlechtscharakters für die geschlechtliche Arbeitsteilung und Zuschreibung reproduktiver Arbeiten an die Frau in Anspruch genommen und unter dem Etikett des weiblichen Sozialcharakters habitualisiert werden. Andererseits wird genau dieser Geschlechtshabitus für die pädagogische Begründung und Institutionalisierung im Prozess der Verberuflichung von sozialer, haushaltsnaher und personenbezogener Frauenarbeit dienstbar und für das Konzept einer spezifisch weiblich begründeten gemeinschaftsbezogenen Tugend verwertbar gemacht.

2.1 Berufsbegriff und Care Work[5] 

Mit der Transformation von der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft bildete sich der moderne Berufsbegriff heraus, der ständische Geburtsprivilegien zugunsten von Individualisierung und freier Berufswahl ablöst. An die Stelle der „Adelsbriefe“ traten „Bildungspatente“ (Weber 1920) und es entstand jener Konflikt, den der Philanthrop Villaume (1965) im Jahre 1785 mit der Frage aufwarf: „Ob und inwieweit bei der Erziehung die Vollkommenheit des Einzelnen seiner Brauchbarkeit aufzuopfern sei?“. Humboldt (1982) fasste dieses Verhältnis systematisch in den Begriff der beiden Bildungen, die „allgemeine“ und „specielle“ Bildung. Es war die spezielle Bildung zur „Brauchbarkeit“ und „Nützlichkeit“, die zum berufspädagogischen Programm erhoben wurde. Für das der protestantischen Ethik zugrundeliegende Konzept der Arbeitserziehung „im Geist des Kapitalismus“ (Weber 1920), entstand bereits in Deutschland im 18. Jahrhundert ein umfassendes Programm der ,,Bildung des Volkes zur Industrie“ (Wagemann 1971). Konstituierte sich hier ein programmatischer Bildungsentwurf, der die Hierarchie zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung bis heute prägt, wurden im Gefüge von klassenspezifischen Codierungen zugleich geschlechtsspezifische Linien festgeschrieben.

So wurden mit der Industriepädagogik und der Arbeitserziehung im Geiste des Kapitalismus durch Campe (1988) analog zu den Gemeinschaftstugenden und staatsbürgerlichen Pflichten der Männer die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Mutterpflichten der Frau zum „Weib als Beruf“ erklärt und explizit zum berufsförmig ausgestalteten Ausbildungsfaktor erhoben. Dieses Prinzip mündete in die vielfältigen institutionellen Ausgestaltungsformen der Mädchen- und Frauenbildung des 19. Jahrhunderts ein.

Einen berufspädagogisch bedeutsamen Wandel markierte der zu Beginn des 20. Jahrhunderts begonnene Sonderweg der weiblichen Berufsschule, der von Georg Kerschensteiner (1902), Anna Siemsen (1926) und Olga Essig (1928) entwickelt und in der Folgezeit institutionalisiert wurde. Aus systematischer und genderkritischer Perspektive ist entscheidend, dass die Trennung der Geschlechter und Einordnung in zwei Berufsbildungssysteme mit unterschiedlichen Wertesystemen auf Basis des Leitbildes der Geschlechterdifferenz und Mütterlichkeit als Beruf vollzogen wurde. Historisch entstanden in der Konstitutionsphase der Facharbeit mit ihrer Orientierung am Berufsprinzip in der betrieblichen Ausbildung zugleich vollzeitschulische Ausbildungsstrukturen für sogenannte Frauenberufe. Die Etablierung der nicht akademischen Lehrerinnenbildung, der hauswirtschaftlichen sowie sozialberuflichen und pflegerischen Ausbildung markiert den Ausgangspunkt eines spezifisch weiblichen Berufskonstrukts, das weitreichende Dimensionen von Geschlechterungleichheit zur Folge hat.

2.2 Kulturaufgabe und Geschlechtshabitus

Bedeutsam für die Entwicklung des kulturellen Kapitals sind die von Frauen im Privaten wie im Arbeitsleben eingebrachten kulturellen und sozialen Kompetenzen. Die von Seiten der Arbeitgeber besondere Wertschätzung und Inanspruchnahme des weiblichen Arbeitsvermögens ist ein strukturelles Merkmal der Verwertung der weiblichen Arbeitskraft, das die Geschichte der Frauenarbeit von der Manufakturarbeit, über die Dienstmädchenarbeit bis zur industriellen Arbeit begleitet. Schon im Zuge der Industriearbeit dienten die auf der Basis der „weiblichen Kulturaufgabe“ zugeschriebenen weibliche Eigenschaften wie Ordnung, Sauberkeit, Verantwortungsgefühl, Integrationsfähigkeit und nicht zuletzt Fingerfertigkeit dazu, Frauen je nach ökonomischen und politisch-kulturellen Erfordernissen für den Produktionsprozess zu rekrutieren oder sie vom Arbeitsmarkt auszuschließen und auf die Sicherung des ,,häuslichen Glücks“ zu verweisen. Dieses Phänomen drückte sich auch in der Einstellung weiblicher Fabrikinspektorinnen aus.

Von systematischer Bedeutung ist, dass hier eine spezifische Verknüpfung von „industriellem Bewusstsein“ und „Geschlechtskultur“ (vgl. Modelmog 1994) hergestellt wurde, die wesentlich auf dem „Geschlechtshabitus“ beruhte. Wenn Elias die Verallgemeinerung dieser Weiblichkeitsnorm als „eine der wichtigsten Eigentümlichkeiten im Prozess der „Zivilisation“ (Elias 1976, 344) kennzeichnet, ist diese Eigentümlichkeit konstitutiv durch das Wechselspiel von klassen- und geschlechtsspezifischen Komponenten geprägt, die im Zuge der beruflichen Differenzierung die Konstitution von Unterschieden zwischen Frauen bedingen. Auf dem ideologischen Boden derselben polaren Geschlechtertheorie wurden einerseits reproduktionsnahe, soziale Tätigkeiten berufsförmig für Frauen des Bürgertums ausgestaltet. Im Zuge dieser Verberuflichung entwickelte sich andererseits das Erziehungsprinzip der hauswirtschaftlichen Unterweisung des Proletariats durch das Bürgertum.

2.3 Soziale Ungleichheit und doppelte Differenz

Schließlich ist es die seit dem Jahre 1865 im Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF) zusammengeschlossene bürgerliche Frauenbewegung, die das Konzept der „weiblichen Kulturaufgabe“ zum einen für die Begründung der „Frauenberufsfrage“ verfestigte. Zum anderen wurden die Auseinandersetzungen zwischen bürgerlich-liberalen Frauen und der entstehenden Arbeiterinnenbewegung um Gleichheit oder Differenz im Zuge der Institutionalisierung der höheren Mädchen- und Lehrerinnenbildung (vgl. Lange 1928) sowie der sozialen Frauenberufe (vgl. Salomon 1901) zu Gunsten der Differenz entschieden.

Aufgrund des kulturellen und materiellen Wandels der Lebensverhältnisse des Bürgertums, in dem auch die „Versorgerehe“ brüchig wurde, erschien es erforderlich, den „unversorgt“ gebliebenen Töchtern des mittleren Bürgertums neue Erwerbsmöglichkeiten vor allem im Bereich der Sozialberufe zu eröffnen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Rekrutierung ungelernter Arbeiterinnen durch die Industrie ging es zudem darum, diese durch Fortbildungsmaßnahmen beruflich zu qualifizieren und weibliche Berufsausbildungskonzepte in die Gewerbeordnung zu integrieren. Zugleich sollte dem drohenden Zerfall der Familie, der Sitten und der damit verbundenen Schärfung des Klassenkonflikts durch eine hauswirtschaftliche Unterweisung der proletarischen Mädchen und Frauen begegnet werden.

In diesem Prozess von Fürsorgebestrebungen und umfassender Arbeits- und Berufserziehung entwickelte die bürgerliche Frauenbewegung ein Konzept der „doppelten Differenz“, das klassen- und geschlechtsspezifisch ausgeformt wurde. Damit knüpfte die bürgerlich-liberale Frauenbewegung, die mit der Gründung des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF) im Jahre 1894 die Arbeiterinnenvereine ausschloss, an das Konstrukt. der weiblichen Eigenart und Differenz an. Verknüpft mit einer Moraldebatte wurde das Programm der „Kulturaufgabe der Frau“ initiiert und die „organisierte Mütterlichkeit“ (vgl. Bäumer 1905) zum berufspädagogischen Prinzip erhoben.

Diese „Veredelung“ der ärmeren Schichten lehnten der radikale Flügel der Frauenbewegung, der sich im „Verband fortschrittlicher Frauenvereine“ manifestiert, als auch Protagonistinnen der proletarischen und sozialdemokratischen Arbeiterinnenbewegung ab. Eine wesentliche Kontroverse entzündete sich an der „Lehrlingsfrage“, die sich mit der Erosion des traditionellen Handwerks und der Entstehung der industriell gewerblichen Facharbeit entfachte. So trat Maria Lischnewska, die im Jahre 1909 die Verbandsgründung für die „handwerksmäßige und fachgewerbliche Ausbildung der Frau initiierte (vgl. Lischnewska 1910), für die gewerbliche Qualifizierung von Arbeiterinnen nach den Leitsätzen der obligatorischen Fortbildungsschule und für die ordnungsrechtliche Integration der Ausbildung in die Reichsgewerbeordnung ein. Dieses Konzept wurde der Nationalökonomin Dora Landé, die als Expertin auf dem Gebiet der Sozialpolitik, der Frauenbewegung und der Frauenarbeit galt, als „überkommene Werkstattlehre“ kritisiert. Landé warb für ein an Erfahrungen aus Frankreich orientiertes Konzept der weiblichen Fachschulen mit praktischem Lehrbetrieb, unabhängig von den traditionellen Innungen (vgl. Lande 1913). Unterschiiden sich die Konzepte zwar hinsichtlich der institutionellen Ausbildungsformate und ordnungsrechtlichen Gleichstellung der Geschlechter, bestand jedoch Einigkeit hinsichtlich der Begründung der weiblichen Aufgaben im Berufs- und Familienleben mit expliziter Referenz auf die „weibliche Kulturaufgabe“ (vgl. Friese 1996a, 35 ff.).

Mit diesem Berufsbildungsprojekt der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung wurden für drei grundlegende Strukturen der weiblichen Arbeit und Berufsausbildung die Weichen gestellt: Eine erste Markierung zeichnet sich darin ab, dass erstens eine geschlechtsspezifische von Haushalts- und Familienaufgaben und damit verbunden eine Trennung zwischen Berufs- und Lebenswelt vorgenommen wurde. Empirisch galt dieses Konstrukt der Reduktion auf Hausarbeit jedoch weniger für Arbeiterfrauen, die stets Doppelarbeit in der Fabrik und Familie zu verrichten hatten. Während zweitens der Versuch unternommen wurde, Arbeiterinnen in die handwerkliche und gewerblich-technische Ausbildung zu integrieren, wurden drittens mit der Institutionalisierung der sozialen und haushaltsnahen Berufe die bis heute gültigen schulischen Ausbildungsgänge für Care Berufe konstituiert.

Von systematischer Bedeutung ist, dass der Differenzbegriff zwei Bedeutungen erhält: So wrrde einerseits mit der Kulturaufgabe der Frau die prinzipielle Andersartigkeit des weiblichen Geschlechts ideologisch konstruiert und mit der Herausbildung der Frauenberufe pädagogisch begründet. Andererseits waren die bürgerlichen Frauen als Erzieherinnen des Proletariats darum bemüht, ihre erkämpften Räume in Arbeit und Bildung exklusiv den Frauen ihrer Schicht vorzubehalten und die sozialen Unterschiede gegenüber den proletarischen Frauen zu betonen. Wesentlich ist, dass mit dieser Unterscheidung eine „doppelte Differenz" qua Geschlecht und sozialer Herkunft entstand, die bis in die Gegenwart soziale Ungleichheiten zwischen Frauen reproduziert. Eine zeitgenössische Konsequenz dieses durch Unterschiede zwischen Frauen geprägten Bildungsprojekts war die im Jahre 1888 vollzogene „reinliche Scheidung“ (Zetkin 1894) zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung und Begründung der Arbeiterinnenbildung durch die sozialistische Frauenbewegung.

Für die Analyse der Transformation und Verwobenheit von ökonomischem und kulturellem Kapital ist bedeutsam, dass sich dieser Prozess an der Nahtstelle von Öffentlichkeit und Privatheit vollzog. So etablierte sich der Geschlechtshabitus in Form lebensweltlich erworbener Kompetenzen explizit als berufskultureller Faktor, der für die Objektivierung und Institutionalisierung des inkorporierten Kulturkapitals nutzbar gemacht wurde. Mündeten die die informellen, im Privaten erworbenen Kompetenzen als implizites Wissen in die Erwerbs- und Berufsarbeit ein, wurden sie zugleich als lebensweltlich integrierte Kompetenzen in Berufskulturen transformiert. Eine Folge ist, dass dieser ökonomische Charakter der „Kulturaufgabe der Frau“, der in arbeitswissenschaftlichen Analysen weitgehend unberücksichtigt blieb, versehen mit dem Schleier des Privaten als „heimliche Ressource“ in Wertschöpfungsprozesse und Kapitalbildung einfließen.

3 Familienkonstitution und Milieubildung: Zur Transformation des sozialen Kapitals[6]

Zeichnet sich das soziale Kapital durch die Gesamtheit von Ressourcen aus, die auf der „Zugehörigkeit zu einer Gruppe“ beruhen und mit dem Besitz eines dauerhaften Netzes von mehr oder weniger institutionalisierten Beziehungen gegenseitigen Kennens und gegenseitiger Anerkennung (Bourdieu 1983} verbunden sind, bietet es sich an, die Rekonstruktion des weiblichen Sozialkapitals im Kontext von Familienkonstitution und Milieubildung zu analysieren (vgl. Friese 1993, 217 ff.). In der historischen Entwicklung zeigt sich, dass die soziale Konstitution der Klassen durch spezifische Muster des Heiratsverhaltens geprägt ist, die auf der sozialen Mobilität von Berufsgruppen sowie auf herkunftsgeprägten Milieuwirkungen beruhen. Die „Lagerung im sozialen Raum“ (vgl. Mannheim 1964, 525) führt zur Bildung eines Generationenzusammenhangs der identitäts- und traditionsstiftend für die Herausbildung proletarischer Gemeinschaftsbeziehungen wirkt. In diesem Prozess der sozialen Klassenbildung wirkt die weibliche Arbeitsleistung in vielfacher Hinsicht als Motor und Indikator.

3.1 Soziale Lagerung und Generationenbildung

Diese Bedeutung zeichnet sich schon in der vorindustriellen Familienwirtschaft ab. Nicht nur die Arbeit der Frauen trug wesentlich zur Subsistenzsicherung der Familien bei. Auch ihre sozialen Kompetenzen sicherten die generative Reproduktion der Familien und die Kontinuität des Lebenszyklus. Das Alltagsleben verdeutlichte, dass sich mit der Ökonomie des „Ganzen Hauses“ (Brunner 1956) auch Aspekte der „moral economy" und „moral culture“ (Thompson 1968) verbinden, die den kommunikativen Austausch, die Gemeinschaftsbeziehungen und Identität im Alltagsleben konstituieren. Die bedeutsame Stellung von Frauen in der Familienlohnökonomie, die beispielsweise auch in der Verwaltung des Familienbudgets liegt, war ein Faktor, um geschlechtsspezifische Machtverhältnisse auszubalancieren. Auch die vielfältigen ,,Listen der Ohnmacht" (vgl. Honegger/Heintz 1981), die vom Schmuggel über den Ladendiebstahl bis zur geschickten Verarbeitung des Wenigen reichen, sind Beispiele einer erfolgreichen kulturellen Versorgungsstrategie.

Gemeinschaftsbildend waren auch diejenigen Protestformen „schimpfender Weiber“ (vgl. Lipp 1986), die auf der der Straße, im Marktgeschehens oder bei der Wäschearbeit erhoben wurden, wie auch die Protestformen von Mägden und Arbeitermädchen, die sich der hauswirtschaftlichen Ausbildung, den kleinbürgerlichen Ordnungsidealen und dem moralischen Gestus bürgerlicher Wohltätigkeit versagten. Hier deutet sich historisch die Herausbildung eines gegenkulturellen Modells an, das sich im Zuge der politischen Auseinandersetzungen zwischen der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung an der Frage der sozialen Differenz verfestigt. Für die Analyse der gemeinschaftsstiftenden Faktoren im Prozess der Generationenbildung ist entscheidend, dass das „gemeinsame. Klassenschicksal“ ebenso wenig wie die „gemeinsame Geschlechtslage“ eine zureichende Basis für die Herausbildung eines Kapitalvermögens darstellte, dass durch gegenseitige Anerkennung verbunden ist.

Insbesondere die für das soziale Kapital bedeutsamen demografischen Prozesse waren wesentlich durch weibliche Aktivitäten bestimmt. Aus dieser Perspektive kann die „Freiheit der Heirat“ als Prozess als soziokultureller Emanzipationsprozess und generativer Klassenbildung gelten, an dem Frauen entscheidend beteiligt waren. Sowohl für die erste als auch für die zweite Phase der Industrialisierung galt, dass sich soziale Herkunft und berufliche Zugehörigkeit ganz entscheidend auf Eheschließung und Familienbildung auswirkten. Es waren zunächst die weiblichen Tagelöhnerinnen und jungen Mägde, die in der Phase der ersten Arbeitswanderung mit ihrem „Zug in die Stadt“ (Kuczyriski 1897) den Wandel von der agrarischen zur städtischen Produktionsweise beschleunigten. Dabei waren die sozialen Ursprungsmilieus und das Heiratsverhalten der Frauen ein wesentlicher Faktor für die Familienbildung. Die ständischen Heiratsschranken hatten nicht nur durch den ökonomischen Zwang ihre Wirksamkeit verloren. Wenn viele Gesellen trotz der versagten Meisterwürde die frei gewählte „vergnügliche Ehe“ vorzogen, deutete sich die zunehmende Emanzipation der Klasse als bewusster kultureller Akt an.

3.2 "Freiheit der Heirat“ und Gemeinschaftsbildung

Dieser Akt wurde wesentlich beschleunigt durch das Heiratsverhalten der Dienstboten, die als Töchter der verarmten ländlichen Handwerkschichten in die Städte wanderten und sich mit dem aus der gleichen Schicht stammenden, inzwischen verstädterten „Gesellen-Lohn-Proletariat“ verbanden. Aus dem Heiratsverhalten wird deutlich, dass Vorstellungen vom sozialen Aufstieg der Dienstmädchen durch Heirat in das Bürgertum keineswegs zutreffend sind. Die Tatsache, dass viele der Dienstmädchen nach der Heirat zu Fabrik- und Heimarbeiterinnen, Wäscherinnen oder „Zugehfrauen“ wurden, charakterisiert die für die Zeit typischen demografischen und berufsbiografischen Verläufe sowie den fortschreitenden Prozess der proletarischen Gemeinschaftsbildung.

Noch deutlicher als die Dienstmädchen repräsentieren die Fabrikarbeiterinnen den engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und sozialer Zukunft durch Familienbildung. Insbesondere die in der sich dynamisch entwickelnden Tabak(haus)industrie beschäftigten Wickelmacherinnen spiegeln durch die vorrangige Eheschließung mit den Tabakarbeitern ein Heiratsverhalten im Rahmen eines äußerst homogenen Berufsspektrums wider. Dieses Phänomen ist neben der sozio-kulturellen Orientierung im gleichen sozialen Raum für die frühe Phase der Industrialisierung einerseits durch eine enge Verknüpfung von Arbeit und Familienbeziehungen in der hausindustriellen Produktionsgemeinschaft zu erklären. Andererseits setzten sich diese Muster historisch fort. Sowohl für gewerblich beschäftigte Handwerkerinnen heiraten vornehmlich der gleichen Schicht und setzen so die Praxis der Traditionsbildung und Identitätsstiftung von Generationenbeziehungen fort.

Unterstützt wurde dieser Prozess einer identitätsstiftenden proletarischen Milieubildung durch das sich entwickelnde System der Sozialfürsorge. In Form von Werkswohnungen, Sozialeinrichtungen sowie Gratifikationen bei familiären Ereignissen richtete sich dieses System speziell an Familien. So galt beispielsweise für das „Aftermietwesen“, dass die ledigen Einloggierer häufig bei Landsleuten ein Unterkommen finden und nach der Heirat wiederum selbst in eine Werkswohnung wechseln, um dort ebenfalls Landsleute als Kostgänger aufzunehmen. Die Tatsache, dass die Sozialfürsorge gleichzeitig durch ökonomische und psychologische Kontrollmechanismen eine äußerst subtile „Wohlfahrtsfessel“ darstellte, zeigt die andere Seite der Partizipation am gemeinsamen Schicksal der historisch-sozialen Einheit und Gemeinschaft.

Für die Gesamtperspektive des Wechselspiels von ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital ist bedeutsam, dass sich diejenigen Frauen, die in ökonomischer Hinsicht längst aus qualifizierten gewerblichen Berufen verdrängt waren, sich auf der familialen und kulturellen Ebene mit deren proletarischem Element vereinten. Wurde gegenüber der Normierung des bürgerlichen und weiblichen Geschlechtscharakters ein gegenkulturelles Modell entwickelt, drückte sich darin die Abgrenzung zur bürgerlichen Klasse und Anerkennung der sozialen Gemeinschaft der Arbeiterklasse aus. Wenn sich Ende des 20. Jahrhunderts gleichwohl auch in der Arbeiterklasse die abgeschlossene Kleinfamilie als dominante Form herausgebildete,  drücken sich in diesem Prozess der Verbürgerlichung die Möglichkeiten der Kapitalumwandlungen aus, die in einem komplexen Zusammenspiel zwischen ökonomischen, sozialen und kulturellen Faktoren sowie normativen und politischen Bedingungsgefügen wirksam wurden. Systematisch bedeutsam ist, dass sich die Übertragung des kulturellen Kapitals nunmehr in „größter Heimlichkeit“ an der gesellschaftlich wenig beachteten Nahtstelle von Lebenswelt und Ökonomie im Privaten vollzog und sich damit ebenso dem politischen „Bewusstsein wie der Kontrolle" entzog (vgl. Bourdieu 1983).

4 Ausblick: Weibliche Arbeit im Transformationsprozess der Dienstleistungsgesellschaft

Die historischen hat verdeutlich, dass weibliche Arbeit entscheidend zur Transformation des ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapitals in der Industriegesellschaft beigetragen hat. Für die gesellschaftliche Positionierung von Frauen und insbesondere von Arbeiterinnen hat sich diese Entwicklung allerdings als ambivalenter Prozess zwischen Modernisierung und sozialer Ungleichheit erwiesen. Dieses Merkmal betrifft in besonderer Weise die Gruppe der Arbeiterinnen, die dem Konstrukt der „doppelten Differenz“ aufgrund von geschlechtlicher und sozialer Zugehörigkeit unterlegen sind. Diese Arbeits- und Berufsstrukturen der Industriegesellschaft wiederholen sich gegenwärtig im Zuge der Transformation zur Dienstleistungsgesellschaft (vgl. Friese 2018, ff.).

Diese Einschätzung begründet sich einerseits durch die beharrlichen gendercodierten Ausbildungs- und Berufsstrukturen. Mit dem auch heute noch gültigen familienbezogenen Konzept der Vollerwerbstätigkeit des Mannes und die Teilzeittätigkeit der Frau (vgl. Bildungsberichterstattung 2016, 24) und aufgrund struktureller Ungleichheitsfaktoren, wie Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen, ungeregelte und prekäre Arbeitsverhältnisse von Frauen, ungleiche Chancen beruflicher Karrierebildung sowie damit verbundene Phänomene der Altersarmut von Frauen werden die Genderstrukturen wie auch Ungleichheiten zwischen Frauen aufgrund sozioökonomischer Merkmale wie soziale Herkunft, Bildungsstand, Alter, Anzahl der Kinder fortgeschrieben.

Gleichwohl deuten sich mit dem aktuellen ökonomischen und soziokulturellen Wandel der Gesellschaft Modernisierungspotentiale an. Die mit der weiblichen Erwerbstätigkeit entstehenden familialen Versorgungslücken und die steigende Nachfrage nach Dienstleistungen zur Versorgung und Betreuung des Alltags haben zu einem dynamischen Bedeutungszuwachs der Care Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen geführt. Es ist davon auszugehen, dass dieses Wachstum und damit verbundenen Professionsbedarfe in Care Berufen als entscheidender Motor für Wirtschaftswachstum, Wohlfahrtsentwicklung und für sozio-kulturelle Modernisierung wirksam werden.

Bei allen Risiken der Zukunftsentwicklung, die in besonderer Weise auch den Trend der Digitalisierung betreffen, ist doch ein Modernisierungspfad für die Dekonstruktion sozialer Ungleichheit eröffnet wie auch für die Anerkennung von weiblicher und personenbezogener Arbeit sowie ihres Beitrages zur Transformation des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals.

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[1] Bei dem Beitrag handelt es sich um eine in großen Teilen überarbeite Publikation von Friese (2007).

[2] Die im Folgenden dargestellten historischen Befunde wurden in verschiedenen Quellenstudien der Autorin erhoben. Für den Nachweist der Quellen wird verwiesen auf Friese 1991, 1993, 1996, 1996a. Bei direkter Bezugnahme in diesem Beitrag werden die Originalquellen zitiert.

[3] Das Kapitel beruht wesentlich auf Friese 1991.

[4] Das Kapitel beruht wesentlich auf Studien von Friese 1991, 1996, 1996a..

[5] Der Begriff Care Work oder Sorgearbeit wird im Sinne von (für-)sorgender Tätigkeit verwendet, die sowohl als private Arbeit in der Familie als auch erwerbsförmig in sozialen und personenbezogenen Dienstleistungsberufen (sogenannte Frauenberufe) in den Bereichen Erziehung und Soziales, Hauswirtschaft und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege erbracht wird. Die Konstitution personenbezogener Berufe im 19. Jahrhundert ist u.a. Gegenstand dieses Beitrags. Der Begriff Care ist inzwischen in der Fachdebatte als Terminus verankert (vgl. Friese 2018).   

[6] Das Kapitel beruht wesentlich auf Studien von Friese 1993.

Zitieren des Beitrags

Friese, M. (2019): Weibliche Arbeit und ihr Beitrag zur Transformation des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals. Eine intersektionelle Analyse sozialer Ungleichheit. In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, Ausgabe 36, 1-15. Online: http://www.bwpat.de/ausgabe36/friese_bwpat36.pdf (24.06.2019).