Beitrag von Peter MUNK, Dominique DAUSER & Eva SCHWEIGARD-KAHN (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Nürnberg)
In der Nachqualifizierung sind in den letzten Jahren unterschiedliche Instrumente, Unterstützungsleistungen und Standards für eine bedarfsgerechte Qualifizierung arbeitsloser und beschäftigter An- und Ungelernter mit und ohne Migrationshintergrund entwickelt und erprobt worden. Ein wesentliches Ergebnis der bisherigen Forschung ist, dass die vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen noch nicht ausreichend auf den tatsächlichen regionalen und betrieblichen Bedarf ausgerichtet und miteinander verzahnt sind und daher nicht effektiv genug eingesetzt werden. Durch den Auf- und Ausbau regionaler Strukturen mit relevanten Arbeitsmarktakteuren können geeignete Voraussetzungen geschaffen und Rahmenbedingungen verbessert werden, damit sich Nachqualifizierung regional als Regelangebot etablieren kann. In dem Beitrag werden zentrale Handlungsfelder regionaler Strukturentwicklung in der Nachqualifizierung vor dem Hintergrund von „Perspektive Berufsabschluss“ dargestellt, einem laufenden Programm des Bun-desministeriums für Bildung und Forschung. Dabei wird ebenso auf Querschnittsthemen wie Gender und Cultural Mainstreaming mit dem Ziel der Herstellung von Chancengerechtigkeit eingegangen.
Regional structural development in modular outcome-oriented post-qualification
In recent years in post-qualification various different instruments, support services and standards for the qualification of unemployed and employed semi-skilled and unskilled workers with or without an immigration background have been developed and tested. One key outcome of research until now has been that the available financing possibilities and the advisory and support structures are not yet sufficiently present for the actual regional and company demands or dovetailed with each other and can therefore not be used effectively enough. Through the building up and broadening of regional structures with relevant labour market actors, appropriate pre-requisites can be created and the contextual framework can be improved, so that post-qualification can be established as a standard provision regionally. In this paper central fields of action of regional structural development in post-qualification are presented against the background of ‘The perspective of a vocational qualification’, an on-going programme of the Federal Ministry for Education and Research. The paper deals with cross-cutting themes such as gender and cultural mainstreaming with the aim of achieving equality of opportunity.
Die Sicherung von ausreichend Fachkräften angesichts der demografischen Entwicklung wird die wichtige Herausforderung für die Bildungspolitik zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland sein. Am Rand des Bildungssystems rückt daher die Verbreiterung bestehender Möglichkeiten der Nachqualifizierung stärker in den Fokus. Nachqualifizierung wird nicht als Alternative zur dualen Erstausbildung verstanden, sondern unterscheidet sich lediglich in der Zielgruppe und dem anderen Weg bis zum Erreichen eines vollwertigen anerkannten Berufsabschlusses. Potenzielle „Kandidaten“ für Nachqualifizierung sind insbesondere diejenigen, die im Laufe ihrer (Erwerbs-)Biographie als An- und Ungelernte bereits berufliche Kompetenzen, aber aus unterschiedlichen Gründen bisher keinen Berufsabschluss erworben haben. Damit können durch Nachqualifizierung Qualifizierungsreserven einer Personengruppe erschlossen werden, für die eine duale Erstausbildung nicht (mehr) in Frage kommt und die durch herkömmliche Formen der Weiterbildung kaum erreicht werden.
Wie die Daten aus dem Berichtssystem Weiterbildung (BWS) belegen steigt mit der beruflichen Ausgangsqualifikation die Beteiligung an Weiterbildung in Form von Kursen und Lehrgängen. Personen mit Hoch- oder Facharbeiterabschluss kommen mindestens dreimal so häufig in den Genuss von organisierter beruflicher Weiterbildung wie Personen ohne Berufsabschluss (BIBB 2010).
Abb. 1: Teilnahme an beruflicher Weiterbildung 1991 bis 2007 nach beruflicher Qualifikation (in %) (Quelle: BIBB 2010, 287, eigene Darstellung)
Die Ergebnisse der nationalen Zusatzerhebung zum Continuing Vocational Training Survey (CVTS3) wiederum zeigen, dass An- und Ungelernte zwar an allen Lernformen betrieblicher Weiterbildung teilnehmen, allerdings in einem viel geringeren Maße als andere Beschäftigtengruppen. Nur wenn es ums Anlernen geht ziehen sie gleichauf mit den Fachkräften (MORAAL u.a. 2009).
In Folge ihrer eingeschränkten beruflichen Qualifikation sind die Arbeitsmarktchancen von An- und Ungelernten vergleichsweise schlecht. Im Jahr 2005 lag die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten mit 26 % fast dreimal so hoch wie bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (9,7 %) bzw. bei den Arbeitslosen insgesamt (11,8 %) (vgl. REINBGERG/ HUMMEL 2007). Im Jahr 2009 wiesen bundesweit sogar ca. 44 % der Arbeitslosen keinen Berufsabschluss im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote von rund 11 % auf (vgl. IAB 2009).
Langfristig erhöhen können An- und Ungelernte ihre Beschäftigungsperspektiven nur durch das Nachholen eines Berufsabschlusses. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses sind über die Möglichkeit der Externenprüfung bei der zuständigen Stelle gegeben. Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetzt seit Ende der 1960er Jahre den Weg zum Berufsabschluss über die so genannte Externenprüfung. Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG vom 23. März 2005) und § 37 der Handwerksordnung (Fassung vom 24. September 1998) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll“, oder „durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“ Doch gehen den Weg zum anerkannten Berufsabschluss über die Externenprüfung nach wie vor nur wenige. Wenn man die verschiedenen Ausbildungsbereiche betrachtet stagnieren die Zahlen von Teilnehmern an Externenprüfungen seit Jahren auf einem niedrigen Niveau von etwa 7 % der Prüfungsteilnehmer. Nach dem aktuellen Berufsbildungsbericht (BIBB 2010) nehmen ca. 29.000 Personen jährlich an der Externenprüfung teil. Interessant ist zudem, dass Nachqualifizierung doppelt so häufig in den neuen wie in den alten Bundesländern umgesetzt wird. Dies kann vermutlich auf die generell höhere Weiterbildungsquote von Betrieben in den neuen Bundesländern aufgrund der strukturellen Unterschiede zurückgeführt werden (MORAAL u.a. 2008, BECHMANN u.a. 2010). Wenn man dem gegenüberstellt, dass nach Ergebnissen des Mikrozensus 2007 ca. 1,45 Mio. junge Erwachsene im Alter zwischen 20 bis 29 Jahren keinen Berufsabschluss haben, erscheinen die Teilnehmerzahlen an der Externenprüfung gering (BIBB 2010).
Die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements in der Weiterbildung Geringqualifizierter bis zum Berufsabschluss ist in der Politik und Fachwelt mittlerweile angekommen. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der aktuellen „Förderpolitik“ der Bundesagentur für Arbeit (BA). Speziell auf die berufliche Qualifizierung gering qualifizierter Beschäftigter ausgelegt ist das BA-Sonderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte An- und Ungelernte (Rechtskreis SGB II und III) wurde durch die 2010 aufgelegte „Initiative zur Flankierung des Strukturwandelns“ (IFlaS) von der BA ein auf Nachqualifizierung zugeschnittenes Förderinstrument geschaffen. Auf Landesebene werden Projekte und Programme neu initiiert oder verlängert wie beispielsweise das in Sachsen erfolgreiche Programm „Qualifizierung für Arbeitslose ohne Berufsabschluss
zu einem anerkannten Berufsabschluss“ (QAB). Seitens der Kammern gewinnt das Thema der verbesserten Zugänge zur Externenprüfung vor dem Hintergrund des voraussichtlich ab 2011 kommenden Anerkennungsgesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen zunehmend an Bedeutung.
Doch wirksam werden können diese Initiativen nur, wenn es gelingt regional geeignete Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung zu schaffen. Genau hier setzt das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ an. „Perspektive Berufsabschluss“ (2008-2013) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert. Ziel des Programms ist die nachhaltige Verringerung des Anteils von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne beruflichen Abschluss und die Verbesserung ihrer Zukunftschancen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sowohl präventive Maßnahmen zum Erreichen von Bildungs- und Berufsabschlüssen als auch reintegrative Maßnahmen zum Nachholen von Berufsabschlüssen notwendig. Das Programm besteht daher aus den zwei Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ (Fö1) und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ (Fö2). In der letztgenannten Initiative werden 42 Vorhaben in 15 Bundesländern gefördert (vgl. Abbildung 2).
Abb. 2: Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ im BMBF-Programm „Perspektive Berufsabschluss – Ausgewählte Regionen“ (Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG 2010)
Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) unterstützt die beteiligten regionalen Vorhaben dieser Förderinitiative als wissenschaftliche Begleitung bei der Programmumsetzung.
Die wissenschaftliche Begleitung durch das f-bb ist als prozessbegleitende formative Evaluation (vgl. STOCKMANN 2002, vgl. HUPFER 2007) mit summativen Elementen angelegt. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz der Prozessbegleitung und -bewertung verfolgt unter Partizipation der beteiligten Vorhaben zur Umsetzung von Qualitätszielen und -kriterien. Die wissenschaftliche Begleitung bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Beratung und kritischer Bewertung der regionalen Vorhaben. Eine summative Evaluation wird voraussichtlich ab Frühjahr 2011 beide Förderschwerpunkte des BMBF-Programms begleiten und stärker die Programmwirkungen zum Gegenstand haben. Die wissenschaftliche Begleitung durch das f-bb zielt also direkt auf konkrete Verbesserungen im Prozess ab. Der Ansatz der formativen Evaluation wird im nachfolgenden anhand der vier Umsetzungsebenen ausführlicher dargestellt:
Primäre Aufgabe ist die fachliche Unterstützung und (Strategie-)Beratung der regionalen Vorhaben bei der Implementierung und Realisierung ihrer Ziele im Rahmen der Förderinitiative sowie beim Aufbau regionaler Netzwerke und der Entwicklung von Netzwerkstrukturen und Kooperationsformen. Die ausgewählten Projekte werden in der Umsetzung ihrer Konzepte und bei der Anwendung der im Rahmen des BQF-Programms und anderer relevanter Programme entwickelter Standards, Qualitätskriterien und Ansätze zur abschlussorientierten Nachqualifizierung, zum betriebsgerechten Marketing (DÖRING/ HÖLBLING/ RÄTZEL 2007) sowie zu allgemeinen Rahmenbedingungen (Optimierung des Einsatzes der bestehenden Förderinstrumente, Erhebung betrieblicher Bedarfe, länderspezifische Voraussetzungen) beraten. Ebenso unterstützt das f-bb die regionalen Vorhaben bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien sowie Strategien zur Umsetzung der beiden Querschnittsthemen Gender und Cultural Mainstreaming.
Eine weitere wichtige Aufgabe der formativen Evaluation ist die bundesweite Vernetzung der regionalen Vorhaben. Über verschiedene Veranstaltungen wie Netzwerktreffen, Arbeitsgruppen zu übergeordneten allgemeinen Themen (Beratung, Nachqualifizierungsangebote, Weiterbildungsbegleitende Hilfen, Branchenspezifische Ansätze), Regionaltreffen, Workshops zu relevanten Themen in der Nachqualifizierung und Good-Practice-Transfer sowie Handreichungen zu inhaltlichen Fragestellungen wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Vorhaben moderiert. Dabei werden Fachexperten von relevanten bundesweiten Arbeitsmarktakteuren wie die Bundesagentur für Arbeit sowie aus Programmen/ Projekten mit Bezug zur Nachqualifizierung einbezogen (z.B. IQ-Netzwerk des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Forschungsprojekt zu Teilnehmern an der Externenprüfung des Bundesinstituts für Berufsbildung), um Synergieeffekte nutzen zu können. Auf diesen Veranstaltungen wird der gegenwärtige Arbeitsstand der regionalen Vorhaben bilanziert und der Transfer von Good-Practice Lösungen sichergestellt. Dadurch sollen unterschiedliche Wege aufgezeigt werden, wie modulare betriebnahe Qualifizierungsformen vor dem Hintergrund aktueller bildungs- und förderpolitischer Rahmenbedingungen in den jeweiligen Regionen aufgebaut und weiterentwickelt werden und (Qualitäts-)Standards verbreitet werden können. Über den monatlich erscheinenden elektronischen Newsletter der wissenschaftlichen Begleitung werden aktuelle Good-Practice Beispiele aus den Regionen, Umsetzungsstrategien und bewährte Instrumente regionaler Strukturentwicklung in der Nachqualifizierung dokumentiert. Zudem werden die regionalen Vorhaben über aktuelle Themen im Kontext der beruflichen Nachqualifizierung informiert (FORSCHUNGSINSTITUT BETRIEBLICHE BILDUNG 2010).
Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt ferner das Programm-Management durch eine kontinuierliche Berichterstattung über die Entwicklung in den regionalen Vorhaben. Das f-bb arbeitet außerdem mit den beiden Begleitvorhaben im Programm zusammen: mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH) bezüglich Fragen zur Zulassung der Externenprüfung und mit der MOZAIK gGmbH zur Kooperation mit Migrantenorganisationen.
Zudem sichert das f-bb die Verallgemeinerbarkeit und Übertragbarkeit der Ansätze auf andere Regionen beispielsweise durch politische Absicherung oder Know-how-Transfer und wirkt beim Programm begleitenden Transfer mit. Beispiele guter Praxis werden dokumentiert und die Ergebnisse über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. in Rahmen von thematischen Fachtagungen und zielgruppenspezifischen Veröffentlichungen bundesweit verbreitet. Dadurch wird der Transfer von Konzepten und Umsetzungsstrategien mit Modellcharakter auf weitere Regionen sichergestellt.
Wichtige Arbeitsgrundlage für das Monitoring durch die wissenschaftliche Begleitung ist ein standardisiertes Berichtswesen. Das f-bb erfasst dadurch halbjährlich quantitative und qualitative Daten und Informationen der regionalen Vorhaben zur Umsetzung der zentralen Förderziele in den Handlungsfeldern Netzwerkarbeit, Beratung der unterschiedlichen Zielgruppen, Öffentlichkeitsarbeit, Gender und Cultural Mainstreaming. Die Ergebnisse der Auswertung aller Statutsberichte werden dann in einem zusammenfassenden Bericht und einem ausführlichen Anhang (u.a. Auflistung der entwickelten Produkte der Beratung und Medienarbeit, Übersicht zu Nachqualifizierungsangeboten und bundesweiten, landesweiten und kommunalen Förderprogrammen in der Nachqualifizierung) für die Programmsteuerung, die regionalen Vorhaben und die interessierte Fachöffentlichkeit aufbereitet. Dadurch werden hemmende bzw. förderliche Faktoren für die Strukturentwicklung über regionale Netzwerkarbeit eruiert und es kann ggf. steuernd auf die Programmumsetzung in den ausgewählten Regionen eingewirkt werden. Transferierbare Umsetzungs- und Nachhaltigkeitsstrategien für andere Regionen mit ähnlichen Ausgangsbedingungen wiederum können zeitnah in die beteiligten Vorhaben und in die Fachöffentlichkeit transportiert werden. Den regionalen Vorhaben wiederum dient die halbjährliche Erfassung zentraler Daten als Grundlage für den Aufbau eines regionalen Nachqualifizierungsmonitorings. Im Rahmen des Nachqualifizierungsmonitoring können Bedarfe in der Region (u.a. der Betriebe, der An- und Ungelernten und der Nachqualifizierungsangebote) regelmäßig transparent gemacht werden, mit den Netzwerkpartnern abgestimmt und so auch Datenlücken geschlossen sowie neue Netzwerkpartner gewonnen werden.
Im Nachfolgenden werden die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung aus den Regionen der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ von Perspektive Berufsabschluss nach rund 2 Jahren Laufzeit anhand der nachfolgend genannten drei Handlungsfelder in der Nachqualifizierung überblicksartig dargestellt. Die Ergebnisse berufen sich sowohl auf die halbjährlichen Beratungsgespräche mit den ausgewählten Projekten als auch und insbesondere auf die Auswertungen der vorgestellten halbjährlichen Statusberichte.
Um Nachqualifizierung als innovative Qualifizierungsform regional zu etablieren, wird in der Förderinitiative Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ im BMBF-Programm „Perspektive Berufsabschluss“ ein Ansatz regionaler Strukturentwicklung verfolgt (vgl. KRINGS/ MUNK 2009).
Regionale Strukturentwicklung in der Nachqualifizierung bezieht sich im Wesentlichen auf folgende drei Handlungsfelder:
- Verstetigung und Optimierung regionaler Netzwerkarbeit zur Installation nachhaltiger regionaler Netzwerke in der Nachqualifizierung
- Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Beratung zum nachhaltigen Auf- bzw. Ausbau von Serviceangeboten rund um die Nachqualifizierung
- Regionale Etablierung von Qualitätsstandards zur Durchführung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung in Kooperation von Betrieben und Bildungsanbietern für einen nachhaltigen Auf- bzw. Ausbau des regionalen Nachqualifizierungsangebotes
Der Ansatz regionaler Strukturentwicklung in der Nachqualifizierung wird im Folgenden anhand dieser Handlungsfelder dargestellt.
Regionale Strukturentwicklung setzt im Netzwerk der regionalen Arbeitsmarktakteure an. Im Zusammenwirken der lokalen Entscheidungsträger können geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, damit Bildungsinnovationen zu regionalen Regelangeboten werden. Wie die Erfahrungen aus den „Lernenden Regionen“ zeigen ist es gerade im Bildungsbereich sinnvoll in Ergänzung zur politischen Planung als „Gesellschaftssteuerung“ Gestaltungsoptionen auf die regionale Ebene zu verlagern (TIPPELT u.a. 2009). Dieser Ansatz des Educational und Regional Governance liegt auch dem Programm „Perspektive Berufsabschluss“ zu Grunde.
Regional etablieren werden sich neue Bildungsangebote dann, wenn sie am Bedarf der regionalen Wirtschaft ansetzen, adressatenorientiert gestaltet sind und eine (öffentliche) Förderung gewährleistet ist. Um die abschlussorientierte Nachqualifizierung nachhaltig regional zu verankern, werden vor Ort geeignete Vorraussetzungen geschaffen, damit die Qualifizierung An- und Ungelernter auch umgesetzt werden kann. Erfolgsversprechende Strategien, um institutions- und zielgruppenspezifische Interessen an einer Qualifizierung An- und Ungelernter in der Region zu bündeln, sind bereits im Rahmen des Programms „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ (BQF-Programm) erarbeitet worden (vgl. OBERTH/ OEDER/ HÜBNER 2006).
Der Erfolg von regionalen Netzwerken ist gebunden an die Mitarbeit der relevanten regionalen Akteure. Denn nur in Kooperation mit allen relevanten Organisationen (Betriebe, Vertreter von Arbeitnehmern, Bildungsträgern, Arbeitsagenturen, Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II, zuständigen Stellen und regionale Bildungsnetzwerke) können bedarfsgerechte Förderkonzepte für die Qualifizierung An- und Ungelernter entwickelt und durch ein zielgruppengerechtes Angebot an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen geeignete Strukturen für die Umsetzung der Qualifizierung in Kooperation von Betrieb und Bildungsträger geschaffen werden. Durch die Vernetzung wird ein koordiniertes Vorgehen in der Region erreicht, das insbesondere auch gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktionen umfasst.
Eine herausragende Bedeutung bei der Abstimmung von Nachqualifizierungsangeboten kommt den zuständigen Stellen als prüfender Instanz zu. Das untermauern auch noch einmal deutlich die Ergebnisse einer bundesweiten qualitativen Erhebung durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) zur Zulassung bei der Externenprüfung (GRUND/ KRAMER 2010). Bisher wird die Möglichkeit der Externenprüfung hauptsächlich von langjährig Beschäftigten und Personen aus Qualifizierungsprogrammen genutzt. Deswegen ist das Zulassungskriterium zur Externenprüfung Seitens der zuständigen Stellen noch fast ausschließlich die geforderte Mindestzeit der Berufstätigkeit vom 1,5 fachen der Ausbildungszeit im angestrebten Beruf. Der glaubhafte Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit z.B. über die Teilnahme an einer Nachqualifizierungsmaßnahme gilt nur als Zulassungskriterium, wenn die Zeiten an praktischer Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Beratungsangebote für An- und Ungelernte bzw. Nachqualifizierungsangebote in der Region sind den Kammern überwiegend nicht bekannt. Die Möglichkeit den Berufsabschluss nachträglich über die Externenprüfung nachzuholen wird von den Kammern in der Regel nicht öffentlich gemacht, so dass Interessenten nur auf direkte Nachfrage bei den Kammern auf diese Möglichkeit aufmerksam werden. Die ZWH wirkt im Rahmen des Begleitvorhabens „Unterstützung regionaler Projekte zur Nachqualifizierung zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung“ im BMBF-Förderprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ mit.
Für eine gezielte Ansprache der Unternehmen wiederum ist wichtig, Unternehmen, die eine Vorreiterrolle bei der Qualifizierung An- und Ungelernter einnehmen, Unternehmensverbünde und wirtschaftnahe Institutionen wie Verbände und die regionale Wirtschaftsförderung als Multiplikatoren in die Netzwerkarbeit einzubeziehen. Daneben soll das Potential vorhandener Arbeitskreise, Foren und Netzwerke für die Förderung abschlussbezogener Nachqualifizierung in der Region ausgelotet werden und auch unkonventionelle Partner wie Migrantenorganisationen und Ehrenamtliche sollen für die Netzwerkarbeit gewonnen werden.
Für die Ansprache von Migrantenorganisationen wurde vom Info- und Beratungsnetzwerk für Menschen mit Migrationshintergrund „Pro Qualifizierung“ zusammen mit der MOZAIK gGmbh – Gesellschaft für interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote – ein Konzeptpapier vorgelegt, in welchem auf Erfahrungen aus der Modellregion Ostwestfalen-Lippe bei der Beteiligung von Migrantenorganisationen (MSO) an der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten durch MSO-Bildungsbeauftragte zurückgegriffen wird. Das Konzept richtet sich an Kommunen, ARGEn, Arbeitsagenturen sowie weitere Bildungs- und Beratungsträger. Neben einleitender Erläuterung der Ausgangssituation der Modellregion, der Definition von MSOen und der Beschreibung der Entwicklung von MSOen werden abschließend zusammengefasst Handlungsempfehlungen für die Kooperation mit MSOen dargelegt (MOZAIK 2006). MOZAIK trägt über das Begleitvorhaben „Mit MigrantInnen für MigrantInnen - Interkulturelle Kooperation zur Verbesserung der Bildungsintegration“ im BMBF-Programm „Perspektive Berufsabschluss“ dazu bei regionale Migrantenorganisationen als aktive Netzwerkpartner zu gewinnen und für die bildungspolitischen Themen des Förderprogramms zu sensibilisieren.
Die regionalen Vorhaben von „Perspektive Berufsabschluss“ wirken als Veränderungsagenturen in der Region: Als Koordinierungsstelle schaffen sie so die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Netzwerk: Sie machen Bedarfe transparent, wissen um hemmende und fördernde Faktoren und Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung und können innovative Qualifizierungsmethoden und Umsetzungsstrategien als Good-Practice Lösungen einbringen. In ihrer Funktion als Netzwerkkoordinatoren kennen sie die Kompetenzen, Ressourcen und Interessenlagen der regionalen Akteure und können sie aufeinander beziehen und sind so in der Lage, auch bei Interessenskonflikten, wie sie z.B. durch die Konkurrenzsituation in der Zusammenarbeit von Bildungsträgern auftreten, zu vermitteln (PETRAN/ RÜB 2006).
Als weitere wichtige Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine gelingende regionale und lokale Netzwerkarbeit in der Nachqualifizierung haben sich insbesondere folgende Netzwerkstrategien bewährt (vgl. ARBEITSGRUPPE BILDUNG REGIONALER UND LOKALER NETZWERKE 2006).
1. Für eine zielgerichtete Netzwerkarbeit ist es entscheidend, vorhandene Strukturen, wie die Unternehmensstruktur in der Region (Branchen mit hohem Anteil an An- und Ungelernten, Branchen mit Beschäftigungspotential für An- und Ungelernte, Qualifizierungspraxis regionaler Unternehmen, regionaler Fachkräftebedarf u. ä.), das Angebot an Weiterbildungsberatung und Qualifizierungsmaßnahmen für An- und Ungelernte, die regionale Förderlandschaft (Förderstrategien in einzelnen Arbeitsagenturbezirken bzw. bei Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II und zielgruppenspezifische Fördermöglichkeiten, z. B. Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu identifizieren und transparent zu machen.
2. Die Netzwerkarbeit sollte durch hohen Praxisbezug und Umsetzungsorientierung gekennzeichnet sein. Wichtig ist dabei z. B. über Kooperationsverpflichtungen verbindliche Kooperationsbeziehungen zu etablieren und die Aufgaben im Netzwerk verbindlich zuzuweisen. Dabei können Netzwerke auf unterschiedlicher Ebene durchaus verschiedene Funktion haben. So wird es in Steuerungsnetzwerken vor allem darum gehen Kontakte herzustellen, Ziele zu definieren und Absprachen zu treffen, während operative Netze für die Umsetzung zuständig sind.
3. Als Chance für neue Vernetzungsstrukturen, gilt es Herausforderungen durch veränderte Rahmenbedingungen anzunehmen und zu nutzen. So können insbesondere neue Fördermöglichkeiten über die darüber geschaffenen finanziellen Anreize die Netzwerkarbeit voranbringen und bei den relevanten Akteurinnen und Akteuren ein neues Interesse an abschlussbezogener Nachqualifizierung bzw. an der Mitarbeit im Netzwerk schaffen.
Eine gute Ausgangslage für den Netzwerkaufbau bietet eine bereits vorhandene Kooperationskultur mit informellen und formellen Partnerschaften. Der Wettbewerbs- und Konkurrenzdruck auf dem Bildungsmarkt kann durch verbindlich festgelegte Qualitätsstandards für die Zusammenarbeit im Netzwerk begegnet werden. In Kooperationsvereinbarungen zwischen regionalen Bildungsdienstleistern wurde im Rahmen des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ eine produktive Interaktion befördert.
Im Sinne des Gender und Cultural Mainstreaming sollte die Gestaltung, Struktur und die Zusammenarbeit im Netzwerk so ausgerichtet sein,
- dass die Bedürfnisse beider Geschlechter und von Menschen unterschiedlicher nationaler, kultureller oder ethnischer Herkunft gleichermaßen mit ihren spezifischen Vorrausetzungen, Lebensbedingungen und Orientierungen berücksichtig werden und
- dass sowohl Männer und Frauen als auch Personen mit und ohne Migrationshintergrund in gleicher Weise vertreten sind und an den Ressourcen teilhaben.
Wegen des hohen Anteils von Migranten bei der Zielgruppe der An- und Ungelernten ist es sinnvoll, gerade auch für diesen Personenkreis das Thema berufliche Qualifizierung zu befördern und bei der Gestaltung der Qualifizierung auf deren spezielle Bedürfnisse einzugehen, erreicht werden kann das unter anderem
- über eine Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerken und Vorhaben, die sich für eine Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen,
- über die Anpassung der Instrumente der Qualifizierung An- und Ungelernter auf die Bedürfnisse der Zielgruppe, z. B. durch Anpassung von Kompetenzfeststellungsverfahren an die Zielgruppe (Beseitigung von Sprachhürden bzw. Erfassung interkultureller Kompetenzen),
- über die (Weiter-)Entwicklung spezieller Konzepte für berufsbegleitende Sprachkurse bzw. Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse.
Um Gender und Cultural Mainstreaming nachhaltig im Netzwerk zu verankern, müssen alle Netzwerkpartner für das Thema sensibilisiert und dafür Verantwortliche im Netzwerk festgelegt werden (BOOS-NÜNNING/ BYLINSKI 2006).
Weitere Erfolgsfaktoren für regionale Netzwerkarbeit auf die im Programm „Perspektive Berufsabschluss“ rekurriert wird, wurden im Kontext von „Lernende Regionen“ (vgl. dazu STROBEL/ KUWAN/ REUPOLD 2009) und JOBSTARTER (vgl. ACKER/ ALBRECHT/ KANSCHAT 2008) herausgearbeitet. Praxisnahe Umsetzungshilfen für eine nachhaltige Netzwerkarbeit in der Nachqualifizierung sind in einer gesonderten Reihe aus dem Programm „Perspektive Berufsabschluss“ veröffentlicht worden (vgl. Dauser/ Longmuß 2010).
Abb. 3: Strukturentwicklung durch regionale Netzwerke(Quelle: DAUSER/ LONGMUß 2010)
Die bisherigen Erfolge der Netzwerkarbeit für Nachqualifizierung im Programm „Perspektive Berufsabschluss“ werden im Folgenden kurz skizziert: In Netzwerken für Nachqualifizierung bringen Fach-, Berufs- und Branchenverbände sowie die kommunale Wirtschaftsförderung ihre Expertise zum (künftigen) Fachkräftebedarf und zur Standortentwicklung in der Region ein, die von (Branchenleit-)betrieben konkretisiert werden können. Konzertierte öffentlichkeitswirksame Aktionen tragen dazu bei, dass Betriebe der Weiterbildung von Geringqualifizierten einen höheren Stellenwert einräumen und diese für eine berufliche Qualifizierung motivieren. Damit Nachqualifizierung auf die Bedürfnisse der Zielgruppe (junger) Erwachsener ohne Berufsabschluss ausgerichtet wird, werden Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und kommunale Gleichstellungsbeauftragte als deren Interessensvertretungen in die Netzwerkarbeit einbezogen. Mit regionalen Beratungsanbietern abgestimmte Beratungs- und Unterstützungsangebote erleichtern den Zugang zu beschäftigten und arbeitslosen An- und Ungelernten mit und ohne Migrationshintergrund und zu Unternehmen. Mit den zuständigen Stellen als prüfende Instanzen werden im Netzwerk für alle Partner verbindliche Qualitätsstandards entwickelt. Richtschnur sind dabei die Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung nach Absatz 2 § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 37 der Handwerksordnung (HwO). Orientiert an den Vorgaben der zuständigen Stellen und an bestehenden Förderbedingungen vor allem nach SGB II und III entwickeln Bildungsanbieter gemeinsam an die regionalen Rahmenbedingungen angepasste Nachqualifizierungsangebote. In Kooperation mit den Fördermittelgebern wiederum werden bestehende Finanzierungsmöglichkeiten für Nachqualifizierung gebündelt oder neu erschlossen.
Nachqualifizierung ist ein beratungsintensives Produkt, da diese Qualifizierungsform noch nicht bei allen Arbeitsmarktakteuren hinreichend bekannt ist. Im Rahmen der Beratung werden jungen Erwachsenen über Bildungsberatung individuelle und flexible Qualifizierungswege eröffnet. Unternehmen, insbesondere KMU, wird über Qualifizierungsberatung eine bedarfsgerechte Personalentwicklung angelernter Kräfte angeboten (vgl. DÖRING u.a. 2008). Diese innovative Qualifizierungsform verläuft idealtypisch anhand von drei Phasen im Beratungsprozess ab (vgl. DAUSER/ SCHWEIGARD-KAHN 2011).
Im ersten Beratungsschritt werden einerseits Betriebe aus Branchen mit Fachkräftebedarf und/oder Beschäftigungspotential für die Integration von An- und Ungelernten, andererseits beschäftigte oder arbeitslose An- und Ungelernte sensibilisiert und informiert. Um alle Zielgruppen in der Nachqualifizierung zu erreichen, sind die Beratungsangebote gender- und kultursensibel auszugestalten (vgl. KNOLL/ SCHWEIGARD-KAHN 2009). Insbesondere im Zugang zu Unternehmen sind meist zeitintensive individuelle Beratungen erforderlich, um Vorteile für eine langfristige Personalentwicklung von An- und Ungelernten aufzuzeigen. Dies kann nach den Erfahrungen aus Perspektive Berufsabschluss durch öffentlichkeitswirksam aufbereitete Good-Practice oder durch die Kooperation mit der regionalen Wirtschaftsförderung, einem Arbeitgeberverband, Betriebsräten und Gewerkschaften erreicht werden.
Anschließend kann über eine systematisch angelegte Bedarfsanalyse der Qualifizierungsbedarf ermittelt werden, der die Grundlage für individuell erstellte Qualifizierungspläne bildet (vgl. DAUSER u.a. 2009). Im Vorfeld der Nachqualifizierung ist zum Beispiel anhand von Kompetenzfeststellungsverfahren zu klären, ob die formalen Qualifikations- bzw. Tätigkeitsnachweise für die Zulassung zur Externenprüfung bei der zuständigen Stelle gegeben sind und ob berufliche Teilqualifikationen – oder im Ausland erworbene Qualifikationen – anerkannt werden (vgl. DAUSER 2009). Dazu sind zielgruppenspezifische Beratungsinstrumente im laufenden BMBF-Programm entwickelt und erprobt worden (vgl. FORSCHUNGSINSTITUT BETRIEBLICHE BILDUNG 2010). Durch die Kooperation im Netzwerk wird dann drittens ein passendes Nachqualifizierungsangebot für den anvisierten Beruf entwickelt oder auf geeignete bereits verfügbare Nachqualifizierungsangebote verwiesen. Letztendlich umgesetzt wird die Nachqualifizierung durch die Lernortkooperation von Betrieb und Bildungsanbieter, in dem der Berater zwischen den Teilnehmern, Unternehmen und den Bildungsdienstleistern vermittelt und flankierend eingreift. Unterstützungsleistungen, die zur Stabilisierung des Lebensumfeldes beitragen und so zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung beitragen, können über in der Region vorhandene Angebote der allgemeinen Lebensberatung aufgefangen werden.
Abb. 4: Das Beratungsmodell in der Nachqualifizierung (Quelle: DAUSER/ SCHWEIGARD-KAHN 2011)
Damit Serviceangebote in der Nachqualifizierung für die unterschiedlichen Zielgruppen professionell aufgebaut werden können, sind drei wesentliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Erstens verfügt der versierte Berater über ein ausreichendes Fachwissen zur Qualifizierungsform und die einzusetzenden Beratungsinstrumente und kann auf die Bedürfnisse und Belange der zu beratenen Personengruppen eingehen. Zweitens ist die Entwicklung eines eigenen Beratungsprofils in Abgrenzung zu anderen Beratungsanbietern in der Region erforderlich, da sich die Beratungsleistung einer Institution immer nur auf ein bestimmtes Kompetenzfeld beziehen kann. Eine umfassende Beratung kann allerdings drittens nur über trägerübergreifende Beratung geleistet werden, d.h. wenn bestehende Beratungsangebote verschiedener Institutionen auf Nachqualifizierung ausgerichtet werden und ineinander greifen. Synergieeffekte können insbesondere im Austausch mit (bundesweiten) Projekten erzielt werden, die sich an potenzielle Zielgruppen in der Nachqualifizierung wenden wie z. B. (quartiersnahe) Projekte der Sozialen Stadt, für Alleinerziehende oder Berufsrückkehrer und des IQ-Netzwerkes im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur verbesserten Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund.
Die Qualifizierung An- und Ungelernter lässt sich durch den Auf bzw. Ausbau von Beratungskompetenzen bei Netzwerkpartnern nachhaltig in der Region verankern, indem gemeinsam Verfahren und Instrumente zur Beratung und Qualitätssicherung entwickelt, dokumentiert und transferiert werden. Damit Institutionen im Beratungsprozess geeignete An- und Ungelernte gezielt für Nachqualifizierung auswählen können, eignen sich vor allem gemeinsam erarbeitete Kriterien zu persönlichen, sozialen und fachlichen Voraussetzungen. Vor allem Multiplikatorenansätze sind dazu geeignet, um Know-how für bestimmte Teilaspekte in der Nachqualifizierung bei bestehenden Beratungseinrichtungen wie bei den Leistungsträgern oder regionalen Beratungsstellen aufzubauen. Die erhöhte Teilnahme von Migranten an Nachqualifizierungsangeboten kann durch (interkulturelle) Schulungen der Arbeitsmarktakteure und von Bildungsbeauftragten in Migrantenorganisationen erreicht werden. Dieser Ansatz wird von Mozaik gGmbH im Programm Perspektive Berufsabschluss in ausgewählten Projektstandorten für die abschlussorientierte Nachqualifizierung umgesetzt (vgl. MOZAIK 2006). Eine Institutionalisierung von Beratungsleistungen ist hingegen nur bei den Kammern oder bei etablierten Weiterbildungsberatungsstellen und kommunalen Bildungsbüros denkb
Nachqualifizierung als Ergänzung zu klassischen Umschulungen und der dualen Ausbildung hat sich als innovative Qualifizierungsform vor allem über Qualitätsstandards bewährt, die im Rahmen von Modellversuchen des BIBB und Vorläuferprogrammen des BMBF formuliert wurden (vgl. Eckhardt/ Gutschow/ Schapfel-Kaiser 2002; DAUSER 2008; INBAS 2003).
Qualitätsstandards für die Nachqualifizierung:
- Lernortkooperation: In den Qualifizierungsprozess mit Bildungsdienstleister und/ oder Berufsschule wird der Betrieb eingebunden, um gemeinsam betriebsgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten. Die Qualifizierung wird so organisiert, dass berufsbegleitendes Lernen am Arbeitsplatz durch strukturierte Lerneinheiten bei einem Bildungsdienstleister unterstützt wird (KRINGS/ OBERTH/ ZELLER 2001).
- Modularer Aufbau mit Bezug zum Berufskonzept: Um eine flexible Gestaltung der Weiterbildung zu ermöglichen, werden in der abschlussorientierten Nachqualifizierung modularisierte Berufsbilder genutzt. Unter Modulen werden hier in sich geschlossene Qualifizierungseinheiten verstanden, die tätigkeitsbezogen geschnitten sind und als Ganzes einen anerkannten Ausbildungsberuf ergeben. Modulkonzepte für ausgewählte Berufsbilder, die auch für die Nachqualifizierung genutzt werden können, wurden von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk entwickelt. Ebenso hat das BIBB bundeseinheitliche und kompetenzbasierte Ausbildungsbausteine für ausgewählte Berufe bereitgestellt, die über das aktuelle BMBF-Programm „JOBSTARTER CONNECT“ in der Nachqualifizierung erprobt werden (vgl. BIBB 2010). Im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit werden im Zuge einer Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Teilqualifikationen für fünf Berufe und ein nicht beruflich geordnetes Tätigkeitsfeld als modulare und individuell zertifizierbare Qualifizierungsangebote entwickelt, die seit Juni 2010 in zehn Arbeitsagenturbezirken erprobt werden.
- Dokumentation und Zertifizierung: Über Dokumentation und Zertifizierung der einzelnen Module werden Qualifizierungswege nachvollziehbar gemacht. Die in den Modulprüfungen festgestellten Kenntnisse werden tätigkeitsbezogen in Zertifikaten beschrieben. Dadurch wird die Verwertbarkeit der erworbenen beruflichen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefördert. Speziell für den Einsatz in der Nachqualifizierung sind vielfältige regionale Pass-Systeme entwickelt worden wie der „Qualifizierungspass für berufliche Qualifizierung und Weiterbildung“ der BBJ SERVIS gGmbH oder der „Nachweis über berufsbezogene Qualifikationen“ des BIBB.
Abb. 5: Kernelemente abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung (Quelle: DAUSER 2008)
Doch nachhaltig etablieren kann sich modulare abschlussorientierte Nachqualifizierung auf regionalen Bildungsmärkten nur dann, wenn es gelingt,
- Transparenz von Angebot und Nachfrage zu schaffen,
- Fördermodelle am regionalen Bedarf auszurichten,
- adressatenorientierte Bildungsangebote bereitzustellen und
- regional Verfahrensweisen zur Qualitätssicherung zu installieren.
Angenommen werden Nachqualifizierungsangebote von An- und Ungelernten und Betrieben, wenn sie dem regionalen Bedarf entsprechen. Die Entwicklung von am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichteten Nachqualifizierungsangeboten setzt eine sorgfältige Analyse der bestehenden Angebots- und Nachfragestrukturen und der für Nachqualifizierung relevanten Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene voraus. In welchen Berufsfeldern Nachqualifizierungsangebote aufgelegt werden sollten, wird aus dem Abgleich von Angebot und Nachfrage abgeleitet. Regionale Bedarfsanalysen wie sie bereits im Programm Perspektive Berufsabschluss umgesetzt werden, geben zudem Hinweise darauf wie Fördermodelle ausgestaltet werden müssen, damit sie von den Adressaten auch genutzt werden können. Denn umgesetzt wird Nachqualifizierung beschäftigter und arbeitsloser An- und Ungelernter erst, wenn regional Fördermöglichkeiten bestehen. Zu einer „Regelförderung“ für Nachqualifizierung kann die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) nach §77 SGB III werden – vorausgesetzt die regionalen Träger der Arbeitsförderung und Grundsicherung berücksichtigen den Bedarf nach Nachqualifizierung bei ihrer Bildungszielplanung und entscheiden langfristig angelegte Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern. Zusätzliche Fördermittel für Nachqualifizierung können über Landesprogramme wie z.B. über den Arbeitsmarktfonds in Bayern und das Einzelbetriebliche Förderverfahren in Sachsen akquiriert werden. Für die Nachqualifizierung flankierende Unterstützungsleistungen können zudem Finanzierungsinstrumente wie die Bildungsprämie oder soweit verfügbar auch Bildungs- oder Qualifizierungsschecks auf Landesebene eingesetzt werden.
Nachhaltig verankert wird das regionale Nachqualifizierungsmonitoring z.B. indem es in bestehenden Erhebungsinstrumenten zum regionalen Fachkräftemonitoring der zuständigen Stellen oder der kommunalen Wirtschaftsförderung integriert wird. Zur Transparenz am Bildungsmarkt kann eine gebündelte Präsentation der regional verfügbaren Nachqualifizierungsangebote verschiedener Bildungsanbieter über das Internet beitragen. Insbesondere regional etablierte Weiterbildungsdatenbanken, können zu einem nützlichen Recherche-Instrument für Netzwerkpartner, An- und Ungelernte und Unternehmen werden.
Doch bisher sind bedarfsgerechte Nachqualifizierungsangebote kaum verfügbar, da nur wenige Bildungsdienstleister Nachqualifizierung bereits als Geschäftsfeld entdeckt haben. Um aber (jungen) Erwachsenen individuelle Qualifizierungswege und Unternehmen eine bedarfsgerechte Personalentwicklung eröffnen zu können, muss vor Ort ein breit gefächertes Nachqualifizierungsangebot verfügbar sein: Eine vielfältige Berufspalette ermöglicht unterschiedliche berufliche Vorkenntnisse der Nachzuqualifizierenden zu berücksichtigen bzw. orientiert am Fachkräftebedarf der regionalen Wirtschaft zu qualifizieren. Durch eine systematische Verzahnung verschiedener Qualifizierungsformen – darunter sind Vorbereitungskurse für die Externenprüfung, modulare abschlussorientierte Nachqualifizierungen und Umschulungen zu verstehen – kann am Qualifizierungsniveau der Teilnehmer angesetzt werden. Um Weiterbildungsinteressenten mit unterschiedlichen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Vorraussetzungen gerecht zu werden, bedarf es einer flexiblen Organisation der Qualifizierung.
Zu einem probaten Instrument der Qualitätssicherung können mit den relevanten regionalen Arbeitsmarktakteuren abgestimmte Qualifizierungspässe werden. Pass-Systeme fungieren als Instrumente zur Dokumentation vorhandener beruflicher Kompetenzen und zur Qualifizierungsplanung. Außerdem tragen sie dazu bei, das Zulassungsverfahren zur Externenprüfung für alle Beteiligten zu vereinfachen. Hier besteht Handlungsbedarf, da die Externenprüfung von den zuständigen Stellen bisher eher als Randphänomen wahrgenommen wird. Als Zulassungskriterium zur Externenprüfung wird fast ausschließlich die geforderte Mindestzeit der Berufstätigkeit angelegt. Der glaubhafte Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit als weiteres Zulassungskriterium nach BBiG bzw. HwO spielt bisher noch eine untergeordnete Rolle. Diesbezüglich werden Verfahrensweisen aber bereits vom ZWH gemeinsam mit ausgewählten Projektkammern im Rahmen von Perspektive Berufabschluss entwickelt, erprobt und anschließend transferiert (vgl. GRUND/ KRAMER 2010). Ebenso werden Qualifizierungspässe in der Nachqualifizierung von den regionalen Vorhaben mit den relevanten Arbeitsmarktakteuren regional abgestimmt und eingeführt (KNOLL/ SCHWEIGARD-KAHN 2010).
Mit Nachqualifizierung wurde eine zielgruppengerechte und individuelle Qualifizierungsform für die sehr heterogene Personengruppe der sozial- und bildungsbenachteiligten jungen Erwachsenen geschaffen. Es ist jedoch fraglich, ob die fokussierte Zielgruppe über die aktuell verfügbaren Nachqualifizierungsangebote tatsächlich ausreichend erreicht wird. Betrachtet man das vorliegende Datenmaterial zur Struktur der Teilnehmer an Externenprüfungen wird deutlich, dass dieser Weg bisher überwiegend von Personen eingeschlagen wird, die schon über umfangreiche berufliche Vorerfahrungen verfügen und meist nur noch einen Vorbereitungskurs zur Externenprüfung benötigen. Ältere systematische wie auch aktuelle eher explorativ angelegte Befragungen von Absolventen der Externenprüfung zeigen beispielsweise, dass die Mehrheit der Prüfungsteilnehmer über ein vergleichsweise hohes Schulbildungsniveau verfügt und bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Berufsfachschulabschluss oder zumindest Ausbildungserfahrung in dem angestrebten Berufsfeld mitbringt (vgl. Schreiber u.a. 2009, DILLER u.a. 2010). Doch selbst beschäftigte An- und Ungelernte benötigen flankierende Unterstützungsleistungen, um Schwierigkeiten beim selbständigen Lernen aufgrund von Lernungewohntheit, Selbstzweifel und Prüfungsangst sowie Sprachproblemen in der Fach- oder Bildungssprache abbauen zu können.
Ein künftiges Aktionsfeld wird also sein, Nachqualifizierungsmöglichkeiten gerade auch für Personen mit weniger guten Startbedingungen und Lernschwierigkeiten zu erschließen. Bei Bedarf analog zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) als weiterbildungsbegleitend (WbH) angebotener Stütz- und Lernunterricht und sozialpädagogische Begleitung könnten helfen, auch eher Leistungsschwache auf eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme vorzubereiten. Bisher gibt es nur vereinzelt konzeptionelle und praktische Ansatzpunkte von flankierenden Unterstützungsleistungen in der Nachqualifizierung z.B. für einen sprachsensiblen Unterricht als zentraler Bestandteil einer adressatenorientierten beruflichen Weiterbildung (vgl. Bethscheider u.a. 2010). Dementsprechende integrierende Nachqualifizierungsangebote müssen jedoch erst in regionalen Netzwerken mit Bildungsdienstleistern und der Arbeitsförderung entwickelt, erprobt und regional implementiert werden. Die bereits erzielten Erfolge im Programm Perspektive Berufsabschluss schaffen geeignete Vorraussetzungen, damit diese Entwicklungsaufgaben von den regionalen Vorhaben in Angriff genommen werden können und sich Nachqualifizierung als zweiter Weg zum Berufsabschluss regional und strukturell etablieren kann.
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